Potsdamer Treffen: Gericht Àndert 'Correctiv'-Urteil
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 16:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDamit war ihre Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz erfolgreich, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Eine schriftliche BegrĂŒndung der Entscheidung vom Donnerstag liegt nach seinen Angaben noch nicht vor.
Hintergrund ist der "Correctiv"-Bericht von Januar 2024 unter dem Titel "Geheimplan gegen Deutschland" ĂŒber ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023. Darin ging es unter anderem um die Einordnung, dass es bei dem in Potsdam vorgestellten Konzept der "Remigration" um einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher StaatsbĂŒrger" gegangen sei. Das Konzept war vom frĂŒheren Kopf der rechtsextremen IdentitĂ€ren Bewegung in Ăsterreich, Martin Sellner, vorgestellt worden.
"Correctiv": wichtiges Signal
Im aktuellen Fall ging es um eine Aussage des Juristen Ulrich Vosgerau zur Freiheit der Wahlentscheidung junger WĂ€hlerinnen tĂŒrkischer Herkunft, ĂŒber die "Correctiv" berichtet hatte. Das Landgericht hatte die Formulierung im September 2025 untersagt. "Das Kammergericht hat nun klargestellt, dass die Berichterstattung zulĂ€ssig ist", teilte der ProzessbevollmĂ€chtigte von "Correctiv", Thorsten Feldmann, mit. Chefredakteur Justus von Daniels sieht in dem Urteil "trotz der BanalitĂ€t des eigentlichen Streitgegenstands ein wichtiges Signal".
Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke erklĂ€rte, anders als die Vorinstanz habe das Kammergericht als eine zulĂ€ssige MeinungsĂ€uĂerung bewertet. Das Urteil sei noch nicht rechtskrĂ€ftig. "Rechtsmittel werden geprĂŒft", so der Anwalt. Damit sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befasst, mĂŒsste zunĂ€chst eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich sein.
Verfahren auch in Hamburg
Neben den Gerichten in Berlin hat der Fall auch die Justiz in Hamburg beschÀftigt. Dort war der Streit zugunsten von "Correctiv" ausgegangen. Vor der Pressekammer beim Landgericht Berlin hatte die Rechercheplattform zunÀchst eine Niederlage erlitten. Diese Entscheidung korrigierte das Kammergericht nun.
Darauf hofft "Correctiv" auch im Streit mit der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy, die im MĂ€rz 2026 vor dem Landgericht zunĂ€chst erfolgreich gegen Formulierungen in der Berichterstattung geklagt hatte (Az. 27 O 379/25). Ăber die Berufung dagegen will das Kammergericht im Februar 2027 beraten, wie der Gerichtssprecher sagte. Auch beim Hanseatischen Oberlandesgericht steht noch eine Entscheidung ĂŒber eine Berufung aus.
Im Kern geht es bei den Verfahren darum, ob einzelne Aussagen von "Correctiv" als MeinungsĂ€uĂerungen zu werten sind oder als Tatsachenbehauptung.
