Solarförderung 2026: Weniger Geld, mehr Smart-Meter-Pflicht
04.02.2026 - 12:55:12Die Bundesnetzagentur hat die Einspeisevergütung für Solarstrom erneut gesenkt. Gleichzeitig treten verschärfte Regeln für intelligente Messsysteme in Kraft. Für Hausbesitzer und Unternehmen ändert sich damit die wirtschaftliche Rechnung.
Ab dem 1. Februar 2026 gelten neue finanzielle und technische Bedingungen für Photovoltaik-Anlagen. Die garantierte Vergütung für eingespeisten Strom sinkt planmäßig, während die Pflicht zur Nachrüstung mit Smart Metern und digitalen Steuerboxen verschärft wird. Ziel ist eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in das zunehmend volatile Stromnetz.
Einspeisevergütung sinkt auf 7,78 Cent
Die Degression nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) führt zu einer leichten Absenkung der Fördersätze. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Tarife:
Für den typischen Haushalt, der einen Teil des Stroms selbst verbraucht und Überschüsse einspeist (Teileinspeisung):
* Bis 10 kWp: 7,78 Cent/kWh
* 10 bis 40 kWp: 6,73 Cent/kWh
* 40 bis 100 kWp: 5,50 Cent/kWh
Anlagen, die den gesamten Strom einspeisen (Volleinspeisung), erhalten höhere Sätze:
* Bis 10 kWp: 12,34 Cent/kWh
* 10 bis 100 kWp: 10,35 Cent/kWh
Die Kürzung von etwa 0,08 Cent gegenüber Ende 2025 ist marginal, setzt aber den langfristigen Trend fort. Die Rentabilität neuer Anlagen wird heute maßgeblich durch den Eigenverbrauch bestimmt. Da Strom vom Energieversorger mit 30 bis 40 Cent pro kWh deutlich teurer ist als die Einspeisevergütung, lohnt sich jeder selbst genutzte Kilowattstunde vom Dach um ein Vielfaches mehr.
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Die 60-Prozent-Regel: Smart Meter werden Pflicht
Wichtiger als die Tarifanpassung ist die verschärfte Netzintegration. Für neue Anlagen gilt nun verbindlich die Smart-Meter-Pflicht. Wird die erforderliche Technik – ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox – nicht installiert, greift eine harte Sanktion: Die Einspeiseleistung wird auf 60 Prozent der installierten Leistung gedrosselt.
Hintergrund ist die Netzstabilität. Bei hoher Solarleistung und geringer Nachfrage kann es zu gefährlichen Spannungsspitzen kommen. Die Drosselung soll lokale Überlastungen verhindern. Für eine 10-kWp-Anlage bedeutet das: Selbst bei strahlendem Sonnenschein dürfen maximal 6 kW ins Netz fließen. Der Rest muss selbst verbraucht, in einem Batteriespeicher gepuffert oder abgeregelt werden.
Für Haushalte mit Speicher ist der finanzielle Effekt oft gering, da die Spitzenleistung ohnehin in die Batterie fließt. Bei Anlagen ohne Speicher kann die Regelung im Sommer jedoch zu Einnahmeausfällen führen.
Neue Hürde: Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Eine weitere Neuerung betrifft Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Nach dem Solarpaket-Gesetz erhalten neue PV-Anlagen für Strom, der bei negativen Preisen eingespeist wird, keine Vergütung mehr. Diese Regel galt zuvor nur für große Gewerbeanlagen.
Als Ausgleich verlängert sich der 20-jährige Förderzeitraum um die entsprechende Anzahl an Tagen. Der Gesamterlös bleibt theoretisch gleich, verschiebt sich aber in die Zukunft. Steuerberater raten gewerblichen Betreibern, ihre Ertragsprognosen um diese „Null-Ertrags-Stunden“ zu bereinigen, die mit dem Ausbau der Erneuerbaren zunehmen dürften.
Strategischer Rat: Batteriespeicher lohnen sich
Für Bauherren erfordern die Änderungen eine strategischere Planung. Die Kombination aus 60-Prozent-Regel und der großen Schere zwischen Strombezugskosten und Einspeisevergütung stärkt die Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern. Sie fangen die sonst abgeregelte Spitzenleistung auf und erhöhen den wertvollen Eigenverbrauchsanteil.
Der deutliche Unterschied zwischen Volleinspeisung (12,34 Cent) und Teileinspeisung (7,78 Cent) bleibt bestehen. Energieberater schlagen für große Dachflächen mit mehr als 15 kWp daher teilweise ein „geteiltes System“ vor: Ein Teil der Anlage dient dem Eigenverbrauch, ein separater Zähler misst einen Bereich, der vollständig einspeist.
Ausblick: Energy Sharing und digitale Netze
Die Regulierung wird sich noch in diesem Jahr weiterentwickeln. Das Konzept des Energy Sharing, das die gemeinsame Nutzung von Strom aus Bürgersolaranlagen ermöglicht, soll bis Juni 2026 breiter umgesetzt werden.
Dieses künftige Modell setzt auf die flächendeckende Verbreitung von Smart Metern. Die Bundesnetzagentur betont, dass die Daten dieser Zähler die Grundlage für flexible Stromtarife bilden werden. Die Botschaft für 2026 ist klar: Die Ära der „installieren und vergessen“-Anlage ist vorbei. Der wahre Wert einer Photovoltaikanlage liegt heute in intelligentem Eigenverbrauch und netzdienlicher Technik.
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