Behörde, Anpassung

Behörde schlÀgt Anpassung von Windkraft-AuktionsflÀchen in der Nordsee vor

22.06.2026 - 20:13:56 | dpa.de

Nach der gescheiterten Versteigerung von WindkraftflĂ€chen in der Nordsee schlĂ€gt die fĂŒr die FlĂ€chen zustĂ€ndige Behörde Änderungen vor.

Die FlĂ€chen N-10.1 und N-10.2 sollen so angepasst werden, dass die Auslastung von Windenergieanlagen gesteigert werden kann. Das geht aus einem Änderungsentwurf des Bundesamts fĂŒr Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Deutschlands zentraler maritimer Behörde, hervor.

Der Entwurf, zu dem Behörden und Öffentlichkeit demnach noch nahezu einen Monat Stellung nehmen können, ist bereits am Freitag veröffentlicht worden. Aufmerksamkeit auf die Veröffentlichung lenkte der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO), der die VorschlĂ€ge weitgehend lobte.

Der BWO "begrĂŒĂŸt die stĂ€rkere Ausrichtung der FlĂ€chenplanung auf den tatsĂ€chlichen Stromertrag und die Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windprojekten", heißt es in einer Stellungnahme.

FlÀchen nicht versteigert

Im August vergangenen Jahres wurde bekannt, dass die FlÀchen N-10.1 und N-10.2 bei einer Auktion der Bundesnetzagentur nicht versteigert worden sind. Nach Angaben von BranchenverbÀnden schlug damit erstmals eine Versteigerung von WindflÀchen auf See in Deutschland fehl.

Der Platz in der deutschen Nord- und Ostsee ist vergleichsweise begrenzt. WirtschaftsverbĂ€nde wie der BWO und Unternehmen weisen darauf hin, dass der Betrieb der WindrĂ€der unwirtschaftlich werden kann, wenn diese zu nah beieinander aufgestellt werden mĂŒssen. Denn das kann den Ertrag mindern.

Die FlĂ€chen N-10.1 und N-10.2 sollen 2027 erneut ausgeschrieben werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass weitere FlĂ€chen angepasst und Ausschreibungen verschoben werden.

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