Impressum-Pflichten, HĂŒrden

Impressum-Pflichten: Neue HĂŒrden fĂŒr Kleinunternehmer 2026

11.04.2026 - 06:02:21 | boerse-global.de

Gerichte und Behörden verschÀrfen 2026 die Anforderungen an digitale Impressen. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird Pflicht, und die Zwei-Klick-Regel muss eingehalten werden, um Abmahnungen zu vermeiden.

Impressum-Pflichten: Neue HĂŒrden fĂŒr Kleinunternehmer 2026 - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die rechtlichen Anforderungen an digitale Dienstleister in Deutschland verschĂ€rfen sich weiter. Gerichte und VerbraucherschĂŒtzer setzen im FrĂŒhjahr 2026 neue MaßstĂ€be fĂŒr Transparenz und Erkennbarkeit – auch fĂŒr Solo-SelbststĂ€ndige und Kleinbetriebe.

Wirtschafts-Identifikationsnummer wird Pflicht

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Pflichtangaben im Impressum. Seit der stufenweisen EinfĂŒhrung Ende 2024 hat das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt) allen wirtschaftlich aktiven Einheiten eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt. Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) muss diese Nummer im Impressum angegeben werden, sobald sie vorliegt.

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FĂŒr viele Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer-Befreiung („Kleinunternehmerregelung“) Gebrauch machen und daher keine USt-IdNr. besitzen, wird die W-IdNr. damit zum zentralen Pflichtelement. Ihr Fehlen gilt als wettbewerbswidrig und bleibt ein hĂ€ufiger Grund fĂŒr teure Abmahnungen. Seit Januar 2025 gelten ĂŒbrigens neue Umsatzgrenzen fĂŒr die Regelung: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Zwei-Klick-Regel: Gerichte verschÀrfen ZugÀnglichkeit

Doch nicht nur der Inhalt, auch die Auffindbarkeit des Impressums steht 2026 im Fokus. Ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 28. Mai 2025 setzt hier den Maßstab: Ein Impressum muss „leicht erkennbar“ und „unmittelbar erreichbar“ sein.

Konkret bedeutet das die Einhaltung der „Zwei-Klick-Regel“. Von jeder Seite einer WebprĂ€senz aus muss der Nutzer das Impressum innerhalb von maximal zwei Klicks erreichen können. FĂŒr Kleinunternehmer, die auf Plattformen wie Instagram oder LinkedIn aktiv sind, hat das praktische Konsequenzen. Ein direkter Link mit der Bezeichnung „Impressum“ in der Profil-Bio ist oft unerlĂ€sslich. Ein Verweis auf die Startseite reicht nicht, wenn dort die gesetzlichen Angaben nicht sofort sichtbar sind.

Abmahn-Risiken steigen – so schĂŒtzen Sie sich

Die Dringlichkeit einer korrekten Impressumsgestaltung wird durch eine Welle spezialisierter Abmahnungen im April 2026 unterstrichen. Kanzleien mahnen verstĂ€rkt VerstĂ¶ĂŸe gegen Urheberrechte bei Bildnutzung ab – oft bei Websites, denen klare Copyright-Hinweise oder korrekte Verlinkungen zu den Rechtseiten fehlen.

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Ein rechtskonformes Impressum fĂŒr 2026 muss daher zwingend enthalten:
* Den vollstÀndigen Namen des Inhabers
* Eine ladungsfÀhige Anschrift (Postfach reicht nicht)
* Schnelle Kontaktmöglichkeiten (E-Mail und Telefon)
* Die W-IdNr. oder, falls vorhanden, die USt-IdNr.
* Bei reglementierten Berufen Angaben zur zustÀndigen Kammer

Zudem beobachtet die Wettbewerbszentrale seit Ende MÀrz 2026 verstÀrkt versteckte Werbung und fehlende GeschÀftskennzeichnung in modernen Formaten wie Podcasts oder Social-Media-Stories. Wird ein Profil geschÀftlich genutzt, muss es auf ein vollstÀndiges Impressum verlinken.

Digitale Verantwortung: Vom Bildungs- zum Vollzugsmodus

Die aktuelle VerschĂ€rfung ist Teil der Umsetzung des EU Digital Services Act (DSA) in Deutschland. Das DDG gilt fĂŒr jeden „geschĂ€ftsmĂ€ĂŸigen Dienst“ – also auch fĂŒr kleine Blogs oder Portfolios mit Affiliate-Einnahmen oder Freiberufler-Diensten.

Die Phase der AufklĂ€rung scheint vorbei: Die Behörden gehen nun in den aktiven Vollzug ĂŒber. Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. April 2026 zu irrefĂŒhrenden Abo-VerlĂ€ngerungen unterstreicht, dass die Gerichte die VerstĂ€ndlichkeit fĂŒr den „durchschnittlichen Nutzer“ in den Vordergrund stellen. Das Impressum ist das zentrale Werkzeug, um diese Klarheit zu schaffen.

Ausblick: Der „KĂŒndigungsbutton“ kommt

Kleinunternehmer sollten wachsam bleiben. Ab Juni 2026 tritt eine neue EU-weite Richtlinie in Kraft, die einen prominenten „KĂŒndigungsbutton“ auf Verkaufsseiten vorschreibt. Diese Funktion muss ebenso leicht zu finden sein wie der „Kaufen“-Button.

Experten raten daher zu einer halbjĂ€hrlichen ÜberprĂŒfung aller Rechtstexte. Ein konformes Impressum ist 2026 keine lĂ€stige Pflicht mehr, sondern ein essenzieller Baustein des Risikomanagements und der professionellen GlaubwĂŒrdigkeit im digitalen Markt.

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