Bundesrichter: Keine feste Regel fĂŒr Probezeiten
30.10.2025 - 16:20:40Es mĂŒssten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vereinbarungen nach einer EinzelfallabwĂ€gung getroffen werden, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter (2 AZR 160/24). Dabei sollten die Dauer der Befristung und die Art der TĂ€tigkeit eine Rolle spielen.
Im konkreten Fall ging es um einen Arbeitsvertrag, der fĂŒr ein Jahr befristet war. Die KlĂ€gerin sollte in dieser Zeit eine viermonatige Probezeit absolvieren. Die Frau monierte, die Probezeit sei unverhĂ€ltnismĂ€Ăig lang.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah das wie die KlÀgerin. Nach Meinung des Gerichts sollte bei einer Probezeit von einem Regelwert von 25 Prozent der Dauer der Befristung ausgegangen werden. Anders als vom Landesarbeitsgericht angenommen, gebe es diesen Regelwert nicht, so die Bundesarbeitsrichter.
Weil der Arbeitgeber der KlĂ€gerin einen detaillierten Einarbeitungsplan mit drei verschiedenen Phasen von insgesamt 16 Wochen Dauer aufgestellt hatte, sah das Bundesarbeitsgericht eine Probezeitdauer von vier Monaten als verhĂ€ltnismĂ€Ăig an.

