LĂ€nder gegen Verunglimpfung von Toten im Netz
08.10.2025 - 13:12:55Wie die "Rheinische Post" berichtet, heiĂt es in einem Antrag an den Bundesrat, in den sozialen Medien seien nach der Tat am 21. August eine Vielzahl an diffamierender und ehrverletzender BeitrĂ€ge veröffentlicht worden.
"In diesen Veröffentlichungen wurden mitunter die Ermordung des Polizeibeamten begrĂŒĂt und sein Andenken verunglimpft", heiĂt es im Papier. So soll kĂŒnftig auch ohne Strafantrag der Angehörigen des Verstorbenen eine Strafverfolgung möglich sein - "bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses".
Erster Gesetzentwurf kam nicht wegen Ampel-Aus
Zudem soll es die Möglichkeit geben, dass statt der Hinterbliebenen der letzte Dienstvorgesetzte einen Strafantrag stellt. Wegen des Ampel-Aus wurde ein entsprechender Gesetzentwurf aus 2022 in der letzten Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt, wie die Zeitung berichtet (Donnerstag).
Hintergrund der damaligen Initiative war die Ermordung von zwei Polizeibeamten Ende Januar 2022 im rheinland-pfĂ€lzischen Kusel, die "in entsprechenden Kreisen regelrecht gefeiert worden" sei, so die Antragsteller. Durch die aktuellen Geschehnisse in Völklingen habe der erneut eingebrachte Gesetzesentwurf "traurige AktualitĂ€t" erlangt, heiĂt es weiter.
Der Antrag zur erneuten Einbringung des Gesetzentwurfes soll am 17. Oktober auf die Tagesordnung im Bundesrat kommen.
Am 21. August war in Völklingen ein 34 Jahre alter Polizist bei einem Einsatz erschossen worden. MutmaĂlicher TĂ€ter ist ein 18-JĂ€hriger, den der getötete Polizist nach einem Ăberfall auf eine Tankstelle mit Kollegen festnehmen wollte.

