Prien fĂŒr 13 als gesetzliche Altersgrenze
Veröffentlicht am: 24.06.2026 um 12:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas halte sie grundsĂ€tzlich fĂŒr den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit. Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europĂ€ischer Ebene. "FĂŒr den Fall, dass auf europĂ€ischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten."
Ein "gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt" soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren "nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote" nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen AltersĂŒberprĂŒfung verbunden werden. FĂŒr Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.
56 Empfehlungen
Prien bezog sich dabei auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt". Hintergrund ist die Sorge vor gesundheitlichen Gefahren fĂŒr Kinder und Teenager, einerseits durch Inhalte wie Pornografie, Hass oder Mobbing, andererseits durch ĂŒberlange Nutzungszeiten. Aus Sicht der Expertenkommission zeigen etwa 300.000 Jugendliche Suchtverhalten.
Die 18 Expertinnen und Experten hatten seit September beraten und der Ministerin jetzt 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Bei der Frage nach Nutzungsverboten fĂŒr Kinder oder Jugendliche wurden sie sich aber nicht einig.
Uneins bei Altersgrenzen
Stattdessen stehen im Bericht zwei Alternativen: Die eine Option ist die von Prien bevorzugte - eine "gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren" und fĂŒr die Altersgruppe von 13 bis 18 Jahren "abgestufte Schutzstandards". "Riskante Funktionen sollen standardmĂ€Ăig deaktiviert werden", heiĂt es dazu.
In Option zwei heiĂt es, man solle auf "eine einheitliche gesetzliche Altersgrenze" verzichten. Stattdessen solle auf EU-Ebene der Digital Services Act um eine verbindliche Regelung ergĂ€nzt werden, "wonach Accounts, Dienste oder einzelne Funktionen fĂŒr bestimmte Altersgruppen beschrĂ€nkt werden, sofern von ihnen besondere Wirkungs- oder Nutzungsrisiken ausgehen", wie es im Expertenbericht heiĂt. "Welche Altersgrenze im Einzelfall gilt, soll sich aus der Risikobewertung des jeweiligen Angebots ergeben."
Andere LÀnder mit hÀrteren Vorgaben
Die von Prien bevorzugte Lösung lĂ€uft auf eine im internationalen Vergleich weiche BeschrĂ€nkung hinaus: Sie soll nur fĂŒr Kinder gelten und Ausnahmen zulassen. Australien hatte hingegen die Nutzung von Social Media bis zum Alter von 16 Jahren verboten; Ă€hnliche Verbote auch fĂŒr Jugendliche werden in GroĂbritannien und Frankreich sowie anderen EU-LĂ€ndern geprĂŒft oder vorbereitet.
Einig ist sich die deutsche Expertenkommission darin: "FĂŒr beide Alternativen gilt, dass nationale AlleingĂ€nge vermieden werden sollen." Zur BegrĂŒndung heiĂt es, die relevanten Plattformen böten ihre Dienste grenzĂŒberschreitend an, nationale Vorgaben seien kaum durchzusetzen. Auch sei unsicher, ob nationale Regelungen in Konkurrenz zur EU-Gesetzgebung Bestand hĂ€tten.
Plattformen in die Pflicht nehmen
Insgesamt plĂ€dieren die Expertinnen und Experten dafĂŒr, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen "einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen", die vor allem die Suchtgefahr eindĂ€mmen sollen. So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstĂ€rkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie "Deine Freunde warten auf dich".
Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Kommission, brachte es auf diese Formel: "Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz." Doch mĂŒssten Kinder und Jugendliche vor dem bewahrt werden, dem sie noch nicht gewachsen seien. Man mĂŒsse sie befĂ€higen, "ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen".
Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe fĂŒr Bund, LĂ€nder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. "Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, BefĂ€higung und Teilhabe gleichermaĂen stĂ€rkt und Regulierung, Bildung sowie PrĂ€vention intelligent miteinander verbindet", sagte die CDU-Politikerin.
