ROUNDUP, EU-Gerichtshof

EU-Gerichtshof kippt Deckel fĂŒr Schienenmaut im Nahverkehr

19.03.2026 - 16:08:25 | dpa.de

LUXEMBURG - FahrgÀsten von Regionalbahnen könnten nach einem Gerichtsurteil wegen erwarteter Mehrkosten der Verkehrsunternehmen höhere Preise und weniger Verbindungen drohen.

(neu: Reaktionen ergÀnzt, Einstieg angepasst.)

LUXEMBURG (dpa-AFX) - FahrgĂ€sten von Regionalbahnen könnten nach einem Gerichtsurteil wegen erwarteter Mehrkosten der Verkehrsunternehmen höhere Preise und weniger Verbindungen drohen. Denn die deutsche Regelung, die im Nahverkehr die Preise fĂŒr Schienennutzung deckelt, ist dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit nach Angaben vom Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe. Der PrĂ€sident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Ingo Wortmann, veranschlagte rund eine Milliarde Euro zusĂ€tzlich. Ohne Ausgleich könnte dies AngebotskĂŒrzungen im Regionalverkehr von zehn bis zwanzig Prozent nach sich ziehen, so Wortmann.

DB InfraGo und weitere Unternehmen zogen vor Gericht

Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt, sind GebĂŒhren, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, zahlen mĂŒssen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.

Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte fĂŒr das Jahr 2025 im Nahverkehr kĂŒrzte und stattdessen den Fern- und GĂŒterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastete, zogen die InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht.

Der Knackpunkt an der Berechnungsmethode des Entgelts in Deutschland: Sie ist fĂŒr den Nahverkehr gesetzlich genau geregelt. Preissteigerungen sind bisher auf 1,8 und ab 2026 auf 3 Prozent beschrĂ€nkt. Dem Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall der InfraGo befasst ist, kamen Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Es wandte sich daher an das höchste europĂ€ische Gericht.

EuGH: Betreiber mĂŒssen in ihrer Entscheidung unabhĂ€ngig bleiben

Dieses sah darin zu wenig FlexibilitĂ€t. Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europĂ€ischen Eisenbahnraums sind zwar Rahmenregeln fĂŒr Trassenpreise erlaubt, aber die GeschĂ€ftsfĂŒhrung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss in ihrer Entscheidung unabhĂ€ngig bleiben.

Der Gerichtshof bemĂ€ngelte die starre mathematische Formel, die in Deutschland fĂŒr die Berechnung gilt. Sie verletze die UnabhĂ€ngigkeit der GeschĂ€ftsfĂŒhrung von Infrastrukturbetreibern, da sie keinen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte lasse. Dadurch seien Betreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrs-Bereich durch ĂŒberproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und GĂŒterverkehrsbereich auszugleichen.

Die Deutsche Bahn hatte argumentiert, dass die Regelung die WettbewerbsfĂ€higkeit des Eisenbahnverkehrs beeintrĂ€chtige. "Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfĂ€higes neues Trassenpreissystem fĂŒr die Branche ist", teilte die bundeseigene Bahn nach UrteilsverkĂŒndung mit.

Entscheidung am Verwaltungsgericht Köln steht noch aus

Die Entscheidung im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln steht noch aus. Es muss dabei die Auslegung des EuGH beachten.

Absehbar sind langwierige Diskussion darĂŒber, wer die Erhöhungen zahlen soll. GrundsĂ€tzlich stattet der Bund die LĂ€nder mit den Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren.

Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter (CSU), forderte: "Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die LĂ€nder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lĂ€sst." Das Thema werde nĂ€chste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher PrioritĂ€t behandelt. "Wir brauchen jetzt schnelle Lösungen", betonte Bernreiter. Auch VDV-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Oliver Wolff stellte Forderungen an den Bund. Dieser mĂŒsse die Mehrkosten vollstĂ€ndig ausgleichen. In den vergangenen Jahren hatte der Bund Forderungen nach deutlich mehr Geld stets zurĂŒckgewiesen.

Laut dem Bundesverkehrsministerium schafft das Urteil Rechtssicherheit. Das Ministerium arbeitet derzeit an einer Reform des Trassenpreissystems. "Das Urteil wird in die Überlegungen einbezogen werden", teilte ein Sprecher mit. Der derzeitige Zeitplan sehe vor, dass die Reform zur Fahrplanperiode im kommenden Jahr wirksam werde. Die Trassenpreise im Nahverkehr mĂŒssen nun von der Bundesnetzagentur neu ermittelt werden. FĂŒr 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung um 23,5 Prozent.

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