Koalition plant schĂ€rfere Regeln fĂŒr Krankschreibungen
Veröffentlicht am: 02.07.2026 um 09:19 Uhr | dpa.deEingefĂŒhrt werden soll die verpflichtende Vorlage einer ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung, wie Union und SPD nach BeschlĂŒssen des Koalitionsausschusses mitteilten - vorgeschrieben ist eine Ă€rztliche Bescheinigung bisher erst ab dem vierten Tag. Abgeschafft werden soll die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen.
Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten damit auch ohne Praxisbesuch eine ArbeitsunfĂ€higkeit feststellen lassen - unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Krankschreiben lassen kann man sich fĂŒr bis zu fĂŒnf Kalendertage. Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ărzten, Krankenkassen und Kliniken. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Pandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.
Merz beklagte hohen Krankenstand
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits im vergangenen Jahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kĂŒndigte an, die Regelung zu ĂŒberprĂŒfen.
Wenn man krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kann, muss man dies der Firma unverzĂŒglich mitteilen. Die gesetzliche Regelung fĂŒr eine formelle Krankschreibung lautet bisher: "Dauert die ArbeitsunfĂ€higkeit lĂ€nger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine Ă€rztliche Bescheinigung ĂŒber das Bestehen der ArbeitsunfĂ€higkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spĂ€testens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Ă€rztlichen Bescheinigung frĂŒher zu verlangen."
