Rundfunkbeitrag, Studenten

Rundfunkbeitrag: Für Tausende Studenten beginnt jetzt die Befreiungsphase

20.03.2026 - 00:00:34 | boerse-global.de

Zum Semesterbeginn können tausende Studierende mit BAföG den Rundfunkbeitrag sparen, müssen den Antrag aber selbst stellen. Eine Gebührenerhöhung für 2027 ist bereits empfohlen.

Rundfunkbeitrag: Für Tausende Studenten beginnt jetzt die Befreiungsphase - Foto: über boerse-global.de
Rundfunkbeitrag: Für Tausende Studenten beginnt jetzt die Befreiungsphase - Foto: über boerse-global.de

Mit dem Start des Sommersemesters an Deutschlands Hochschulen am 1. April rückt der Rundfunkbeitrag für eine bestimmte Gruppe wieder in den Fokus. Tausende neue Studierende können sich ab sofort von der Gebühr befreien lassen – doch das geschieht nicht automatisch. Der aktuelle Monatsbeitrag liegt unverändert bei 18,36 Euro, doch eine Erhöhung für 2027 steht bereits im Raum.

Semesterstart löst Befreiungswelle aus

Der April ist jedes Jahr ein Schlüsselmonat für den Beitragsservice. Grund ist der Beginn des Sommersemesters. Nach Schätzungen des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) nehmen rund 79.000 Menschen ihr Studium auf. Statistisch gesehen erhalten etwa elf Prozent von ihnen staatliche Ausbildungsförderung, das BAföG.

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Das sind fast 9.000 neue Studierende, die ab April einen gesetzlichen Anspruch auf eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben. Verbraucherschützer betonen jedoch: Dieser Anspruch muss aktiv geltend gemacht werden. Studierende müssen ihren BAföG-Bescheid beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einreichen. Bis zur Bearbeitung bleibt der Haushalt zahlungspflichtig. Zu viel gezahlte Beiträge können rückwirkend für bis zu drei Jahre erstattet werden.

Dauerhafte Regelungen für einkommensschwache Haushalte

Neben der saisonalen Studentenregelung sieht der Gesetzestext ganzjährige Ausnahmen für wirtschaftlich vulnerable Gruppen vor. Vollständig befreit sind Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter. Auch Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen sind generell von der Zahlung befreit.

Menschen mit bestimmten Schwerbehinderungen profitieren von Ermäßigungen. Bei einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ reduziert sich der Beitrag auf 6,12 Euro monatlich. Taubblinde oder Empfänger von Blindenhilfe können eine komplette Befreiung beantragen. Auch hier gilt: Die jeweiligen Nachweise müssen dem Beitragsservice vorgelegt werden.

Aktuelle Gebühr und geplante Erhöhung

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Während die Befreiungskriterien stabil bleiben, ist die Höhe des Beitrags selbst heftig umstritten. Ende Februar 2026 legte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ihren neuesten Bericht vor. Sie empfiehlt eine Anhebung auf 18,64 Euro ab Januar 2027 – ein Plus von 28 Cent.

Diese Empfehlung folgt einer politischen Blockade: Mehrere Bundesländer hatten eine für 2025 geplante Erhöhung auf 18,94 Euro verhindert. Da die Anpassung ausblieb, blieb der aktuelle Satz erhalten. Die Rundfunkanstalten ARD und ZDF zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht. Dessen Entscheidung wird noch 2026 erwartet. Die Landesparlamente haben bis Jahresende Zeit, den neuen Gebührensatz per Staatsvertrag zu beschließen.

Tücken im Verwaltungsdschungel

Die praktische Umsetzung der Regeln birgt Fallstricke, besonders in Wohngemeinschaften, die bei Studierenden hoch im Kurs stehen. Der Beitrag wird pro Wohnung fällig, nicht pro Person. Zahlt der gemeldete Beitragszahler, ist die WG abgedeckt. Qualifiziert sich dieser für eine BAföG- oder Bürgergeld-Befreiung, gilt diese für den gesamten Haushalt – sofern keine anderen nicht-befreiten Erwachsenen dort leben. Ist das der Fall, muss einer von ihnen die Zahlung übernehmen.

Erleichterungen gibt es seit einigen Jahren auch für Zweitwohnungen. Seit einer Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts 2019 muss für eine Nebenwohnung kein zweiter Beitrag mehr gezahlt werden. Diese Regelung entlastet vor allem Pendler und Studierende, die an zwei Orten leben.

Was kommt auf die Beitragszahler zu?

Für 2026 bleibt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro. Die Verwaltung konzentriert sich nun auf die Flut an Anträgen zum Semesterstart. Im Hintergrund entscheidet sich jedoch die finanzielle Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die folgenden Landtagsbeschlüsse werden den Weg für 2027 ebnen. Eines scheint sicher: Die sozialen Ausgleichsmechanismen für Studierende und Geringverdiener bleiben ein fester Bestandteil des Systems.

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