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NRW, Solarpflicht

NRW weitet Solarpflicht auf sanierte Altbauten aus

10.02.2026 - 02:09:11

Ab 2026 müssen Eigentümer in Nordrhein-Westfalen bei einer kompletten Dachsanierung eine Solaranlage installieren. Die neue Regelung der novellierten Landesbauordnung trifft den Gebäudebestand und ist ein zentraler Baustein der nordrhein-westfälischen Klimastrategie.

Die Pflicht greift, sobald die Dachhaut eines Bestandsgebäudes vollständig erneuert wird. Kleine Reparaturen oder der Innenausbau lösen die Verpflichtung nicht aus. Die Anforderungen sind konkret:
* Mindestens 30 Prozent der geeigneten Nettodachfläche müssen mit Solarmodulen belegt werden.
* Alternativ gilt für Wohngebäude bis zehn Einheiten eine Pauschalregelung: Ein- und Zweifamilienhäuser müssen mindestens eine 3-kWp-Anlage installieren.

Die Solarpflicht kann durch Kauf oder Miete der Anlage erfüllt werden. Auch Solarthermie ist als Alternative zugelassen.

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Das bedeutet für Hausbesitzer

Für viele Eigentümer wird die anstehende Dachsanierung teurer. Gleichzeitig locken langfristige Vorteile: Wer den eigenen Solarstrom nutzt, senkt seine Energiekosten deutlich. Überschüsse lassen sich zudem ins Netz einspeisen.

Die Branche erwartet einen Ansturm auf Dachdecker und Solarinstallateure. Wer sein Dach sanieren muss, sollte Projekte daher frühzeitig planen. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 5.000 Euro bei Einfamilienhäusern und bis zu 25.000 Euro bei größeren Gebäuden.

Wann die Pflicht nicht greift

Die Verordnung sieht mehrere Ausnahmen vor, um Härten zu vermeiden. Keine Solaranlage muss installiert werden, wenn:
* Denkmalschutz oder andere Vorschriften dagegensprechen.
* Die Statik die Last nicht trägt.
* Das Dach eine reine Nordausrichtung hat.
* Die Installation wirtschaftlich unvertretbar ist.
* Es sich um sehr kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche, Behelfsbauten oder untergeordnete Gebäude handelt.

NRW schließt zu anderen Ländern auf

Mit der Regelung zieht Nordrhein-Westfalen mit Ländern wie Baden-Württemberg oder Berlin gleich. Der Schritt ist Teil eines bundesweiten Trends, Dachflächen stärker für die Energiewende zu nutzen. Verbraucherzentralen raten Eigentümern, sich jetzt über Pflichten und Fördermöglichkeiten zu informieren.

So sollten Eigentümer jetzt vorgehen

Wer in den nächsten Jahren sein Dach erneuern muss, sollte die Solaranlage von Anfang an mitdenken. Der erste Schritt ist eine Prüfung der Dacheignung und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Energieberater und Fachbetriebe helfen bei der Planung und zeigen Kombinationen mit Speichern oder Wärmepumpen auf.

Mehrere Angebote einzuholen und Fördertöpfe zu prüfen, kann die Investition deutlich attraktiver machen. Frühzeitige Planung sichert nicht nur die Einhaltung des Gesetzes, sondern auch den langfristigen Profit von der eigenen Solaranlage.

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