Brorhilker, BundesprĂŒfer

Brorhilker fordert BundesprĂŒfer gegen Milliardensteuerbetrug

06.01.2026 - 06:28:44

Sie kosteten den deutschen Staat Milliarden, doch er hat nur einen Bruchteil davon zurĂŒckgeholt: Bei der AufklĂ€rung von Steuerbetrug mit sogenannten Cum-Cum-Aktiendeals verlangt die frĂŒhere OberstaatsanwĂ€ltin Anne Brorhilker mehr Einsatz der Politik.

Nötig sei 2026 eine "gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und LÀndern", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

"Bei Cum-Cum sehen wir die gleichen Nebelkerzen, die es auch bei Cum-Ex gab und noch gibt", sagte die VorstĂ€ndin des Vereins Finanzwende. "Das sei alles kein großes Problem, schwer zu ermitteln und angeblich gar nicht eindeutig illegal. Nichts davon stimmt."

"Die LĂ€nder mĂŒssten Cum-Cum bei den BetriebsprĂŒfungen priorisieren", forderte Brorhilker. "Gleichzeitig ist klar, dass sie diese FĂ€lle nicht allein stemmen können". Deshalb mĂŒsse der Bund endlich die BundesbetriebsprĂŒfer in die LĂ€nder schicken. "Das ist unkompliziert, braucht kein neues Gesetz und keine langen Verfahren. Es ist allein eine Frage des politischen Willens."

Steuerschaden von 28 Milliarden Euro

Brorhilker war bei der Staatsanwaltschaft Köln wichtigste Ermittlerin im Cum-Ex-Steuerskandal, bei dem Banken den deutschen Staat mit Hilfe illegaler Aktiendeals um geschÀtzt mindestens zehn Milliarden Euro prellten. 2024 wechselte sie zu Finanzwende.

Cum-Cum-GeschĂ€fte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Deals. Dabei generierten Banken Steuervorteile fĂŒr auslĂ€ndische Inhaber deutscher Aktien. Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag vorĂŒbergehend an inlĂ€ndische Banken oder Fonds ĂŒbertragen. Sie konnten sich die fĂ€llige Kapitalertragsteuer erstatten lassen - anders als auslĂ€ndische Anleger. Das Geld teilten die Beteiligten auf.

Der Steuerschaden aus Cum-Cum-Deals liegt geschĂ€tzt bei 28,5 Milliarden Euro und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Cum-Ex. ZurĂŒckgeholt wurden aber erst rund 227 Millionen Euro, hatte im vergangenen Juli eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der GrĂŒnen gezeigt.

"Politische Arbeitsverweigerung"

Tendenziell seien Cum-Cum-Deals leichter aufzudecken als Cum-Ex-GeschĂ€fte, meint Brorhilker. "Und die IllegalitĂ€t hat der Bundesfinanzhof schon vor zehn Jahren feststellt." SpĂ€testens seit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums 2021, das eine "klare Verwaltungsanweisung" gegeben habe, hĂ€tten die LĂ€nder aktiv werden mĂŒssen, kritisiert sie. "Dass das nicht passiert ist, ist politische Arbeitsverweigerung, die das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschĂŒttern kann." Die BekĂ€mpfung von FinanzkriminalitĂ€t scheitere nicht an fehlenden Gesetzen, sondern an fehlender Kontrolle.

Doch daran hakt es: Die Zahl der BetriebsprĂŒfer in den Finanzverwaltungen ist der "SĂŒddeutschen Zeitung" zufolge seit 2015 um fast zehn Prozent geschrumpft. Die BetriebsprĂŒfungen gingen demnach sogar um 60 Prozent zurĂŒck.

Aufarbeitung stockt

Auch sonst geht es nur schleppend voran bei der Aufarbeitung von Steuerbetrug: WĂ€hrend im Cum-Ex-Skandal einige TĂ€ter zu teils hohen Haftstrafen verurteilt wurden, darunter die SchlĂŒsselfigur Hanno Berger, steht der erste Prozess wegen Cum-Cum-Deals noch aus.

Im MĂ€rz 2025 wurde eine erste Anklage gegen fĂŒnf Ex-Manager der Deutschen Pfandbriefbank zugelassen, doch einen Termin am zustĂ€ndigen Landgericht Wiesbaden gibt es bisher nicht.

Nach einer frĂŒheren Umfrage der Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken eingerĂ€umt, an Cum-Cum-Deals beteiligt gewesen zu sein. Die Belastungen durch RĂŒckforderungen aus den GeschĂ€ften summierten sich auf gut 4,6 Milliarden Euro. Finanzwende zufolge liefen die Deals bis mindestens 2016.

@ dpa.de