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RechtsanwÀlte Aslanidis, Kress & HÀcker-Hollmann / Offener ...

21.02.2025 - 15:51:10

Offener Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI: Gericht bestĂ€tigt falscheRisikoeinstufungEsslingen am Neckar - Das Landgericht NĂŒrnberg-FĂŒrth hat heute einwegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds und deren RisikoklassifizierunggefĂ€llt (Urteil vom 21.02.2025, Az.

4 HK O 5879/24, noch nicht rechtskrĂ€ftig).Das Gericht hat entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH fĂŒr den offenenImmobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI kĂŒnftig nicht mehr die niedrigereRisikoklassifizierung "2" oder "3" ausweisen darf.

Der Fonds war im Sommer 2024 stark abgewertet worden und die Anleger*innen habenso hohe Verluste zu beklagen. In der Folge klagten zahlreiche Kunden undKundinnen gegen Banken, die den Fonds als sichere Geldanlage verkauft hatten.Das Urteil ist fĂŒr alle Betroffenen, die gegen die Fondsgesellschaft oder dieberatende Bank vorgehen wollen, absolut positiv und bestĂ€tigt, dass sehr guteChancen auf Schadensersatz und RĂŒckabwicklung des Fonds bestehen.

"Unseren Mandanten wurden offene Immobilienfonds systematisch von Banken alsabsolut sichere Geldanlagen empfohlen. Das Landgericht NĂŒrnberg-FĂŒrth hat nununsere Ansicht bestĂ€tigt, dass diese Risikoklassifizierung falsch ist. OffeneImmobilienfonds sind keine risikolosen Anlageprodukte. Das Urteil desLandgericht NĂŒrnberg-FĂŒrth hat enorme Auswirkungen, da von den Kernaussagenzahlreiche Fondsanbieter betroffen sind.", sagt Christopher Kress, Partner undFachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei AKH-H.

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Annekatrin Schlipfmailto:a.schlipf@akh-h.de0711-9308110

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