Sammelklage, Verbraucherzentralen

Sammelklage: Meta und Verbraucherzentralen prĂŒfen Vergleich

27.03.2026 - 13:37:12 | dpa.de

Im Verfahren um eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta US30303M1027 haben beide Seiten jetzt sechs Wochen Zeit zur PrĂŒfung eines millionenschweren Vergleichs.

Die AnwÀlte beider Parteien stimmten vor dem 11. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg einem entsprechendem Vorschlag des Vorsitzenden Richters zu.

Zuvor hatte er in Aussicht gestellt, das Verfahren auszusetzen, um im Rahmen eines Vorlagersuchens vom EuropÀischen Gerichtshof zunÀchst rechtliche Fragen klÀren zu lassen.

Die ZustĂ€ndigkeit der eigenen Kammer stellte der Vorsitzende GĂŒnter Wunsch - anders als beim Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres - nicht mehr infrage. Auch Meta hatte die ZustĂ€ndigkeit des Gerichts bestritten.

Hunderte Millionen Nutzer von Datenpanne betroffen

Hintergrund des Verfahrens ist eine Datenpanne bei Facebook, bei der zwischen Mai 2018 und September 2019 Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern in die HĂ€nde von Kriminellen geraten waren. 2021 tauchten sie dann im Darknet auf.

Der "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv) wirft Meta in Irland unter anderem VerstĂ¶ĂŸe gegen das Datenschutzrecht vor. Der Musterfeststellungsklage haben sich nach Angaben des Anwalts inzwischen 27.000 Menschen angeschlossen.

Meta hatte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages zunĂ€chst die Abweisung der Klage beantragt. Über einen Vergleichsvorschlag der Kammer können beiden Seiten nun in den kommenden sechs Wochen beraten.

Vergleich wĂŒrde Meta Millionen Euro kosten

Dass von Betroffenen grundsĂ€tzlich SchadenersatzansprĂŒche geltend gemacht werden könnten, habe der Bundesgerichtshof (BGH) bereits festgestellt, sagte Wunsch. Auch sei eine VerjĂ€hrung durch die Klage bereits unterbrochen worden. "Was sie angestrebt haben, ist VerjĂ€hrung. Die findet garantiert nicht statt", sagte er zum Meta-Anwalt.

Die Verbraucherzentralen fordern fĂŒr die Betroffenen BetrĂ€ge zwischen 100 und 600 Euro - je nachdem, wie viele Daten von ihnen entwendet wurden. "Wir hĂ€tten ihnen vorgeschlagen: 200 Euro", sagte der Vorsitzende Richter. Davon könnten alle "schön abends essen gehen, schöne Flasche Wein dazu".

Ausgehend von 27.000 Betroffenen, die sich nach Angaben der Verbraucherzentralen inzwischen in das Klageregister eingetragen haben, wĂ€ren das fĂŒr Meta 5,4 Millionen Euro.

Ein Vergleich wĂ€re fĂŒr Meta auch insofern von Vorteil, da Betroffene ansonsten die Möglichkeit hĂ€tten, Schadenersatzklagen vor Amtsgerichten zu erheben. Und es könne nicht im Interesse des Tech-Konzerns liegen, "mit Tausenden Prozessen ĂŒberzogen zu werden". Außerdem stĂŒnde die zu erwartenden Prozesskosten in keinem VerhĂ€ltnis zum Schaden, sagte Wunsch. Und an den Meta-Anwalt gewandt sagte er: "Ihre Mandanten könnten ja auch mal an ihr Image denken."

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