KI am Arbeitsplatz: EU will menschliche Kontrolle stärken
26.01.2026 - 06:41:12Die EU plant strengere Regeln gegen die verdeckte Überwachung von Beschäftigten durch Künstliche Intelligenz. Für deutsche Betriebsräte wird die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen immer dringlicher.
Berlin, 26. Januar 2026 – Der Einsatz von KI-Assistenten wie Microsoft Copilot im Büroalltag weckt zunehmend rechtliche Bedenken. Ein neuer Vorstoß aus dem EU-Parlament fordert jetzt klare Grenzen für das algorithmische Management. Ziel ist es, die menschliche Kontrolle über wichtige Personalentscheidungen zu sichern und Arbeitnehmerrechte zu schützen. In Deutschland stehen Betriebsräte vor der Herausforderung, die bestehenden Mitbestimmungsrechte angesichts der rasanten Technologieentwicklung durchzusetzen.
EU-Parlament fordert Transparenz und menschliche Aufsicht
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlaments hat sich für einen neuen Rechtsrahmen ausgesprochen. Kernforderung ist, dass Entscheidungen über Einstellungen, Kündigungen oder Beförderungen nicht allein einer KI überlassen werden dürfen.
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Die Parlamentarier fordern zudem ein Recht auf Erläuterung für Beschäftigte. Sie sollen verstehen können, wie algorithmisch unterstützte Entscheidungen zustande kommen. Arbeitnehmervertretungen sollen umfassend über die Einführung und Funktionsweise von KI-Systemen informiert werden. Der Vorstoß zielt darauf ab, Transparenz und Fairness zu gewährleisten, ohne die Effizienzgewinne durch KI grundsätzlich infrage zu stellen.
Die Überwachungsfalle: Wenn der KI-Copilot zum Spion wird
Datenschutz- und Arbeitsrechtsexperten warnen vor konkreten Gefahren. KI-Copiloten sind tief in die Software-Infrastruktur integriert und können detaillierte Daten sammeln – von der Anzahl bearbeiteter E-Mails bis zum Inhalt von Chats.
Eine verdeckte Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch KI ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig. Der Einsatz kollidiert schnell mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen tragen die volle Verantwortung für die Datenhoheit und müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten auf einer soliden Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
Betriebsräte in der Pflicht: Mitbestimmung als Schlüssel
Für deutsche Betriebsräte ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) das entscheidende Instrument. Das Mitbestimmungsrecht greift, wenn technische Einrichtungen eingeführt werden, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen sollen. Angesichts der Fähigkeiten moderner KI-Copiloten ist dieses Recht bei deren Einführung in der Regel gegeben.
Die Herausforderung besteht darin, Missbrauch wirksam auszuschließen. Dies geschieht durch Betriebsvereinbarungen. Darin kann festgelegt werden, dass Auswertungen zur individuellen Kontrolle verboten sind und Systeme nach dem Prinzip “Privacy by Design” möglichst wenige personenbezogene Daten erheben. Diese Notwendigkeit wird durch die Strategien der Anbieter unterstrichen. Microsoft kündigte kürzlich ein neues Framework an, das IT-Abteilungen mehr Kontrolle über private KI-Nutzung gibt – Daten, deren Nutzung wiederum der Mitbestimmung unterliegt.
Analyse: Alte Prinzipien, neue Dringlichkeit
Der EU-Vorstoß ist eine Reaktion auf die oft unregulierte Verbreitung von KI-Werkzeugen. Er spiegelt die Sorge wider, dass der technologische Fortschritt Arbeitnehmerrechte aushöhlen könnte. Die Forderungen nach Transparenz und menschlicher Aufsicht erhalten durch KI-Copiloten eine neue Dringlichkeit.
Die Debatte in Deutschland zeigt: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten eine Grundlage, müssen aber in Betriebsvereinbarungen detailliert angepasst werden. Gewerkschaften und die Hans-Böckler-Stiftung warnen seit Langem vor dem “gläsernen Beschäftigten”. Der EU-Vorstoß könnte nun den politischen Druck erhöhen, diese Prinzipien europaweit zu verankern.
Ausblick: Betriebsräte müssen jetzt handeln
Die Initiative legt den Ball nun der EU-Kommission zu, die einen Legislativvorschlag ausarbeiten soll. Für 2026 ist eine intensive Debatte zwischen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zu erwarten.
Für Unternehmen und Betriebsräte in Deutschland bedeutet das: Sie sollten nicht auf eine endgültige gesetzliche Regelung warten. Die proaktive Gestaltung der KI-Einführung durch Betriebsvereinbarungen wird immer wichtiger. Im Mittelpunkt steht die Aushandlung klarer Grenzen für die Datenerhebung. Das Leitprinzip “Der Mensch bleibt verantwortlich” wird die Diskussionen auf allen Ebenen dominieren.
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