Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
23.01.2026 - 16:02:12Ab Januar 2026 gelten neue Regeln für geringfügige Beschäftigung. Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro monatlich – eine direkte Folge der Mindestlohnerhöhung. Für viele Unternehmen bedeutet das akuten Handlungsbedarf bei Verträgen.
Die Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben: Die Geringfügigkeitsgrenze ist nun dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Dieser liegt seit Jahresbeginn bei 13,90 Euro pro Stunde. Für einen Minijobber zum Mindestlohn ändert sich praktisch nichts – er kann weiterhin etwa 43 Stunden im Monat arbeiten. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
Tarifverträge als Stolperfalle
Die größte Herausforderung betrifft tarifgebundene Unternehmen. Die 603-Euro-Grenze gilt absolut, unabhängig vom tatsächlichen Stundenlohn. Je höher der Tariflohn, desto weniger Stunden sind erlaubt.
Die neuen Minijob-Regeln machen eine lückenlose Arbeitszeiterfassung zur zentralen Pflicht: Schon eine einmalige Überschreitung der Stundengrenze kann den Minijob-Status gefährden und rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge nach sich ziehen. Das kostenlose E‑Book zur Arbeitszeiterfassung liefert praxisgerechte Mustervorlagen, Stundenzettel und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur korrekten Dokumentation von Pausen, Ruhezeiten und Sonderzahlungen – ideal für Personalabteilungen, die Verträge jetzt rechtssicher anpassen müssen. Arbeitszeiterfassung in 10 Minuten rechtssicher umsetzen
Ein Beispiel macht es klar: Bei einem Stundenlohn von 15 Euro sind maximal 40,2 Arbeitsstunden im Monat erlaubt. Bei 16 Euro sind es nur noch rund 37,6 Stunden. Überschreitet der Mitarbeiter diese Grenze auch nur einmal, kann der Minijob-Status verloren gehen. Die Folge: rückwirkende Sozialversicherungspflicht für den Arbeitgeber.
Verträge rechtssicher anpassen
Unternehmen müssen jetzt aktiv werden. Die vertraglich vereinbarte maximale Arbeitszeit muss für jeden Minijobber individuell angepasst werden. Entscheidend ist das regelmäßig erwartete Entgelt – nicht das tatsächlich gezahlte.
Personalabteilungen sollten Arbeitsverträge überprüfen und die neuen Stundengrenzen klar festlegen. Besondere Vorsicht ist bei Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld geboten. Sie fließen in die Jahresgrenze von 7.236 Euro ein.
Weitreichende Folgen im Sozialsystem
Die Reform hat Auswirkungen über den einzelnen Arbeitsvertrag hinaus. Beschäftigte in Midijobs (556,01 bis 603 Euro) könnten in den Minijob-Status zurückfallen, wenn ihr Verdienst nicht steigt.
Auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I ändert sich die Lage. Die höhere Verdienstgrenze führt häufiger dazu, dass Nebeneinkünfte angerechnet werden müssen. Die grundsätzlichen Regeln – 15 Stunden pro Woche, 165 Euro Freibetrag – bleiben zwar. Doch in der Praxis wird die neue Grenze oft schneller erreicht.
Nächste Anpassung schon in Planung
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze wird dann voraussichtlich auf 633 Euro klettern.
Eine weitere Änderung kommt Mitte 2026: Minijobber können dann ihre Entscheidung gegen die Rentenversicherung rückgängig machen. Für Unternehmen heißt das: Sie müssen ihre Prozesse regelmäßig überprüfen, um rechtssicher zu bleiben.
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