Pendlerpauschale: Ab sofort 38 Cent ab dem ersten Kilometer
06.02.2026 - 14:13:12Ab Februar gelten neue Berechnungsstandards für die Gehaltsabrechnung. Grund ist die einheitliche Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Diese zentrale Änderung aus dem Steueränderungsgesetz 2025 wirkt sich direkt auf steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse der Arbeitgeber aus und stellt Personalabteilungen vor akute Umsetzungsaufgaben.
Einheitlicher Satz ersetzt gestaffeltes Modell
Die Neuregelung bedeutet eine Vereinfachung. Bis Ende 2025 galt ein gestaffeltes System: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Seit dem 1. Januar 2026 gilt nun der höhere Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer des Arbeitswegs. Das Bundestagsgesetz zielt auf eine breite Entlastung aller Berufspendler, unabhängig vom Verkehrsmittel.
Laut Bundesfinanzministerium sinkt die Steuerlast für Pendler durch diese Anpassung im laufenden Jahr um schätzungsweise 1,1 Milliarden Euro. Für die Gehaltsabrechnung ist vor allem die „Jahreshöchstgrenze“ entscheidend. Sie bildet die Obergrenze für steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber. Durch die höhere Basis für die ersten 20 Kilometer kann der Arbeitgeber nun höhere Netto-Zuschüsse gewähren, ohne zusätzliche Lohnsteuer auszulösen.
Praktische Folgen für Gehaltsabrechnung und Jobticket
Die Umsetzung steht aktuell im Fokus der Personalabteilungen. Der neue Standard hat direkte Auswirkungen auf das Lohnsteuerverfahren. Wenn Unternehmen ein Jobticket oder einen direkten Fahrtkostenzuschuss gewähren, sind diese Leistungen oft bis zur Höhe der absetzbaren Pendlerpauschale steuerfrei.
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Gehaltsabrechnungssysteme müssen nun die höheren absetzbaren Beträge für Kurz- und Mittelstreckenpendler berücksichtigen. Für einen Arbeitsweg von 15 Kilometern hat sich der absetzbare Betrag spürbar erhöht. Softwareanbieter wie DATEV weisen darauf hin, dass die erhöhte Pauschale Arbeitgebern neue Spielräume bei der Gestaltung von Vergütungspaketen eröffnet. Durch die Nutzung der höheren steuerfreien Grenzen können Unternehmen das Nettogehalt via Fahrtkostenzuschuss erhöhen – eine attraktivere Alternative zu Bruttolohnerhöhungen mit vollen Sozialabgaben.
Finanzielle Entlastung im Detail
Die finanzielle Wirkung der neuen Regelung ist für tägliche Pendler beträchtlich. Die Abschaffung der 30-Cent-Stufe führt zu einem spürbaren Anstieg der absetzbaren Werbungskosten.
Bei einer Fünf-Tage-Woche und 10 Kilometern einfacher Entfernung berechnet das Ministerium eine jährliche Entlastung von 176 Euro mehr als nach den alten Regeln. Bei 20 Kilometern steigt die Entlastung auf 352 Euro pro Jahr.
Diese Beträge sind nicht nur für die Steuererklärung relevant, sondern auch für die laufende Lohnabrechnung. Optiert ein Arbeitgeber für die pauschale Versteuerung von Fahrtkostenzuschüssen mit 15 %, ist auch diese Grenze an die Entfernungspauschale gekoppelt. Die höhere Basisrate bedeutet: Ein größerer Teil der Zuschüsse kann unter diesem günstigen Pauschalsteuersatz abgewickelt werden.
Stabile Perspektive und Mobilitätsprämie
Die regulatorische Landschaft für Pendler erscheint mittelfristig stabil. Das Steueränderungsgesetz hat auch die Mobilitätsprämie über 2026 hinaus bestätigt. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass Geringverdiener ohne Einkommensteuerlast – die also von einem Werbungskostenabzug nicht profitieren – eine direkte Zahlung in Höhe des Steuerwerts der Pendlerpauschale erhalten.
Verbände begrüßen die Vereinfachung, die den Verwaltungsaufwand reduziert. Personalverantwortliche sollten jedoch prüfen, ob ihre Gehaltsabrechnungssoftware die neuen Parameter für den Februar-Lohn automatisch integriert hat, um nachträgliche Korrekturen zu vermeiden. Die Kommunikation dieses Vorteils an die Belegschaft kann sich im Wettbewerb um Fachkräfte als wertvolles Instrument erweisen.
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