KBV klagt gegen Kürzung von Psychotherapeuten-Honoraren
28.03.2026 - 00:00:35 | boerse-global.deDie Kassenärztliche Bundesvereinigung zieht vor Gericht, um geplante Honorarkürzungen für Psychotherapeuten zu stoppen. Der Schritt erfolgt nur wenige Tage vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. April. Die Krankenkassen verteidigen die Maßnahme als notwendige Korrektur, während Therapeuten vor einem Kollaps der Versorgung warnen.
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Ein Beschluss mit finanziellen Folgen
Auslöser ist ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März. Das Schiedsgremium stimmte für eine pauschale Absenkung der Vergütungen um 4,5 Prozent. Sie soll bereits kommende Woche wirksam werden. Als Kompensation steigen sogenannte Strukturzuschläge für Personalkosten um 14,25 Prozent.
Berufsverbände rechnen jedoch mit einem realen Minus von 2,3 bis 2,8 Prozent für die Praxen. Die KBV kritisiert, dass ausgerechnet bei der Fachgruppe mit den ohnehin niedrigsten Honoraren gekürzt werde. Die gestiegenen Betriebskosten der letzten Jahre blieben unberücksichtigt.
Die Krankenkassen halten dagegen. Der GKV-Spitzenverband verweist auf gesetzliche Honorarvergleiche. Psychotherapeuten hätten in der Vergangenheit überdurchschnittliche Steigerungen erhalten. Die Absenkung sei eine Anpassung an die wirtschaftliche Realität und diene der Beitragsstabilität.
Klageweg als letzte Option
Nach wochenlangen Protesten geht die KBV nun juristisch vor. Gemeinsam mit der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung bereitet sie eine Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vor. Die Standesvertretung will die Rechtmäßigkeit der Kürzung prüfen lassen.
Ein Kernpunkt der Kritik ist die Methodik. Der Bewertungsausschuss habe veraltete Daten von 2024 genutzt, argumentieren die Kläger. Die massive Inflation der letzten zwei Jahre bleibe so außen vor. Zudem werde ein Schutzmechanismus vor Unterfinanzierung zweckentfremdet, um Obergrenzen durchzusetzen.
Parallel wächst der politische Druck. Eine bundesweite Petition gegen die Kürzungen sammelte over 377.000 Unterschriften. Sie fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den Beschluss zu beanstanden. Die Politik beobachtet die Entwicklung genau – könnte sie doch die überlasteten stationären Einrichtungen weiter belasten.
Droht der Versorgungskollaps?
Patientenverbände schlagen Alarm. Bereits heute warten Hilfesuchende oft ein halbes Jahr auf einen Therapieplatz. Experten befürchten, dass die Kürzungen die Situation verschärfen. Immer mehr Therapeuten könnten sich aus der gesetzlichen Versorgung zurückziehen.
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Vor allem für junge Psychotherapeuten werde der Schritt in eine eigene Kassenpraxis unattraktiv. Das würde den Fachkräftemangel auf dem Land weiter verschärfen. Die Folge wäre eine Zwei-Klassen-Medizin: Schnelle Hilfe nur für Privatpatienten, lange Wartezeiten für Kassenversicherte.
Mediziner warnen zudem vor hohen Folgekosten. Unbehandelte psychische Erkrankungen führen zu Berufsausfällen und Frühverrentungen. Die kurzfristigen Einsparungen der Kassen könnten so langfristig viel höhere Ausgaben im Sozialsystem verursachen.
Was kommt jetzt?
Die nächsten Wochen sind entscheidend. Das Bundesgesundheitsministerium prüft noch die Rechtmäßigkeit des Beschlusses. Spricht es keine Beanstandung aus, treten die Kürzungen wie geplant in Kraft. Dann ruhen alle Hoffnungen auf einem Eilantrag vor Gericht.
Viele Praxen reagieren bereits mit einem Investitionsstopp. Geplante Digitalisierungsprojekte oder neue Stellen werden auf Eis gelegt. Der Ausgang des Streits wird nicht nur über die Konten der Therapeuten entscheiden, sondern darüber, wie stabil das Versorgungsnetz für psychisch kranke Menschen bleibt.
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