Steuergesetz kommt ins Kabinett
Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 13:04 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einigte man sich auf letzte Details zur Erhöhung der steuerlich begĂŒnstigten Sonn- und FeiertagszuschlĂ€ge. Damit könne das Paket am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, hieĂ es aus dem Finanzministerium. Das ist der erste formelle Schritt im Gesetzgebungsprozess, danach befasst sich der Bundestag mit den PlĂ€nen.
Die Reform soll besonders Familien mit Kindern und Steuerpflichtige mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten. Ab 2028 sollen sich die Entlastungen auf jÀhrlich zehn Milliarden Euro summieren.
Weiter kein Progressionsausgleich geplant
Sie kommen zustande unter anderem durch einen höheren Grundfreibetrag, ab dem ĂŒberhaupt erst Einkommensteuer gezahlt werden muss, und einen spĂ€ter greifenden Spitzensteuersatz. Auch der Pauschbetrag fĂŒr die sogenannten Werbungskosten steigt, ebenso das Kindergeld. Der maximal zulĂ€ssige Stundenlohn bei den steuerfreien Sonn- und FeiertagszuschlĂ€gen wird von 50 auf 75 Euro angehoben. Damit können BeschĂ€ftigte mehr von ihren ZuschlĂ€gen behalten.
Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die Reichensteuer etwas frĂŒher greifen, zudem wird eine zweite, etwas höhere Stufe, die sogenannte Superreichensteuer eingefĂŒhrt.
Kritik hatte es zuletzt gegeben, weil Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) keinen generellen Ausgleich der inflationsbedingten kalten Progression plant. Von einer echten Entlastung könne deshalb nicht gesprochen werden, hieĂ es. Bei dieser Entscheidung soll es laut Entwurf auch bleiben. "Es findet ein teilweiser Ausgleich der kalten Progression statt, nĂ€mlich fĂŒr diejenigen mit kleineren und mittleren Einkommen", heiĂt es im Finanzministerium.
Harsche Kritik vom BDI: "ZusÀtzliche Belastungen"
Der Entwurf sei eine steuerpolitische EnttĂ€uschung und verdiene den Namen Reform kaum, sagte dagegen Holger Lösch, der stellvertretende HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). "Von einem spĂŒrbaren Entlastungssignal fĂŒr Unternehmen kann keine Rede sein. Das Gegenteil trifft zu, zusĂ€tzliche Belastungen entstehen", erklĂ€rte Lösch.
Er sprach von kleinteiligen Korrekturen mit minimaler Entlastungswirkung, die keine echte Tarifreform ersetzten. "Die angekĂŒndigten zehn Milliarden Euro Entlastung lösen sich in der Praxis weitgehend auf", sagte Lösch. Nicht einmal die kalte Progression werde ausgeglichen, obwohl dies in den vergangenen elf Jahren weitgehend Standard gewesen sei.
Lösch kritisierte weiter: "Das Vorziehen und die Ausweitung der sogenannten Reichensteuer treffen mit rund 70 Prozent der Bemessungsgrundlage vor allem unternehmerische TÀtigkeit und damit den industriellen Mittelstand."
