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EQS-News: LHR RechtsanwÀlte: Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG (deutsch)

23.12.2025 - 18:20:12

LHR RechtsanwĂ€lte: Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG EQS-News: LHR RechtsanwĂ€lte / Schlagwort(e): Rechtssache LHR RechtsanwĂ€lte: Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG 23.12.2025 / 18:20 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

LHR RechtsanwÀlte: Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG


EQS-News: LHR RechtsanwÀlte / Schlagwort(e): Rechtssache
LHR RechtsanwÀlte: Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG



23.12.2025 / 18:20 CET/CEST
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Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG



LHR RechtsanwÀlte, Köln, vertritt Herrn Simon Telian presserechtlich.



Nachfolgend gehen wir aufgrund einiger Nachfragen zur Sache auf den
Klageerfolg von Herrn Telian gegen die Advanced Blockchain AG (ABAG) vor dem
Landgericht Frankfurt am Main in dem Zahlungsprozess vor dem Landgericht
Frankfurt am Main Az. 3-02 O 8/25 ein.



Mit Urteil vom 5. Dezember 2025 hat das Landgericht Frankfurt am Main
entschieden, dass die ABAG an Herrn Telian offene VorstandsvergĂŒtungen
zahlen muss.



Der Klage von Herrn Telian gegen die ABAG wurde damit vollstÀndig
stattgegeben.



Das Gericht stellte dazu fest, dass - entgegen der Auffassung der ABAG - der
Dienstvertrag mit Herrn Telian als Vorstandsmitglied nicht durch die von der
ABAG erklĂ€rte außerordentliche KĂŒndigung beendet worden ist.



Die vom Aufsichtsrat der ABAG erklĂ€rte KĂŒndigung aus wichtigem Grund stellt
sich dem Urteil zufolge nÀmlich als unwirksam dar.



Das Landgericht Frankfurt am Main hat dazu erkannt, dass sich kein
Sachverhalt feststellen lÀsst, der die Annahme eines wichtigen Grundes
rechtfertigen wĂŒrde.



Die Kammer sah insbesondere den zentralen Vorwurf - die angebliche Vorlage
unrichtiger Rechnungen - als nicht bewiesen an.



Was die Versagung des Testats fĂŒr den Jahresabschluss 2024 der
ABAG-Tochtergesellschaft Incredulous Ltd. und das nur eingeschrÀnkte Testat
fĂŒr den Jahresabschluss 2024 der ABAG angeht, vermochte der
Gerichtsentscheidung zufolge die ABAG es noch nicht einmal aufzuzeigen,
inwieweit dies konkret auf einem Fehlverhalten von Herrn Telian beruht.



Es bleibt daher dabei, dass Herr Telian nicht fĂŒr die MĂ€ngel der
JahresabschlĂŒsse 2024 der Incredulous Ltd. und der ABAG verantwortlich ist.



Das Landgericht Frankfurt am Main hat im Ergebnis die ABAG antragsgemĂ€ĂŸ
verurteilt, ausstehendes Vorstandgehalt an Herrn Telian zu zahlen. Die ABAG
hat außerdem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie kann gegen die
Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Die ABAG hat ihre bisherigen
ProzessbevollmÀchtigten ersetzt und PwC (PricewaterhouseCoopers) als neue
rechtliche Vertretung beauftragt.



Herr Telian kĂŒndigt weitere rechtliche Schritte gegen die ABAG an.



LHR RechtsanwÀlte - Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB
Partnerschaftsregister



Amtsgericht Essen, Nr. PR 5004



vertreten durch die Gesellschafter Arno Lampmann, Niklas Haberkamm und
Birgit Rosenbaum und Thomas Herro



StadtwaldgĂŒrtel 81-83



50935 Köln, Deutschland



Phone: +49 221 / 2716733-0



Telefax: +49 221 / 2716733-33



E-mail: info@lhr-law.de



Internet: www.lhr-law.de




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