Kolumne, DGA

EQS-News: MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE (deutsch)

14.08.2024 - 10:01:43

MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE EQS-News: Multitude SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE (News mit Zusatzmaterial) 14.08.2024 / 10:00 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE

EQS-News: Multitude SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE (News
mit Zusatzmaterial)

14.08.2024 / 10:00 CET/CEST
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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MULTITUDE SE (SE 21)

ST Business Centre, 120, The Strand

Gzira, GZR 1027

Malta

MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE

Die AktionÀre der Multitude SE ("Gesellschaft" und/oder "Multitude") werden
hiermit darĂŒber informiert, dass am 5. September 2024 um 08:00 Uhr UTC
(10:00 Uhr CEST) eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
stattfindet.

Die außerordentliche Hauptversammlung findet im ST Business Centre, 120, The
Strand, Gzira, GZR 1027, Malta, statt. Instruktionen fĂŒr die Teilnahme sind
in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten.

Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.

1 Tagesordnung der Hauptversammlung

An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

Generelles:

  1. Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden

Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemĂ€ĂŸ Artikel 59 der Satzung der
Gesellschaft (die "Satzung").

  2. Quorum

GemĂ€ĂŸ Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfĂ€hig, wenn
mindestens ein (1) AktionÀr persönlich oder durch einen BevollmÀchtigten
anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen.

Besondere Angelegenheiten (außerordentliche BeschlĂŒsse):

  3. Genehmigung der Sitzverlegung der Gesellschaft in die Schweiz nach
    Abschluss der Umwandlung

Als Teil des umfassenderen Sitzverlegungsprojekts der Gesellschaft beantragt
der Verwaltungsrat, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich der erfolgreichen
Umsetzung der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine
maltesische Public Limited Liability Company (die im Rahmen der
außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. August 2024
beantragt wird) (die "Umwandlung"), den Prozess der Sitzverlegung von Malta
in die Schweiz in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation of
Companies Regulations (Subsidiary Legislation 386.05 des maltesischen
Rechts) und dem Schweizer Recht (insbesondere den einschlÀgigen Bestimmungen
des Schweizer Bundesgesetzes ĂŒber das Internationale Privatrecht) einleitet.
Der Verwaltungsrat merkt ferner an, dass die Sitzverlegung in die Schweiz
unter dem Vorbehalt steht, dass der Verwaltungsrat bestÀtigt, dass nach
seiner vernĂŒnftigen EinschĂ€tzung in der Schweiz keine
finanzmarktregulatorischen Hindernisse bestehen, aufgrund derer er
vernĂŒnftigerweise erwartet, dass die Sitzverlegung in die Schweiz nicht
ratsam wÀre.

Der Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass die Eintragung der Gesellschaft in
das Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, als eine in der Schweiz
fortbestehende Gesellschaft nach schweizerischem Recht weder die KontinuitÀt
der Gesellschaft beeintrĂ€chtigt noch das Vermögen der Gesellschaft berĂŒhrt
und die Gesellschaft alle ihre Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten und
Verpflichtungen behÀlt.

In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat fĂŒr die AktionĂ€re eine Tabelle
erstellt, in der die Rechte von MinderheitsaktionÀren nach maltesischem
Recht mit denen von MinderheitsaktionÀren nach Schweizer Recht verglichen
werden (die "Vergleichstabelle").

Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher, den folgenden
außerordentlichen Beschluss zu fassen, der auch die Genehmigung der
revidierten Statuten in Übereinstimmung mit dem schweizerischen
Gesellschaftsrecht beinhaltet, die mit dem Inkrafttreten der Sitzverlegung
von Malta in die Schweiz in Kraft treten werden (die "Schweizer Statuten"):

"(1) Sitzverlegung von Malta nach Zug (Kanton Zug), Schweiz

Die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz, in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation of Companies
Regulations (Subsidiary Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und des
schweizerischen Rechts, vorbehaltlich (a) des Wirksamwerdens (d.h. sobald
die revidierten Statuten der Gesellschaft vom maltesischen Handelsregister
(Malta Business Registry) eingetragen sind) der Umwandlung (d.h. der
Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine maltesische
Public Limited Liability Company) und (b) dass der Verwaltungsrat bestÀtigt,
dass nach seiner vernĂŒnftigen EinschĂ€tzung in der Schweiz keine
finanzmarktregulatorischen Hindernisse bestehen, aufgrund derer er
vernĂŒnftigerweise erwartet, dass die Sitzverlegung in die Schweiz nicht
ratsam wÀre (die "Sitzverlegung");

(2) Änderung des Sitzes der Gesellschaft

Dass sich der neue Sitz der Gesellschaft nach der Sitzverlegung in der Stadt
Zug (Kanton Zug, Schweiz) befinden wird;

(3) Änderung der Firma der Gesellschaft

Die Änderung der Firma von Multitude p.l.c. zu Multitude AG (mit den
Übersetzungen "Multitude Ltd" und "Multitude SA") per Sitzverlegung zu
genehmigen.

Infolgedessen und unter BerĂŒcksichtigung der Änderung des Sitzes der
Gesellschaft gemĂ€ĂŸ Beschluss (2) oben, wird Artikel 1 der Schweizer Statuten
(wie in Beschluss (5) unten definiert) wie folgt lauten:

      1. Firma und Sitz Unter der    1. Name and Registered Seat Under the
    Firma Multitude AG (Multitude           corporate name of Multitude AG
      Ltd) (Multitude SA) besteht    (Multitude Ltd) (Multitude SA) exists
              mit Sitz in Zug auf        for an unlimited period of time a
           unbestimmte Dauer eine            corporation limited by shares
   Aktiengesellschaft gemÀss Art.     according to art. 620 et seq. of the
      620 ff. des Schweizerischen      Swiss Code of Obligations (CO) with
     Obligationenrechts (OR) (die              registered seat in Zug (the
                 "Gesellschaft").                              "Company").
(4) Änderung des Zwecks der Gesellschaft

Die Änderung des Wortlauts des Gesellschaftszwecks in Artikel 2 der
Schweizer Statuten (wie in Beschluss (5) unten definiert), per
Sitzverlegung, wie folgt zu genehmigen:

     2. Zweck 1 Zweck der Gesellschaft     2. Purpose 1 The purpose of the
       ist der Erwerb, das Halten, die        Company is to acquire, hold,
    Verwaltung, die Verwertung und die           manage, exploit and sell,
                VerÀusserung von inund     whether directly or indirectly,
       auslÀndischen Beteiligungen, ob      interests in participations in
   direkt oder indirekt, unter anderem       Switzerland and abroad, inter
   an Unternehmen, die insbesondere in      alia in companies active among
                         den Bereichen           other things in financial
            Finanzdienstleistungen wie          services, such as consumer
    Verbraucherkrediten, Mikrokrediten     credits, microcredits and other
              und anderen Krediten und      credits and financing, as well
      Finanzierungen tÀtig sind, sowie              as to provide services
                    die Erbringung von              internally or to other
     Dienstleistungen, intern oder fĂŒr        subsidiaries of the group to
      andere Tochtergesellschaften des    which the Company belongs. 2 The
     Konzerns, zu dem die Gesellschaft          Company may acquire, hold,
       gehört. 2 Die Gesellschaft kann      manage and sell participations
       Beteiligungen an Gesellschaften        in companies of all kinds in
       aller Art in der Schweiz und im       Switzerland and abroad. 3 The
   Ausland erwerben, halten, verwalten      Company may also carry out any
    und verÀussern. 3 Die Gesellschaft      and all transactions and enter
         kann ausserdem alle GeschÀfte         into any and all agreements
       abschliessen und Vereinbarungen             which serve directly or
    eingehen, die direkt oder indirekt    indirectly its corporate purpose
    dem Gesellschaftszweck dienen oder    or are directly related thereto.
   mit diesem in direktem Zusammenhang      4 The Company may (directly or
       stehen. 4 Die Gesellschaft kann          indirectly) grant loans or
        ihren direkten oder indirekten    provide other types of financing
    Tochtergesellschaften (direkt oder           to its direct or indirect
        indirekt) Darlehen oder andere       subsidiaries. The Company may
          Finanzierungen gewÀhren. Die          grant guarantees, security
                 Gesellschaft kann fĂŒr    interests and other undertakings
         Verbindlichkeiten von solchen           of any kind in respect of
             Gesellschaften Garantien,      obligations of such companies,
               Sicherheiten und andere     including by means of fiduciary
         Verpflichtungen jeglicher Art              transfers or fiduciary
       gewÀhren, einschliesslich durch         assignments of, and pledges
      fiduziarische Übereignungen oder    over, assets of the Company. The
   Abtretungen von und Pfandrechten an      Company may further operate or
     Vermögenswerten der Gesellschaft.         participate in cash pooling
      Die Gesellschaft kann ferner ein       arrangements of any kind. Any
          Cash-Pooling (jeglicher Art)     transaction referred to in this
      betreiben oder daran teilnehmen.       paragraph may be entered into
        Jede in diesem Absatz genannte                 irrespective of any
       Transaktion kann unabhÀngig von      concentration of risk and with
    allfÀlligen Klumpenrisiken und mit      or without any compensation. 5
   oder ohne Gegenleistung erfolgen. 5       The Company may set up branch
                 Die Gesellschaft kann         offices and subsidiaries in
              Zweigniederlassungen und          Switzerland and abroad and
          Tochtergesellschaften in der      acquire, manage, hold and sell
      Schweiz und im Ausland errichten                        real estate.
     und GrundstĂŒcke erwerben, halten,
             verwalten und verÀussern.

(5) Generelle Revision der Statuten, insbesondere Anpassung der Statuten
bezĂŒglich Übereinstimmung mit der schweizerischen Gesetzgebung

Auf artikelweise Beratung zu verzichten und die revidierten Statuten, welche
vollstÀndig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die "Schweizer
Statuten"), per Sitzverlegung zu genehmigen. Die Schweizer Statuten sind
Bestandteil dieser Mitteilung;

(6) Anerkennung der schweizerischen Gesetzgebung als anwendbare bzw.
massgebende Rechtsordnung

Die schweizerische Gesetzgebung (insbesondere das schweizerische
Aktienrecht), per Sitzverlegung, als anwendbare bzw. massgebende
Rechtsordnung, anzuerkennen;

(7) Feststellungen ĂŒber den Mittelpunkt der GeschĂ€ftstĂ€tigkeit

Den Mittelpunkt der GeschÀftstÀtigkeit der Gesellschaft, per Sitzverlegung,
in Zug, Schweiz, zu beschliessen bzw. festzustellen;

(8) BestÀtigung der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder und des
VerwaltungsratsprÀsidenten

(8.1) BestÀtigung von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestÀtigen;

(8.2) BestÀtigung von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestÀtigen;

(8.3) BestÀtigung von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestÀtigen;

(8.4) BestÀtigung von Kristiina LeppÀnen als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Kristiina LeppĂ€nen als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestÀtigen;

(8.5) BestÀtigung von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine Amtszeit,
die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu
bestÀtigen;

(8.6) BestĂ€tigung von Marion KhĂŒny als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Marion KhĂŒny als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestÀtigen;

(8.7) BestÀtigung und Wahl des VerwaltungsratsprÀsidenten

Die Wahl von Ari Tiukkanen als VerwaltungsratsprĂ€sident fĂŒr eine Amtszeit,
die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu
bestÀtigen;

(9) Wahl des People and Culture Committee

Das People and Culture Committee ĂŒbernimmt per Sitzverlegung die Pflichten
des VergĂŒtungsausschusses gemĂ€ss Artikel 733 des Schweizerischen
Obligationenrechts.

(9.1) Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des People and Culture Committee

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen
Generalversammlung endet;

(9.2) Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen
Generalversammlung endet;

(9.3) Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee

Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee fĂŒr
eine Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet;

(10) Wahl der Revisionsstelle

Die PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 ZĂŒrich,
CHE-106.839.438 per Sitzverlegung als Revisionsstelle fĂŒr die GeschĂ€ftsjahre
2024 und 2025 zu wÀhlen;

(11) Dass die Gesellschaft vorbehaltlich der erfolgreichen DurchfĂŒhrung der
Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in
eine maltesische Public Limited Liability Company) hiermit ermÀchtigt wird:

  i. beim Malta Business Registry ("MBR") eine Genehmigung fĂŒr den
    Fortbestand der Gesellschaft in der Schweiz zu beantragen;

  ii. beim Handelsregister des Kantons Zug die Eintragung als eine in der
    Schweiz fortbestehende Gesellschaft zu beantragen;

  iii. dem MBR die Entscheidung der Gesellschaft mitzuteilen, als in der
    Schweiz fortbestehende Gesellschaft eingetragen zu werden; und

  iv. alle Schritte zu unternehmen und alle Dokumente auszustellen, die
    erforderlich sind, um die Eintragung als eine in der Schweiz
    fortbestehende Gesellschaft unter der Firma Multitude AG (mit den
    Übersetzungen "Multitude Ltd" und "Multitude SA") mit Sitz in der Stadt
    Zug (Kanton Zug, Schweiz) zu erwirken;

(12) Dass jedes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft hiermit ermÀchtigt
wird, alle ErklÀrungen, Anmeldungen und Stellungnahmen abzugeben, die
erforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz
einzutragen und alle damit zusammenhÀngenden und ergÀnzenden Handlungen
vorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der
Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und generell
alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtet
werden, damit sie nicht mehr in Malta registriert ist und alle damit
zusammenhÀngenden Handlungen vorzunehmen."

  4. Beendigung der Hauptversammlung

2 Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Mitteilung (die auch die AntrÀge des Verwaltungsrats zu den
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthÀlt) sowie die
Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auf der Website der
Gesellschaft ( www.multitude.com) verfĂŒgbar. Die vorgenannten Dokumente sind
auch dieser Mitteilung beigefĂŒgt. Diese Dokumente werden zudem (a) an
AktionÀre versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre
Postanschrift mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung
gestellt.

Das Protokoll der Hauptversammlung wird spÀtestens eine Woche nach dem Datum
der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.

3 Instruktionen fĂŒr die Teilnahme

WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN
INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE
ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR.
WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND SICH BEI
BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE
MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU
SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com.

DIE AKTIONÄRE WERDEN FERNER DARAUF HINGEWIESEN, DASS WEISUNGEN, DIE IM
HINBLICK AUF DIE AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER GESELLSCHAFT VOM 21.
AUGUST 2024 ERTEILT WURDEN, FÜR DIE VERSAMMLUNG (DIE AM 5. SEPTEMBER 2024
STATTFINDET) NICHT RELEVANT SIND. DEMENTSPRECHEND MUSS JEDER AKTIONÄR, DER
AN DIESER VERSAMMLUNG TEILNEHMEN MÖCHTE, NEUE WEISUNGEN ZUR STIMMABGABE
ERTEILEN.

  1.  Nachweisstichtag

Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu
sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen
ermitteln kann), mĂŒssen die AktionĂ€re am 5. August 2024 in das von der
Clearstream Banking AG ("Clearstream") gefĂŒhrte AktionĂ€rsregister
eingetragen sein.

  2.  Vorbereitend

Den AktionÀren wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee
unverzĂŒglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur
Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung
von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die AktionÀre sicherstellen,
dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream
ĂŒbermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und
leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die
maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die
Gesellschaft weiter.

GemĂ€ĂŸ der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten
AktionÀrsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD')
spÀtestens am 2. September 2024 um 10:00 Uhr CEST erhalten, und alle nach
diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden als
ungĂŒltig behandelt. Dementsprechend werden die AktionĂ€re aufgefordert, sich
so bald wie möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, um
sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Anweisungen innerhalb der geltenden
Frist bei Clearstream eingereicht werden.

Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse
abgehalten. AktionÀre und BevollmÀchtigte, die an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, mĂŒssen daher die Registrierungsanforderungen fĂŒr die
Hauptversammlung erfĂŒllen und ihre eigenen Vorkehrungen fĂŒr die Teilnahme an
der Hauptversammlung treffen.

  3.  Persönliche Teilnahme

AktionÀre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen
möchten, mĂŒssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen
Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits
verpflichtet, Clearstream die Absicht der AktionÀre, an der Hauptversammlung
teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream
auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die
Anweisungen gemĂ€ĂŸ den bestehenden Verfahren von Clearstream zu ĂŒbermitteln
sind.

Die Depotbanken / Nominees können die vollstÀndigen Namen der AktionÀre,
Passnummern / Firmenregisternummern (oder Àhnliches), vollstÀndige Adressen,
Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsĂŒber), die Anzahl der Aktien der
Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den BevollmÀchtigten verlangen.
Die im Zusammenhang mit der Anmeldung ĂŒbermittelten Informationen werden
elektronisch erfasst und ausschließlich fĂŒr die Hauptversammlung verwendet.

  4.  Stimmrechtsvertreter

Ein AktionÀr, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere BevollmÀchtigte zu
ernennen, die im Namen des AktionÀrs teilnehmen und abstimmen. Ein
BevollmÀchtigter muss kein AktionÀr sein. Die Ernennung eines
BevollmÀchtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim
AktionÀr um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder
(b) wenn es sich beim AktionÀr um eine Gesellschaft handelt, von einem
ordnungsgemĂ€ĂŸ bevollmĂ€chtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet
werden. Das von den AktionÀren zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der
Website der Gesellschaft verfĂŒgbar: www.multitude.com.

Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der BevollmÀchtigte
nach eigenem GutdĂŒnken oder gemĂ€ĂŸ den dem Vollmachtsformular beigefĂŒgten
Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die AktionÀre werden darauf
hingewiesen, dass sie durch die Übermittlung von Abstimmungsanweisungen
effektiv im Voraus abstimmen.

Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim AktionÀr um
eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde,
der GrĂŒndungsunterlagen oder eines Ă€hnlichen Dokuments, das die
Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person
belegt, mĂŒssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim
jeweiligen Nominee des AktionÀrs eingereicht werden. Die Depotbanken /
Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der AktionÀre so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu
ĂŒbermitteln, wobei diese Daten gemĂ€ĂŸ den bestehenden Verfahren von
Clearstream ĂŒbermittelt werden mĂŒssen.

Die AktionÀre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf.
beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.À.) so bald wie möglich
zu versenden oder abzugeben.

Hinweis fĂŒr die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):
Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von
Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, mĂŒssen von der Malta Stock
Exchange mindestens 48 Stunden vor dem fĂŒr die Hauptversammlung anberaumten
Zeitpunkt per E-Mail an agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet
werden, andernfalls werden sie als ungĂŒltig betrachtet.

  5.  Recht, Fragen zu stellen

Jeder AktionÀr (oder BevollmÀchtigter) hat das Recht, bis spÀtestens 29.
August 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr (CEST)) per E-Mail an
agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen
sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.

Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten
FĂ€llen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der
Gesellschaft verfĂŒgbar).

  6.  Weitere Informationen

Zum Datum dieser Mitteilung betrÀgt die Gesamtzahl der Aktien der Multitude
SE 21'723'960 und jede dieser Aktien gewÀhrt eine Stimme. Die Multitude SE
hĂ€lt 154,993 ihrer Aktien als eigene Aktien. GemĂ€ĂŸ Artikel 109 des
maltesischen Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst
hÀlt, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend betrÀgt die Anzahl der
Stimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21,568,967.

Weitere Informationen ĂŒber die Verarbeitung personenbezogener Daten
entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General
Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie
auch die Mitteilung von Clearstream ĂŒber die Datenschutzbestimmungen der
EuropÀischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von
Clearstream verwendet, gespeichert, ĂŒbertragen oder anderweitig verarbeitet
werden (
https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).

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Malta, 14. August 2024
MULTITUDE SE
Der Verwaltungsrat


ANHANG

  1. Vergleichstabelle

  2. Schweizer Statuten (Schweizer Recht)


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Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei:
https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=bea461dd45d48ed5a5ff269a54ed7d7e
Dateibeschreibung: Appendix 1 - Comparative Table
Datei:
https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=02bc1aca1af99fca41e1e2336136f596
Dateibeschreibung: Appendix 2 - Swiss Articles of Association

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14.08.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Multitude SE
                   Ratamestarinkatu 11 A
                   00520 Helsinki
                   Finnland
   E-Mail:         ir@multitude.com
   Internet:       https://www.multitude.com/
   ISIN:           MT0002810100
   WKN:            A40G1Q
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; Stockholm
   EQS News ID:    1967985



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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