Patientenakte, Ausdruck

Patientenakte: Erster Ausdruck wird kostenfrei

25.01.2026 - 12:55:12

Der Bundesrat stimmt einem Gesetz zu, das Patienten ein Recht auf eine erste kostenfreie Kopie ihrer Krankenakte garantiert. Dies setzt ein EuGH-Urteil um und beendet langjährige Rechtsunsicherheit.

Patienten in Deutschland erhalten ein gesetzlich garantiertes Recht auf kostenlose Kopien ihrer Krankenakte. Der Rechtsausschuss des Bundesrats ebnete jetzt den Weg für die finale Zustimmung.

Bundesrat gibt entscheidendes „Ja“

Der Rechtsausschuss empfahl dem Bundesrat in dieser Woche, von einem Einspruch gegen das Gesetzesvorhaben abzusehen. Damit steht der abschließenden Zustimmung in der Plenarsitzung am 30. Januar nichts mehr im Weg. Das Gesetz setzt ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2023 endgültig in nationales Recht um und beendet jahrelange Rechtsunsicherheit über Kopierkosten.

Bisher erlaubte § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Ärzten, Gebühren für die Herausgabe von Patientenakten zu erheben. Der EuGH entschied jedoch, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen kostenfreien ersten Ausdruck vorschreibt. Diese Lücke zwischen europäischem und nationalem Recht führte zu zahlreichen Streitigkeiten. Das neue Gesetz schafft nun Klarheit.

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Was sich für Patienten und Ärzte ändert

Künftig sind alle Leistungserbringer – von niedergelassenen Ärzten über Kliniken bis hin zu Zahnärzten – verpflichtet, die erste vollständige Kopie der Patientenakte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dies gilt unabhängig vom Grund der Anfrage, ob für eine Zweitmeinung oder einen Haftungsfall.

Die Neuregelung betrifft ausdrücklich nur die erste Kopie. Für weitere Ausdrucke dürfen weiterhin angemessene Verwaltungsgebühren erhoben werden, um Missbrauch vorzubeugen. Die Kosten für den Erstausdruck trägt nun vollständig der Leistungserbringer. Bislang konnten Material- und Arbeitskosten für das Kopieren, besonders bei umfangreichen Papierakten, in Rechnung gestellt werden.

Gemischte Reaktionen aus der Branche

Patientenverbände begrüßen die Entscheidung als längst überfällige Stärkung der Verbraucherrechte. Die Kostenhürde habe viele bisher davon abgehalten, ihre Akten einzusehen.

Aus der Ärzteschaft, etwa von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), kamen zuvor Bedenken wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwands und der ungedeckten Kosten. Die nun kommende Rechtsklarheit wird jedoch auch als Schutz vor Regressforderungen gewertet. Die Branche zeigt sich resigniert, aber anpassungsbereit.

Nächste Schritte und digitale Zukunft

Nach der erwarteten Zustimmung des Bundesrats geht der Gesetzestext zur Unterzeichnung an den Bundespräsidenten. Das Inkrafttreten wird für das Frühjahr 2026 erwartet.

Die praktische Umsetzung wird die Herausforderung sein. Ärzte und Kliniken müssen ihre Abläufe und Gebührenordnungen anpassen. Langfristig wird die Integration mit der elektronischen Patientenakte (ePA) entscheidend. Seit 2025 ist die ePA für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Experten gehen davon aus, dass digitale Kopien die Verwaltungskosten senken und so die Akzeptanz in der Praxis erhöhen werden.

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