London: Verkaufsverbot fĂŒr Energydrinks an unter 16-JĂ€hrige
Veröffentlicht am: 17.07.2026 um 09:52 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas ab April 2027 gĂŒltige Gesetz gilt fĂŒr GetrĂ€nke, die mehr als 150 mg Koffein pro Liter enthalten, wie die Regierung mitteilte. Tee und Kaffee sind ausgenommen. Das Verkaufsverbot umfasst demnach alle Einzelhandelsumgebungen, etwa GeschĂ€fte, Automaten und den Onlineversand.
"Koffeinreiche Energydrinks gehören nicht in die HĂ€nde von Kindern", sagte die fĂŒr Fragen der öffentlichen Gesundheit zustĂ€ndige Abgeordnete Sharon Hodgson. "Wir wissen, dass Tausende Kinder in England sie tĂ€glich konsumieren, aber die Belege sind eindeutig, dass dies AngstzustĂ€nde verursachen, ihren Schlaf und ihre Konzentration beeintrĂ€chtigen und sich nachteilig auf ihre Bildung auswirken kann."
KoffeinĂ€rmere ErfrischungsgetrĂ€nke wie Coca-Cola und Pepsi sind nicht betroffen, wie die Nachrichtenagentur PA berichtete. Kritik kommt von einem Branchenverband, der darauf verwies, dass sich die Mitglieder bereits seit 2010 verpflichtet hĂ€tten, Energydrinks nicht an unter 16-JĂ€hrige zu vermarkten oder ihren Verkauf an sie zu fördern. In Deutschland gibt es kein generelles Verkaufsverbot fĂŒr Energydrinks, aber immer wieder Forderungen nach einer entsprechenden Gesetzgebung.
