PFAS-Regulierung: Nulltoleranz für „ewige Chemikalien“ tritt in Kraft
12.01.2026 - 10:12:12Ab sofort gelten in Deutschland verschärfte Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser. Für Feuerwehren und Industrie beginnt eine Ära der Nulltoleranz.
Heute, am 12. Januar 2026, ist eine entscheidende Frist in der europäischen Umweltpolitik abgelaufen. Die Übergangsfrist für die überarbeitete EU-Trinkwasserrichtlinie endet, wodurch strikte neue Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser vollständig durchsetzbar sind. Diese „ewigen Chemikalien“, bekannt für ihre Langlebigkeit in der Umwelt, stehen nun im Fokus eines regulatorischen Dreifachschlags, der Feuerwehren, Industriebetriebe und kommunale Wasserversorger vor immense Herausforderungen stellt.
Seit heute schreibt die EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184) vor, dass die Summe von 20 spezifischen PFAS einen Grenzwert von 0,10 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten darf. Der Gesamt-PFAS-Wert liegt bei 0,50 µg/l. Diese Werte gelten direkt für die Wasserversorger, doch die Konsequenzen reichen weit zurück in die Lieferkette.
Für Betreiber von Feuerlöschanlagen hat sich das Haftungsrisiko über Nacht dramatisch erhöht. Jeder Austritt von PFAS-haltigem Löschschaum – sei es bei einem Einsatz oder einem Test –, der das Grundwasser über diese winzigen Schwellenwerte belastet, kann nun sofortige Sanierungsauflagen und rechtliche Schritte nach sich ziehen. Die nationale Umsetzung, etwa durch die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV), lässt keinen Spielraum mehr. Der Sicherheitspuffer ist verschwunden.
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Maritime Branche unter Druck: IMO-Verbot in Kraft
Während die landgebundene Industrie mit der Trinkwasser-Frist kämpft, befindet sich die Schifffahrt bereits seit dem 1. Januar 2026 in ihrer eigenen regulatorischen Zange. An diesem Tag trat das Verbot von Löschmitteln mit Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) für neue Schiffe in Kraft. Für bestehende Schiffe läuft die Uhr: Sie müssen PFOS-haltige Systeme bis zur nächsten Hauptuntersuchung austauschen.
Deutsche Häfen wie Hamburg und Bremerhaven werden ihre Kontrollen voraussichtlich verschärfen. Seeversicherer berichten zudem, dass die Deckung für Umweltschäden durch verbotene Schäume immer restriktiver gehandhabt wird. Ein finanzielles Risiko kommt zum regulatorischen Druck hinzu.
Die gefährliche Altlast: PFOA ist jetzt Sondermüll
Ein weiterer Stolperstein ist die ausgelaufene Ausnahmeregelung für Perfluoroctansäure (PFOA). Seit dem 3. Dezember 2025 sind Lagerbestände von Löschschaum mit PFOA oberhalb von Spurenmengen rechtlich als gefährlicher Abfall eingestuft. Unternehmen, die solche Bestände halten, sind keine Nutzer mehr, sondern Besitzer von Sondermüll und unterliegen sofortigen Entsorgungspflichten nach der EU-POPs-Verordnung. Viele Betriebe wurden davon überrascht, da sie mit einer längeren Übergangszeit gerechnet hatten.
Countdown für Übungsbetrieb und der Blick nach vorn
Die regulatorische Schraube wird weiter angezogen. Der nächste große Termin steht in weniger als drei Monaten an: Ab dem 10. April 2026 verbietet die PFHxA-Beschränkung den Einsatz entsprechender Schäume für Übungs- und Testzwecke. Feuerwehrschulen und Werksfeuerwehren müssen ihren Umstieg auf fluorfreie Alternativen (F3) für den Übungsbetrieb daher umgehend abschließen.
Der Trend ist unumkehrbar. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) arbeitet an einem umfassenden PFAS-Restriktionsvorschlag, dessen endgültige Entscheidung für 2026 erwartet wird. Der Markt hat bereits reagiert: Große Chemiehersteller haben die Produktion fluorierter Tenside eingestellt. Für deutsche Unternehmen ist die Botschaft der Behörden klar: Die Ära der PFAS in der Brandbekämpfung geht zu Ende. Die Kosten der Nichteinhaltung könnten ab heute existenzbedrohend sein.
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