SPD will Erbschaftsteuer für große Vermögen radikal erhöhen
15.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.deDie Debatte um die Besteuerung von Millionenerbschaften und Unternehmensnachfolgen erreicht in Deutschland einen neuen Höhepunkt. Ein Reformkonzept der SPD sieht vor, die Steuerlast für große Privat- und Betriebsvermögen deutlich zu erhöhen. Der Vorstoß fällt just in eine Zeit, in der das Bundesverfassungsgericht die geltenden Steuerprivilegien für Betriebsvermögen auf den Prüfstand stellt.
„FairErben“: Einmalige Freigrenze statt Zehn-Jahres-Regel
Im Januar legte die SPD-Bundestagsfraktion ein Papier mit dem Titel „FairErben“ vor. Es sieht eine grundlegende Umgestaltung des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts vor. Kern ist eine einheitliche, lebenslange Freigrenze von einer Million Euro pro Begünstigtem. Davon entfallen 900.000 Euro auf familiäre und 100.000 Euro auf nicht-verwandte Übertragungen.
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Diese Obergrenze würde die aktuelle Regelung ablösen, die es ermöglicht, persönliche Freibeträge alle zehn Jahre neu zu nutzen. Diese Methode wird von wohlhabenden Familien oft für langfristige Vermögensübertragungen strategisch genutzt. Zudem sollen die drei Steuerklassen abgeschafft und durch einen einzigen progressiven Steuersatz für alles oberhalb der Freigrenze ersetzt werden. Befürworter versprechen sich mehr Gerechtigkeit, da die Steuerlast künftig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erben abhängen soll – und nicht vom formalen Verwandtschaftsgrad.
Existenzbedrohung für den Mittelstand?
Der wohl umstrittenste Punkt betrifft die Nachfolge in Familienunternehmen. Bisher können Betriebsvermögen oft weitgehend steuerfrei übertragen werden, wenn die Erben den Betrieb fortführen und Arbeitsplätze erhalten.
Das SPD-Konzept will diese umfassenden Befreiungen streichen. Stattdessen ist eine pauschale Freigrenze von fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen vorgesehen. Jeder darüber liegende Unternehmenswert würde progressiv besteuert. Zur Abfederung könnte die Steuerschuld bis zu 20 Jahre gestundet werden – vorausgesetzt, die Belegschaft bleibt erhalten.
Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) laufen Sturm. Sie halten die Fünf-Millionen-Grenze für viele Industriebetriebe für unrealistisch niedrig. Der Wert einer durchschnittlichen Fertigungshalle mit Maschinenpark, Fuhrpark und Grundstück liege schnell darüber. Die Folge wären massive Steuerlasten bei der Übergabe, die Investitionen stoppen, zu hoher Verschuldung oder gar zum Verkauf des Unternehmens zwingen könnten.
Vorfeldgefecht vor Karlsruher Urteil
Die politische Dringlichkeit der Debatte hängt eng mit einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zusammen. Karlsruhe prüft derzeit, ob die aktuellen Steuerprivilegien für Betriebsvermögen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Ein Urteil wird für das zweite Halbjahr 2026 erwartet.
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Experten weisen auf große Ungleichbehandlungen hin: Während Erben privater Vermögen wie Immobilien oder Wertpapierdepots hohe Steuern zahlen, gehen milliardenschwere Firmenimperien mitunter nahezu steuerfrei an die nächste Generation über. Das Gericht hatte bereits 2006 und 2014 Erbschaftsteuerregelungen gekippt. Das SPD-Papier wird daher auch als taktischer Vorstoß gewertet, um für den Fall einer Karlsruher Verurteilung des aktuellen Rechts bereits einen eigenen Gesetzesvorschlag in der Tasche zu haben.
Ideologischer Grundsatzstreit: Verteilungsgerechtigkeit vs. Standortsicherung
Hinter dem Streit verbirgt sich ein tiefer ideologischer Graben. Befürworter einer stärkeren Besteuerung, wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit, argumentieren, das aktuelle Recht zementiere eine „Erb-Aristokratie“. Sie verweisen auf Daten, nach denen Unternehmenserbschaften von über 26 Millionen Euro häufig ohne nennenswerte Steuerzahlungen übertragen werden. Diese Mittel fehlten für Investitionen in Bildung und Infrastruktur.
Wirtschaftsinstitute wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnen dagegen vor den Folgen. Ihre Analysen zeigen, dass Zehntausende mittelständische Familienunternehmen deutlich höher belastet würden. Ein kritischer Unterschied wird betont: Während privates Vermögen oft liquide ist, steckt Betriebskapital in Maschinen und Gebäuden. Die Entnahme großer Summen für Steuerzahlungen schwäche die Eigenkapitaldecke und gefährde die internationale Wettbewerbsfähigkeit – besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Was kommt auf Unternehmen zu?
Die Debatte wird 2026 ein zentraler Konflikt der Finanzpolitik bleiben. Union und FDP lehnen die SPD-Pläne kategorisch ab und fordern im Gegenteil eine Anhebung der Freibeträge aufgrund von Inflation und gestiegenen Immobilienpreisen.
Der entscheidende Impuls wird letztlich aus Karlsruhe kommen. Sollte das Gericht eine Neuregelung der Betriebsvermögens-Befreiung anordnen, steht der Gesetzgeber unter Zugzwang. Er muss einen Kompromiss finden, der verfassungsrechtliche Gleichheit mit dem Schutz des familiengeführten Mittelstands vereinbart. Bis dahin bleibt die Lage volatil. Steuerberater raten Unternehmensfamilien bereits jetzt, ihre Nachfolgeplanung unter den noch geltenden, günstigeren Regeln zu beschleunigen.
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