EQS-News: Infracore SA gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt (deutsch)
30.06.2026 - 07:05:11 | dpa.deInfracore SA gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt
Infracore SA / Schlagwort(e): Stellungnahme
Infracore SA gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt
30.06.2026 / 07:05 CET/CEST
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Veröffentlichung gemäss Art. 61 Abs. 3 der Verordnung der
Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote:
Infracore SA gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt
Freiburg, 30. Juni 2026
Verfügung der Übernahmekommission 943/01 vom 26. Juni 2026 in Sachen
Infracore SA zum Gesuch der MPT Switzerland Holdings S.à r.l. betreffend die
Feststellung der Gültigkeit einer selektiven Opting out-Bestimmung
Die Übernahmekommission hat am 26. Juni 2026 wie folgt verfügt:
"1. Es wird festgestellt, dass die selektive Opting out-Bestimmung, welche
Infracore SA vor der Kotierung ihrer Beteiligungspapiere an der SIX Swiss
Exchange in ihre Statuten aufzunehmen beabsichtigt, übernahmerechtlich
gültig und wirksam ist.
2. Infracore SA wird verpflichtet, eine allfällige Stellungnahme ihres
Verwaltungsrats, das Dispositiv der vorliegenden Verfügung sowie den Hinweis
auf das Einspracherecht der qualifizierten Aktionäre gemäss Art. 6 und 7 UEV
zu veröffentlichen.
3. Die vorliegende Verfügung wird im Nachgang zur Veröffentlichung von
Infracore SA gemäss Dispositiv-Ziff. 2 auf der Website der
Übernahmekommission publiziert.
4. Die Gebühr zu Lasten von MPT Switzerland Holdings S.à r.l. beträgt CHF
25'000."
Einsprache (Art. 58 der Übernahmeverordnung; UEV)
Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens drei Prozent der
Stimmrechte an der Infracore SA, ob ausübbar oder nicht, nachweist
(qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV) und am Verfahren bisher nicht
teilgenommen hat, kann gegen die Verfügung der Übernahmekommission
Einsprache erheben. Die Einsprache ist bei der Übernahmekommission innerhalb
von fünf Börsentagen nach der Veröffentlichung der Verfügung der
Übernahmekommission einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine summarische
Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4
UEV enthalten (Art. 58 Abs. 3 UEV).
Contact
Medien- und IR-Kontakt c/o Dynamics Group, Zürich
Alexandre Müller, amu@dynamicsgroup.ch, +41 79 635 64 13
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Infracore SA
Rue Georges-Jordil 4
1700 Fribourg
Schweiz
Telefon: +41 26 350 02 10
E-Mail: investor@infracore.ch
Internet: www.infracore.ch
ISIN: CH0467966740
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