Kartellamt, Weitergabe

Kartellamt: Können Weitergabe des Tankrabatts noch nicht bewerten

05.05.2026 - 10:50:43 | dpa.de

Ob die Mineralölkonzerne den Tankrabatt an die Verbraucher weitergeben, lÀsst sich nach EinschÀtzung des Bundeskartellamts nicht schnell beurteilen.

Man werde "irgendwann wissen", ob die Steuersenkung an Verbraucher weitergegeben worden sei, sagte der PrĂ€sident des Amts, Andreas Mundt, im Deutschlandfunk. "Aber das ad hoc jetzt schnell zu bewerten, ist aufgrund der vielen Faktoren, die in die Preise einfließen, aus meiner Sicht eigentlich nicht möglich."

"Es ist kaum etwas so kompliziert zu bestimmen wie ein Preis", sagte Mundt. Neben den Rohölpreisen gebe es eine Vielzahl von Faktoren, aus denen sich ein Preis zusammensetze. Ob die aktuellen Kraftstoffpreise fair zustande kommen, mĂŒsse tiefergehend untersucht werden, was Zeit brauche.

Der ADAC war zu dem Schluss gekommen, dass der Tankrabatt nicht vollstĂ€ndig bei Autofahrern ankomme. Dazu sagte Mundt: "Es gibt viele in diesem Land, die sich immer eine sehr schnelle Bewertung zutrauen. Bei uns ist das natĂŒrlich ein bisschen anders, weil wir vertreten den Staat. Bei uns muss es am Ende stimmen."

Das Kartellamt habe jetzt neue Werkzeuge, um die Preissetzung der Konzerne zu ĂŒberprĂŒfen: "Die Unternehmen sind gehalten, uns ihre Kostenrechnung zu geben. Wir mĂŒssen also nicht mehr umstĂ€ndlich fragen, sondern es sind letzten Endes die Unternehmen, die uns nachweisen mĂŒssen, dass ihre Preissetzung im Einklang steht mit der Kostenentwicklung." Allerdings gebe es keine rechtliche Verpflichtung der Mineralölkonzerne, die Steuersenkung weiterzugeben.

Zu VerstĂ¶ĂŸen gegen die Regel, dass Tankstellen den Spritpreis nur mittags um 12.00 Uhr anheben dĂŒrfen, sagte Mundt: "Wir sehen eigentlich relativ wenig strukturelle VerstĂ¶ĂŸe." Den Eindruck, dass die 12-Uhr-Regelung im großen Stil umgangen werde, habe er nicht. "Da kann ich ein bisschen Entwarnung geben." ZustĂ€ndig fĂŒr Sanktionen seien die BundeslĂ€nder. Bußgelder könnten bis zu 100.000 Euro betragen. Allerdings hĂ€tten bislang nicht alle LĂ€nder die zustĂ€ndigen Behörden benannt.

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