Helm-Normen, Höhere

Neue Helm-Normen: Höhere Sicherheit für Lagerarbeiter

07.04.2026 - 20:10:13 | boerse-global.de

Die überarbeiteten Vorschriften zur Arbeitssicherheit fordern präzisere Risikobewertungen und die Wahl zwischen zwei neuen Helmtypen für den Industrieschutz.

Neue Helm-Normen: Höhere Sicherheit für Lagerarbeiter - Foto: über boerse-global.de

Die überarbeiteten DGUV-Regeln und die neue europäische Norm EN 397:2025 schärfen den Kopfschutz in deutschen Logistikzentren. Unternehmen müssen ihre Risikobewertungen anpassen.

Frankfurt, 07. April 2026 – In der dynamischen Logistikbranche rückt der Schutz der Mitarbeiter stärker in den Fokus. Maßgebliche Änderungen bringt die überarbeitete DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“, die im Mai 2025 veröffentlicht wurde. Sie geht einher mit der aktualisierten europäischen Norm EN 397:2025 für Industrieschutzhelme. Diese Neuerungen zwingen Betriebe, ihre Sicherheitskonzepte grundlegend zu überprüfen und den Kopfschutz präziser auf konkrete Gefahren abzustimmen.

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Hintergrund ist der Wandel in modernen Lagerhallen. Die Arbeit ist schneller, die Technik komplexer – und damit auch das Unfallrisiko. Die überholten Standards konnten mit dieser Entwicklung kaum Schritt halten. Die neuen Vorgaben sollen hier für mehr Klarheit und Sicherheit sorgen.

EN 397:2025 führt zwei Helm-Typen ein

Der Kern der Neuerung ist die revidierte Europäische Norm EN 397:2025. Sie definiert erstmals zwei klar unterschiedene Leistungsstufen für Industrieschutzhelme: Typ 1 und Typ 2.

Ein Typ-1-Helm entspricht in seiner Schutzwirkung im Wesentlichen dem alten Standard. Der neu eingeführte Typ-2-Helm bietet dagegen ein deutlich erhöhtes Schutzniveau. Er absorbiert etwa die doppelte Aufprallenergie im Scheitelbereich und ist besser gegen seitliche Schläge gewappnet. Diese Differenzierung erlaubt es Unternehmen, den Schutz exakt auf die Gefahrenlage zuzuschneiden.

Für Lagerbetreiber bedeutet das: Die pauschale Entscheidung zwischen „Industriehelm“ und „Anstoßkappe“ reicht nicht mehr aus. Stattdessen muss die Gefährdungsbeurteilung konkret fragen: Drohen schwere Gegenstände aus großer Höhe zu fallen? Besteht die Gefahr von Seitenaufprallen in engen Gängen? Ist elektrische Isolierung nötig? Erst die Antwort darauf legt fest, ob ein Helm vom Typ 1, Typ 2 oder eine andere spezielle Kopfschutzform erforderlich ist.

DGUV Regel 112-193: Mehr Klarheit durch breiteren Fokus

Die parallel überarbeitete DGUV Regel 112-193 trägt dieser Vielfalt Rechnung. Ihr Geltungsbereich wurde deutlich ausgeweitet. Sie behandelt nun nicht mehr nur klassische Industrieschutzhelme und Anstoßkappen, sondern auch Hochleistungshelme, isolierende Helme, Kletter- und sogar Fahrradhelme. Ziel ist es, für jede denkbare Gefahr am Arbeitsplatz eine passende Schutzlösung zu bieten.

Die Regel betont den zentralen Grundsatz: Kopfschutz ist immer nur die letzte Maßnahme im Sicherheitskonzept. Zuerst müssen technische und organisatorische Lösungen versuchen, die Gefahr an der Wurzel zu beseitigen. Dieses STOP-Prinzip (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen) bleibt unverändert gültig.

Ein weiteres wichtiges Dokument ist die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“. Sie löste im August 2024 die alte Regel 108-007 ab und verpflichtet zu regelmäßigen Prüfungen der Regalanlagen. Stabile Regale sind die beste Prävention gegen herabstürzende Ware – eine der Hauptursachen für Kopfverletzungen im Lager.

Der entscheidende Unterschied: Helm ist nicht gleich Kappe

Die neuen Vorgaben schaffen endlich klare Trennlinien zwischen den Schutzarten. Ein Industrieschutzhelm (nach EN 397) schützt vor fallenden Objekten, Aufprall und Durchdringung. Er ist Pflicht, wo solche Risiken bestehen.

Eine Industrie-Anstoßkappe dagegen bietet nur minimalen Schutz vor leichten Stößen an feststehende Objekte, etwa an einen niedrigen Träger. Gegen herabfallende Teile ist sie wirkungslos. Die DGUV Regel stellt klar: Anstoßkappen sind nur dort erlaubt, wo die Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich keinen Helm für notwendig erachtet.

Für Sicherheitsverantwortliche ist diese Unterscheidung überfällig. Die Wahl des richtigen Kopfschutzes muss nun für jeden Arbeitsbereich dokumentiert werden. Nur so ist gewährleistet, dass der Schutz tatsächlich zur Gefahr passt.

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DGUV Vorschrift 2: Neuer Rahmen für den Arbeitsschutz

Das gesamte System des betrieblichen Arbeitsschutzes wird durch die reformierte DGUV Vorschrift 2 neu justiert. Seit dem 1. Januar 2026 regelt sie, wie Unternehmen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung erhalten.

Wichtige Änderungen: Die Schwelle für vereinfachte Betreuungsmodelle wurde auf bis zu 20 Mitarbeiter angehoben. Zudem dürfen Berufsgenossenschaften nun digitale Beratungsleistungen durch Ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit anbieten. Diese Neuregelung betrifft zwar nicht direkt den Kopfschutz, verändert aber den Rahmen, in dem Sicherheitsmaßnahmen wie die Auswahl von PSA geplant und überwacht werden.

Die Branche steht vor einer Anpassungsphase. Hersteller arbeiten bereits an leichteren, bequemeren und vielseitigeren Helmen, die die strengen neuen Normen erfüllen. Der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (FB PSA) der DGUV unterstützt Anwender und Produzenten mit praktischen Lösungen.

Für Logistikunternehmen ist dies eine Chance, ihre Sicherheitskultur zu erneuern. Regelmäßige Schulungen zum korrekten Umgang mit dem Kopfschutz sind ebenso wichtig wie die strikte Einhaltung der Herstellerangaben. Wer die neuen Standards ernst nimmt, schützt nicht nur seine Mitarbeiter vor Verletzungen, sondern investiert auch in eine produktive und verantwortungsvolle Arbeitsumgebung.

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