KI-Verordnung, Chatbots

KI-Verordnung: Ab August 2026 müssen Chatbots und KI-Inhalte gekennzeichnet werden

27.01.2026 - 06:53:12

Die EU führt ab Sommer 2026 verbindliche Transparenzpflichten für KI-Systeme ein. Unternehmen müssen Chatbots und KI-Inhalte klar kennzeichnen, um Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro zu vermeiden.

Die EU schreibt Transparenz bei Künstlicher Intelligenz verbindlich vor. Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen in der gesamten Union klar kennzeichnen, wenn Kunden oder Bewerber mit einem Chatbot sprechen oder KI-generierte Inhalte konsumieren. Verstöße gegen diese neuen Pflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung können teuer werden – mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des globalen Jahresumsatzes.

Für deutsche Unternehmen aus Handel, Banken oder dem Personalwesen beginnt damit eine kritische Vorbereitungsphase. Sie müssen ihre Systeme überprüfen und anpassen, um empfindliche Strafen zu vermeiden und das Vertrauen ihrer Kunden nicht zu verspielen.

Was die neuen Transparenzpflichten bedeuten

Herzstück der Neuregelung ist Artikel 50 der KI-Verordnung. Er verlangt unmissverständliche Hinweise, sobald ein Nutzer mit einem KI-System wie einem Chatbot interagiert. Nur wenn dieser Umstand offensichtlich ist – etwa bei einer reinen Informationsabfrage – entfällt die Pflicht.

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Zudem müssen synthetisch erzeugte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte als künstlich erkennbar sein. Ideal ist eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Besonders streng sind die Regeln für Deepfakes und für KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Hier muss der künstliche Ursprung klar offengelegt werden.

Personalabteilungen im Fokus

Besondere Relevanz haben die Vorgaben für das Human Resources Management. Viele Firmen setzen bereits KI-Chatbots für die erste Bewerberkommunikation oder zur Terminvereinbarung ein. Künftig müssen Bewerber wissen, dass sie zunächst mit einer Maschine sprechen.

Auch bei der Erstellung von Inhalten ist Vorsicht geboten. Werden Stellenanzeigen oder Absageschreiben maßgeblich von einer KI verfasst, kann eine Kennzeichnungspflicht entstehen. Entscheidend ist die Abgrenzung: Dient die KI nur als unterstützendes Werkzeug für Rechtschreibung oder Stil und wird der Text vom Menschen finalisiert, entfällt die Pflicht in der Regel. Diese Transparenz ist nicht nur Gesetz, sondern auch essenziell für das Vertrauen in faire Verfahren.

Hohe Strafen ab Sommer 2026 drohen

Die KI-Verordnung trat zwar bereits 2024 in Kraft, doch die Transparenzregeln werden erst im August 2026 verbindlich. Unternehmen, die dann gegen die Kennzeichnungspflichten verstoßen, riskieren die genannten hohen Geldstrafen. Diese sind zwar niedriger als Sanktionen für verbotene KI-Systeme, stellen aber ein signifikantes finanzielles Risiko dar – besonders für Konzerne mit hohem Umsatz.

Unternehmen müssen jetzt handeln

Die Zeit bis zur Frist sollte für eine gründliche Bestandsaufnahme genutzt werden. Wo kommen Chatbots und generative KI zum Einsatz? Sind die Kennzeichnungen technisch umsetzbar und für Nutzer verständlich?

Unterstützung bietet das neue europäische KI-Büro. Es arbeitet an praktischen Leitfäden und Verhaltenskodizes, um die Umsetzung zu erleichtern. Ein erster Entwurf liegt bereits vor, der finale Praxiskodex wird vor dem Stichtag erwartet. Die proaktive Vorbereitung ist der beste Weg, rechtliche Fallstricke zu umgehen und KI vertrauensvoll im Einklang mit europäischen Werten einzusetzen.

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