Tarifvertrag beendet Minusstunden bei Flugsicherheit
28.03.2026 - 00:00:35 | boerse-global.deAb 1. April müssen alle Arbeitszeitkonten der Flugsicherheitskräfte in Deutschland auf null stehen. Das schreibt der neue Manteltarifvertrag vor. Für rund 25.000 Beschäftigte bedeutet das mehr Fairness und Transparenz.
Ultimatum für ausgeglichene Konten
Die Regelung ist eindeutig: Bis zum 1. April 2026 müssen alle Minusstunden ausgeglichen sein. Sie dürfen weder in die nächste Lohnperiode übertragen noch vom Gehalt abgezogen werden. Umgekehrt sind alle angesammelten Plusstunden, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht durch Freizeit ausgeglichen wurden, mit der April-Abrechnung auszuzahlen. Die Gewerkschaft ver.di warnt Arbeitgeber vor Verstößen gegen diese zentrale Vereinbarung.
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Hinter der Veränderung steht ein umfassender Tarifabschluss vom April 2025 zwischen ver.di und dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS). Nach monatelangen Verhandlungen und bundesweiten Warnstreiks einigten sich die Parteien auf einen neuen Mantel- und Entgelttarifvertrag. Ein Kernstück: die verbindliche zwölfmonatige Ausgleichsperiode für Arbeitszeiten.
Mehr Gerechtigkeit für Teilzeit und Überstunden
Die neuen Regeln korrigieren vor allem zwei Missstände. Bisher mussten Beschäftigte oft viele Stunden über ihre vertragliche Zeit arbeiten, bevor Überstundenzuschläge fällig wurden. Künftig gilt: Jede Stunde über der vereinbarten Monatsarbeitszeit wird mit einem Zuschlag von zunächst 25 Prozent vergütet. Für Teilzeitkräfte gelten proportionale Werte – eine klare Absage an frühere Benachteiligungen.
Die Zuschläge sollen weiter steigen: auf 27,5 Prozent im April 2028 und schließlich auf 30 Prozent im April 2029. „Das ist ein echter Durchbruch für die Wertschätzung der Arbeit am Sicherheitscheck“, kommentiert ein ver.di-Verhandler. Die Regelung soll verhindern, dass unbezahlte Mehrarbeit angehäuft wird.
Arbeitgeber in der Pflicht, Betriebsräte wachsam
Die Umsetzung der Vorgaben liegt bei den Arbeitgebern. Sie müssen die Dienstpläne so gestalten, dass die Zeitkonten innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden können. Ver.di hat die Mitgliedsunternehmen des BDLS ausdrücklich davor gewarnt, Minusstunden übertragen zu wollen – das wäre ein Verstoß gegen den Tarifvertrag.
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Eine Schlüsselrolle bei der Kontrolle kommt den Betriebsräten zu. Sie sind erste Anlaufstelle für Beschäftigte, die Unstimmigkeiten bei ihren Arbeitszeitkonten oder der Lohnabrechnung feststellen. Die Gewerkschaft rät allen Mitarbeitern, ihre Unterlagen genau zu prüfen und bei Problemen sofort den Betriebsrat oder ver.di einschalten.
Nachhaltige Verbesserungen im Blick
Der Tarifvertrag brachte noch weitere Verbesserungen: unter anderem besseren Arbeitsschutz, freie Arztwahl bei Zweituntersuchungen und höhere Jubiläumszahlungen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe befasst sich zudem mit dem Thema Strahlenschutz in der Luftsicherheit; ihre Empfehlungen werden bis Ende April 2026 erwartet.
Die Branche steht vor einem geregelteren Zeitalter. Die schrittweise Erhöhung der Überstundenzuschläge und der fortlaufende Dialog zeigen einen nachhaltigen Fokus auf faire Arbeitsbedingungen. Der 1. April markiert nun den ersten großen Praxistest für diese wegweisenden Veränderungen.
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