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THM erhĂ€lt 850.000 Euro fĂŒr Gesundheits-Datentreuhand

28.04.2026 - 13:54:45 | boerse-global.de

Die THM Mittelhessen baut eine Datentreuhand fĂŒr pseudonymisierte Gesundheitsdaten auf. Das Land Hessen fördert das Projekt mit 850.000 Euro.

THM erhĂ€lt 850.000 Euro fĂŒr Gesundheits-Datentreuhand - Bild: ĂŒber boerse-global.de
THM erhĂ€lt 850.000 Euro fĂŒr Gesundheits-Datentreuhand - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) baut eine sichere Infrastruktur fĂŒr Patientendaten auf – und bekommt dafĂŒr heute 850.000 Euro vom Land Hessen. Das Projekt soll pseudonymisierte Gesundheitsdaten fĂŒr die Forschung zugĂ€nglich machen, ohne die PrivatsphĂ€re der Patienten zu gefĂ€hrden.

Forschung trifft auf Datenschutz

Das neue Projekt an der THM adressiert ein zentrales Problem der medizinischen Forschung: den Mangel an verfĂŒgbaren Daten. Projektleiter Prof. Tobias MĂŒller erklĂ€rte, die Infrastruktur sei so konzipiert, dass Forscher auf wertvolle DatensĂ€tze zugreifen können – bei gleichzeitiger Einhaltung strengster Datenschutzstandards. „Es gibt keinen direkten Zugriff auf Rohdaten von Patienten“, betont MĂŒller. Die Einbindung kommerzieller DatenhĂ€ndler wird explizit ausgeschlossen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren.

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Das Vorhaben arbeitet eng mit regionalen Partnern zusammen, darunter das Datenintegrationszentrum Gießen, die Justus-Liebig-UniversitĂ€t (JLU) und das Hessische Landesamt fĂŒr Gesundheit und Pflege. Ziel ist eine zentrale Transferstelle, die die Aufbereitung von Daten fĂŒr Forschung und QualitĂ€tssicherung vereinfacht. Die Entwicklungsphase lĂ€uft bereits, der landesweite Betrieb ist fĂŒr 2029 geplant.

Komplexe Regularien fĂŒr Medizindaten

Der Aufbau dieser Datentreuhand fĂ€llt in eine Zeit bedeutender gesetzlicher VerĂ€nderungen in Deutschland und Europa. Am 11. MĂ€rz 2026 billigte die Bundesregierung den Entwurf des Medizinregistergesetzes. Dieses Gesetz soll mehr als 350 bestehende medizinische Register fĂŒr die SekundĂ€rnutzung öffnen – etwa fĂŒr KI-Training und wissenschaftliche Forschung. KernstĂŒck ist eine Opt-out-Lösung: Daten dĂŒrfen ohne individuelle Einwilligung genutzt werden, es sei denn, der Patient widerspricht ausdrĂŒcklich.

Doch dieser Kurs stĂ¶ĂŸt auf Kritik. Ende 2025 Ă€ußerten Experten des Netzwerks Datenschutzexpertise Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der DSGVO und dem Grundgesetz. Kritiker bemĂ€ngeln mangelnde Transparenz, zu weit gefasste Nutzungszwecke und unzureichende Sanktionen bei Missbrauch. Trotz dieser EinwĂ€nde treibt die Bundesregierung die PlĂ€ne voran: Die Registerverwaltung soll zentral unter einem neuen Zentrum beim Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gebĂŒndelt werden.

Parallel dazu verschĂ€rft sich die europĂ€ische Regulierung. Der EU AI Act tritt am 2. August 2026 vollstĂ€ndig in Kraft. KI-Systeme im Gesundheitswesen – insbesondere fĂŒr Diagnostik oder PatientenĂŒberwachung – gelten dann als Hochrisiko-Anwendungen. Unternehmen und Einrichtungen, die die neuen Standards nicht einhalten, drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

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Cyber-Bedrohungen nehmen zu

Der Vorstoß fĂŒr digitale Gesundheitsregister und DatentreuhĂ€nder ist auch eine Reaktion auf wachsende Cybergefahren. Branchenanalysten beziffern die möglichen SchĂ€den durch CyberkriminalitĂ€t fĂŒr die deutsche Wirtschaft im Jahr 2026 auf bis zu 290 Milliarden Euro. Ransomware bleibt die grĂ¶ĂŸte Bedrohung: Behörden melden jĂ€hrlich Hunderte VorfĂ€lle mit MilliardenschĂ€den.

FĂŒr KrankenhĂ€user und Forschungseinrichtungen gelten seit dem 6. Dezember 2025 verschĂ€rfte Auflagen durch die NIS2-Richtlinie. Rund 30.000 deutsche Unternehmen sind betroffen – sie mĂŒssen systematisches Risikomanagement betreiben und vorfĂ€lle melden. Am 22. April 2026 veröffentlichte das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zudem die Kriterien C5:2026, die neue Anforderungen an Post-Quanten-Kryptografie stellen.

SicherheitslĂŒcken in digitalen Gesundheitsanwendungen bleiben ein Dauerproblem. Ende April 2026 wurden Kompromittierungen einer EU-weiten Altersverifikations-App bekannt – ein weiteres Beispiel fĂŒr die Herausforderungen bei der Sicherung digitaler IdentitĂ€ten. Als Reaktion darauf aktualisierte die ENISA am 22. April 2026 das Nationale Cybersicherheits-Framework (NCAF 2.0) mit erweiterten strategischen Zielen fĂŒr die EU-Mitgliedstaaten.

Strategie fĂŒr digitale SouverĂ€nitĂ€t

Das THM-Datentreuhand-Projekt ist Teil einer breiteren europĂ€ischen Initiative fĂŒr digitale SouverĂ€nitĂ€t im Gesundheitswesen. Marktforscher beobachten, dass rund 90 Prozent der Unternehmen im DACH-Raum derzeit ihre BemĂŒhungen um digitale UnabhĂ€ngigkeit verstĂ€rken. Dazu gehören lokale Cloud-Lösungen und die Einhaltung souverĂ€ner Cloud-Kriterien, wie sie der BSI-Katalog C3A vom 27. April 2026 definiert.

Der EuropĂ€ische Gesundheitsdatenraum (EHDS) soll ab 2029 RealitĂ€t werden. Lokale Initiativen wie die in Mittelhessen dienen dann als Blaupause fĂŒr grenzĂŒberschreitende Datenkooperation. Das Ziel: weg von fragmentierten Datensilos, hin zu einem harmonisierten System. Die von der EU-Kommission im November 2025 vorgeschlagenen „Digital Omnibus“-Reformen sollen DSGVO, Datengesetz und AI Act in Einklang bringen.

Ausblick: HĂŒrden bleiben

Der Übergang zu einem datengetriebenen Gesundheitssystem in Deutschland beschleunigt sich – bleibt aber von regulatorischen und sicherheitstechnischen HĂŒrden geprĂ€gt. WĂ€hrend das THM-Projekt heute die erste Förderung erhĂ€lt, hĂ€ngt der vollstĂ€ndige Betrieb bis 2029 vom erfolgreichen Weg durch das Medizinregistergesetz und die bevorstehende Durchsetzung des EU AI Act im August 2026 ab.

Einrichtungen werden zunehmend unter Druck geraten, „Compliance by Design“ und robuste Datenklassifizierungssysteme zu implementieren. Mit dem Cyber Resilience Act, der am 11. September 2026 in Kraft tritt, bleibt die Sicherheit digitaler Produkte und Dienstleistungen Chefsache. Die kommenden Monate werden entscheidend sein: Die EU-Kommission wird voraussichtlich weitere technische Standards fĂŒr Hochrisiko-KI-Systeme vorlegen – die notwendige Klarheit fĂŒr UniversitĂ€ten und medizinische Zentren, um ihre internen Kontrollstrukturen fertigzustellen.

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