Mercedes-Chefaufseher, Zumutbar

Mercedes-Chefaufseher: 'Zumutbar, wieder lÀnger zu arbeiten'

22.06.2026 - 11:09:22 | dpa.de

Mercedes-Aufsichtsratschef Martin BrudermĂŒller hat eine Diskussion ĂŒber wettbewerbsfĂ€higere Arbeitskosten in Deutschland gefordert.

Es sei in der schwierigen Situation zumutbar, wieder lĂ€nger zu arbeiten. "Wir sollten ernsthaft die RĂŒckkehr zur 40-Stunden-Woche angehen", sagte BrudermĂŒller dem "Handelsblatt".

In der deutschen Autoindustrie ist bei den tarifgebundenen Unternehmen die 35-Stunden-Woche Standard - auch bei Mercedes-Benz DE0007100000. Gesetzlich verpflichtend ist sie nicht. Im Herbst dieses Jahres steht in der Metall- und Elektroindustrie - welche auch die Autoindustrie umfasst - die nÀchste Tarifrunde an.

BrudermĂŒller: Deutschland zu teuer

Arbeit sei in Deutschland im internationalen Vergleich zu teuer geworden. "Einen ProduktivitĂ€tsvorteil gegenĂŒber wichtigen Wettbewerbern haben wir nicht mehr", sagte BrudermĂŒller. "Es gibt zwei Stellschrauben. Entweder Sie kĂŒrzen die GehĂ€lter oder es wird lĂ€nger gearbeitet fĂŒr das gleiche Gehalt", sagte der frĂŒhere Chef des Chemiekonzerns BASF DE000BASF111. Ersteres sei in der Praxis nicht zumutbar.

Angesprochen auf eine lĂ€ngere Lebensarbeitszeit sagte BrudermĂŒller, dass angesichts Ă€lter werdender Menschen der wirtschaftliche Verstand sage, "dass unser System ohne lĂ€ngere Arbeitszeit in sich nicht finanzierbar ist". LĂ€nger zu arbeiten, leiste einen Beitrag, im hohen Alter gesund und aktiv zu bleiben. Und: "Arbeit gibt den Menschen außerdem Struktur, Teilhabe und Sinn im Leben."

Umstrittene Reform der Arbeitszeit

In Deutschland sorgt derzeit auch eine geplante Reform der Arbeitszeiten fĂŒr Diskussionen: Arbeitgeber fordern mehr Freiraum, Gewerkschaften lehnen die PlĂ€ne ab. Union und SPD haben bei der Reform der Arbeitszeit vereinbart, im Einklang mit der europĂ€ischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer tĂ€glichen Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz zu schaffen.

Nach dem aktuellen Arbeitszeitgesetz darf die tĂ€gliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht ĂŒberschreiten. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlĂ€ngert werden. Nach Beendigung der tĂ€glichen Arbeitszeit mĂŒssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben - eine VerkĂŒrzung auf zehn Stunden ist unter Voraussetzungen möglich etwa in KrankenhĂ€usern, in Verkehrsbetrieben oder GaststĂ€tten.

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