Sozialstaatsreform, Digitaler

Sozialstaatsreform: Digitaler Neustart mit Datenschutz-Risiko

28.01.2026 - 02:21:12

Die Bundesregierung plant eine digitale Revolution des Sozialstaats – doch Datenschützer warnen vor einem massiven Eingriff in die Privatsphäre. Eine zentrale Plattform soll alle Leistungen bündeln.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat diese Woche die Empfehlungen einer Regierungskommission erhalten. Kernstück ist ein zentrales Service-Portal für alle Sozialleistungen. Vom Bürgergeld über Wohngeld bis zur Grundsicherung – Bürger sollen künftig nur noch einen digitalen Antrag stellen müssen. Die Vision: eine nahtlos vernetzte Verwaltung.

Statt mit Jobcentern, Sozialämtern und Wohngeldstellen sollen Bürger künftig nur noch mit einer digitalen Anlaufstelle kommunizieren. Einmal erfasste Daten würden dann allen zuständigen Behörden zur Verfügung stehen.

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„Weniger Papierkram, einfachere Antragsstellung, schnellere Entscheidung“, verspricht Arbeitsministerin Bas. Ein Beispiel: Das Kindergeld soll nach einer Geburt künftig automatisch und ohne Antrag fließen. Die Gesetzesgrundlagen dafür will die Regierung bis Ende 2027 schaffen.

Der Preis der Vereinfachung: Ein gläserner Bürger?

Die Kehrseite der Medaille ist gewaltig. Die Pläne würden eine zentrale Datensammlung mit hochsensiblen Informationen schaffen. Es geht um Gesundheitsdaten, Einkommensverhältnisse und familiäre Umstände.

Experten schlagen Alarm. Ein umfassender Datenaustausch könnte das Prinzip der Zweckbindung im Sozialdatenschutz aushöhlen. Daten, die für Wohngeld erhoben wurden, könnten plötzlich für andere Überprüfungen genutzt werden. Datenschützer warnen vor „Function Creep“ – einer schleichenden Zweckentfremdung.

Rechtliche Hürden und die Macht der Algorithmen

Die Umsetzung steht vor enormen rechtlichen Hürden. Das Sozialgesetzbuch (SGB) stellt sogar strengere Anforderungen als die DSGVO. Jede Plattform müsste „Privacy by Design“ umsetzen – Datenschutz von der ersten Zeile Code an.

Die größte Sorge: Algorithmen könnten künftig über Bedürftigkeit entscheiden. Ein umfassender Datenpool öffne nicht nur Missbrauch Tür und Tor, sondern führe zu einer automatisierten Sortierung von Menschen. Datenschutzbehörden werden den Gesetzgebungsprozess scharf beobachten.

Ein langer Weg bis 2027

Die Kommissionsvorschläge sind erst der Anfang. Ministerin Bas will in den nächsten sechs Monaten einen konkreten Umsetzungsplan vorlegen. Erste Rechtsvereinfachungen peilt sie für Mitte 2027 an.

Die Gretchenfrage lautet: Schafft Deutschland eine digitale Infrastruktur, die den Menschen dient, ohne sie zu durchleuchten? Die Debatte über den Sozialstaat der Zukunft ist untrennbar mit der Frage verbunden, wie viel Datenkontrolle der Staat haben darf. Die Antwort wird unsere digitale Gesellschaft prägen.

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