Werbung mit 'Kauf auf Rechnung' - EuGH stÀrkt Transparenz
15.05.2025 - 16:32:26In dem Verfahren geht es um die Frage, wie prominent Online-HĂ€ndler auf eine PrĂŒfung der KreditwĂŒrdigkeit hinweisen mĂŒssen, wenn sie mit einem "bequemen Kauf auf Rechnung" werben.
FĂŒr "Angebote zur Verkaufsförderung" gelten nach EU-Recht besonders hohe Anforderungen zur Transparenz. So muss etwa klar erkennbar sein, unter welchen Bedingungen Verbraucher sie in Anspruch nehmen können. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg legten dieses EU-Recht nun umfassend aus, sodass neben Sonderangeboten auch ein angebotener Kauf auf Rechnung darunterfallen könnte. AbschlieĂend muss aber der Bundesgerichtshof (BGH) ĂŒber den Fall entscheiden.
Bonprix warb mit "Bequemen Kauf auf Rechnung"
Konkret ging es um eine Werbeaussage des ModehĂ€ndlers Bonprix, der zur Otto-Gruppe gehört. Sein Angebot eines "Bequemen Kaufs auf Rechnung" beanstandete die Verbraucherzentrale Hamburg als irrefĂŒhrend, weil nicht ersichtlich sei, dass erst noch die KreditwĂŒrdigkeit geprĂŒft werde. Der Fall ging bis vor dem BGH, der den EuGH um KlĂ€rung bat.
"Wir freuen uns, dass der EuropÀische Gerichtshof den Kauf auf Rechnung als ein Angebot zur Verkaufsförderung eingestuft hat und sind nun zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof in dieser Sache auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden wird", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Von Bonprix lag zunÀchst keine Stellungnahme vor.

