Mindestlohn für Saisonkräfte: Regierung schließt Ausnahmen endgültig aus
26.01.2026 - 02:39:12Die Bundesregierung beendet die Debatte um Sonderregeln für Erntehelfer. Eine parlamentarische Antwort bestätigt: Der volle Mindestlohn gilt für alle.
Die Entscheidung aus Berlin schafft endgültig rechtliche Klarheit. Saisonarbeiter in der Landwirtschaft haben ab sofort Anspruch auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit sind Hoffnungen der Agrarlobby auf kostengünstigere Ausnahmeregelungen gescheitert.
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In ihrer Antwort an die Linke-Fraktion legte die Regierung detailliert dar: Eine Herabsetzung des Lohns nur für kurzfristig beschäftigte Saisonkräfte wäre rechtlich nicht haltbar. Sie verstieße gegen das nationale und europäische Diskriminierungsverbot.
Auch der Umstand, dass viele dieser Jobs nicht sozialversicherungspflichtig sind, rechtfertige keine geringere Bezahlung. Diese Argumentation schließt an frühere Bewertungen an, etwa eine Prüfung des Bundesagrarministeriums vom Juli 2025.
Agrarsektor warnt vor wirtschaftlichen Folgen
Die Bestätigung trifft Verbände wie den Deutschen Bauernverband hart. Sie hatten monatelang für eine Sonderregelung gekämpft. Ihr Vorschlag: Saisonkräften mit Lebensmittelpunkt im Ausland nur 80 Prozent des Mindestlohns zahlen zu müssen.
Als Begründung nannten sie den massiven Wettbewerbsdruck durch billigere Importe. Die Lohnkosten belasteten Betriebe im arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau überproportional. Ein Vertreter aus Rheinland-Nassau verweist auf einen Flächenrückgang bei solchen Kulturen um bis zu 15 Prozent in fünf Jahren.
Die Sorge: Ohne Entlastung könnte die Produktion weiter ins Ausland verlagert werden. Für Verbraucher drohten dann höhere Preise oder eine geringere Verfügbarkeit heimischer Produkte.
Anpassungsdruck auf Landwirtschaft steigt
Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro angehoben worden. Ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro ist für 2027 beschlossen. Diese Entwicklung stärkt die Kaufkraft von Millionen Beschäftigten, stellt personalintensive Branchen aber vor große Herausforderungen.
Gewerkschaften wie die IG BAU hatten Forderungen nach Ausnahmen stets als Lohndumping kritisiert. Sie verwiesen auf die oft prekäre Situation der Saisonarbeiter.
Für die Landwirtschaft bedeutet die Entscheidung nun erhöhten Anpassungsdruck. Der Fokus dürfte sich verstärkt auf technologische Innovationen und Automatisierung richten. Einige Betriebe könnten zudem ihre Anbaupläne überdenken und von besonders personalintensiven Kulturen abrücken.
Die politische Debatte verlagert sich nun voraussichtlich. Im Mittelpunkt steht nicht mehr das „Ob“, sondern das „Wie“ der effektiven Kontrolle und Durchsetzung der Mindestlohnregeln.
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