Ordnungsämter im Datenschutz-Dilemma: Neue Transparenzpflichten treffen Kommunen
25.01.2026 - 10:30:12Deutschlands Ordnungsämter stehen vor einer doppelten Herausforderung: strengere Informationspflichten für eigene Bodycams und neue Hürden für Beweise von Bürgern. Diese Woche verdichten sich zwei Entwicklungen zu einem Compliance-Druckpunkt für die kommunale Verwaltung.
Die dringlichste Neuerung betrifft den Einsatz von Bodycams durch kommunale Vollzugsbeamte. Nach einer aktuellen Auslegung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rs. C-422/24) gilt die Videoaufzeichnung als unmittelbare Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 der DSGVO. Das hat konkrete Folgen für die Praxis.
Bislang argumentierten einige Behörden, die Informationspflicht trete erst bei der Sichtung des Materials ein. Diese Auffassung ist nun obsolet. Der „Zeitpunkt der Erhebung“ ist der Moment der Kameraeinschaltung. Die erforderlichen Datenschutzinformationen müssen sofort übermittelt werden – mitten in der oft heiklen Situation vor Ort.
Bodycams und andere Videoaufzeichnungen stehen aktuell im Fokus der Datenschutzaufsichten — für viele Kommunen ist deswegen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) Pflicht. Ein kostenloses E‑Book erklärt praxisnah, wann eine DSFA erforderlich ist, liefert Schritt‑für‑Schritt‑Anleitungen sowie Muster‑Vorlagen und Checklisten speziell für Behörden. Ideal für Ordnungsämter, Datenschutzbeauftragte und kommunale IT‑Verantwortliche, die Prüfungsrisiken minimieren möchten. Kostenlosen DSFA‑Leitfaden jetzt herunterladen
Rechtsexperten empfehlen daher einen gestuften Informationsansatz:
1. Erste Stufe: Ein deutlich sichtbares Piktogramm auf der Uniform, kombiniert mit einem aktiven Aufzeichnungssignal.
2. Zweite Stufe: Sofortiger Zugang zur vollständigen Datenschutzerklärung, etwa per QR-Code auf der Uniform oder einer Handreichung.
Fehlt diese Information, könnte die Verarbeitung unrechtmäßig sein – und das Beweismaterial in späteren Bußgeldverfahren unbrauchbar werden.
Bayern setzt Maßstab: Private Anzeigen unter Druck
Parallel dazu verschärft sich die Lage bei einer wichtigen Quelle kommunaler Ermittlungen: den Anzeigen durch Privatpersonen, etwa bei Parkverstößen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA Bayern) hat in einem vielbeachteten Fall diese Woche klare Vorgaben gemacht.
Der Behörde zufolge müssen auch private „Anzeigenerstatter“ Transparenzpflichten wie professionelle Verantwortliche erfüllen. Konkret forderte das LDA von einem Bürger die Einrichtung einer Website zur Information der betroffenen Fahrer sowie den Nachweis von IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Für die Ordnungsämter stellt dies ein komplexes Problem dar. Wenn Bürger umfangreiche Compliance-Strukturen aufbauen müssen, um ein Foto eines Falschparkers zu melden, könnte dieser Beweisstrom versiegen. Zudem stellt sich die Frage: Dürfen Kommunen Beweise verwerten, die von nicht konformen Privatpersonen stammen? Juristen rechnen mit einer Welle von Einwendungen gegen Knöllchen, die auf solchen Anzeigen basieren.
2026: Das Jahr der Transparenz-Kontrollen
Diese Entwicklungen sind kein Zufall. Sie fallen mit dem Schwerpunkt der Datenschutzkonferenz (DSK) für 2026 zusammen. Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Tobias Keber (LfDI Baden-Württemberg) konzentriert sich die DSK auf die Transparenz gemäß den Artikeln 12–14 DSGVO – abgestimmt mit dem EU-Datenschutzausschuss.
Die Aufsichtsbehörden kündigten an, von theoretischer Beratung zu aktiven Prüfungen überzugehen. Die Botschaft ist eindeutig: Die Ära der „stillen“ Datenerhebung ist vorbei. Jede Kamera – ob am Uniform oder im Privathandy – wird nun als datenschutzrechtlich hochverantwortlicher Punkt betrachtet.
Was jetzt auf die Kommunen zukommt
Die Ereignisse der letzten 72 Stunden erfordern sofortige operative Anpassungen:
* Uniformen aktualisieren: Alle Beamten mit Bodycams benötigen sichtbare Piktogramme und Zugang zu vollständigen Datenschutzhinweisen.
* Beweiseingang überprüfen: Kommunen müssen Protokolle für den Umgang mit Bürgerbeweisen etablieren und Melder auf ihre eigenen DSGVO-Pflichten hinweisen.
* Hinweise aktualisieren: Allgemeine Datenschutzhinweise auf Websites oder in öffentlichen Bereichen müssen den neuen „Sofort“-Standard widerspiegeln.
Die verschärften Regeln werden den Verwaltungsaufwand spürbar erhöhen. Rechtsanwälte werden in Bußgeldverfahren vermehrt „Transparenzlücken“ angreifen, um Beweise anzufechten. Zudem könnte der bayerische Präzedenzfall einen Abschreckungseffekt auf private Anzeigen haben. Wenn das Vorgehen Schule macht, wäre das „Outsourcing“ der Parkraumüberwachung an aufmerksame Nachbarn beendet – und die Kommunen müssten selbst mehr Personal bereitstellen.
PS: Brauchen Sie sofort nutzbare Vorlagen? Das kostenlose DSFA‑Paket enthält editierbare Word‑Muster, Excel‑Checklisten und eine Praxisanleitung zur Dokumentation von Risiken bei Videoüberwachung. Kommunen und Datenschutzbeauftragte nutzen die Vorlagen, um Prüfungsrisiken zu reduzieren und Bußgelder zu vermeiden. Jetzt kostenloses DSFA‑Paket anfordern


