Sozialstaatsreform, Kindergeld

Sozialstaatsreform: Kindergeld soll künftig automatisch fließen

27.01.2026 - 17:14:11

Eine Regierungskommission schlägt vor, Kindergeld automatisch nach der Geburt zu zahlen. Dies soll Bürokratie abbauen und verdeckte Armut bekämpfen. Die Umsetzung ist jedoch ein komplexes IT-Projekt.

Eine Regierungskommission will das Kindergeld ohne Antrag direkt nach der Geburt auszahlen. Dieser revolutionäre Schritt soll Millionen Familien von Bürokratie befreien und den Weg zu einem digitalen Sozialstaat ebnen.

Die Vorschläge wurden an Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben, die eine entschlossene Modernisierung ankündigte. Für Eltern wäre das eine enorme Entlastung in der fordernden Zeit nach der Geburt. Statt Formulare auszufüllen, erhielten sie die Leistung automatisch – pünktlich und unkompliziert.

Bürokratieabbau für Millionen Haushalte

Der Kern des Plans ist die Abschaffung des bisherigen Antragsverfahrens. Heute müssen Eltern nach der Geburt aktiv bei der Familienkasse werden. Dieser Prozess gilt als umständlich.

Die Neuregelung sieht vor, dass die nötigen Daten automatisch zwischen Behörden fließen. Nach der Geburtsbeurkundung könnte das Standesamt die Information direkt an die Familienkasse weiterleiten. Diese würde dann die Zahlung „von Amts wegen“ einleiten.

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Experten erhoffen sich davon einen Schub gegen verdeckte Armut. Denn schätzungsweise beantragen heute nicht alle berechtigten Familien das Kindergeld – aus Unwissenheit oder wegen bürokratischer Hürden.

Nur ein Teil eines großen Reformpakets

Die automatische Auszahlung ist eine von insgesamt 26 Maßnahmen einer hochrangigen Kommission. Das Gremium bestand aus Vertretern von neun Bundesministerien, Ländern und Kommunen. Ihr Ziel: ein „Aufbruch zu einem modernen und digitalen Sozialstaat“.

Weitere Vorschläge zielen darauf ab, das gesamte System zu vereinfachen. So sollen unterschiedliche Einkommensdefinitionen für verschiedene Leistungen vereinheitlicht werden. Auch das Elterngeld, das derzeit von rund 300 verschiedenen Stellen verwaltet wird, soll einfacher organisiert werden.

Die Pläne spiegeln eine klare Erkenntnis wider: Ein unübersichtliches System frustriert die Bürger und erschwert die soziale Teilhabe.

Was für Eltern 2026 noch gilt

Die Vorschläge sind zunächst nur Empfehlungen. Ein Gesetzgebungsverfahren muss folgen. Eltern, die 2026 Kinder bekommen, müssen das Kindergeld also weiterhin beantragen.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro pro Monat und Kind. Diese Erhöhung erfolgte automatisch für bestehende Bezüge. Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde parallel auf 9.756 Euro angehoben.

Paradigmenwechsel in der Verwaltungskultur

Die Kommissionsvorschläge markieren einen grundlegenden Wandel. Statt die Bürger in die Pflicht zu nehmen, würde der Staat proaktiv handeln, um gesetzliche Ansprüche zu erfüllen – ein Prinzip des „vorsorgenden Staates“.

Die breite Besetzung der Kommission deutet auf einen starken politischen Konsens hin. Die größte Hürde liegt jedoch in der Technik: Sichere Schnittstellen zwischen Standesämtern, Meldebehörden und Familienkassen zu schaffen, ist ein komplexes IT-Projekt mit höchsten Datenschutzanforderungen.

Langer Weg bis zur Umsetzung

Bundesministerin Bas kündigte an, zügig einen Umsetzungsplan zu erarbeiten. Ein konkreter Gesetzesentwurf zur Automatisierung soll möglichst bis Ende 2027 vorliegen.

Das bedeutet: Bis die antragslose Auszahlung Wirklichkeit wird, können noch Jahre vergehen. Sollte die Reform gelingen, könnte sie jedoch zur Blaupause für die Digitalisierung weiterer staatlicher Dienstleistungen werden.

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