ROUNDUP, Tierhaltungslogo

Tierhaltungslogo soll auf Speisekarten kommen

Veröffentlicht am: 21.04.2026 um 15:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Aus den SupermÀrkten kennen es viele schon: Beim Kotelett zeigen Packungsetiketten mit dem Aufdruck "Haltungsform", wie das Schwein einst im Stall lebte.

Nach langem Gezerre soll jetzt im nĂ€chsten Jahr auch eine staatliche Kennzeichnung dafĂŒr starten - und zwar nicht nur in den KĂŒhltheken. Auch fĂŒrs JĂ€gerschnitzel im Restaurant oder den Krustenbraten in der Kantine soll man einheitliche Informationen dazu bekommen. Die schwarz-rote Koalition will das schon geltende Gesetz zum Tierhaltungslogo dafĂŒr krĂ€ftig umkrempeln.

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) stĂ¶ĂŸt dies jetzt konkret an und legte einen Entwurf mit mehreren Änderungen am bestehenden Modell vor. Ziele sind demnach "eine vereinfachte Umsetzung" in der Praxis fĂŒr alle Beteiligten und zugleich auch mehr "Sichtbarkeit" des staatlichen Logos ĂŒberall dort, wo es Fleisch gibt. DafĂŒr soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur fĂŒr inlĂ€ndische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Und eingefĂŒhrt werden soll es außer im Supermarkt gleich auch in der Gastronomie.

System mit fĂŒnf Haltungsform-Stufen

"In der Außer-Haus-Verpflegung gibt es ĂŒblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen", heißt es in dem Referentenentwurf des Ministeriums. Um dem Verbraucherwunsch nach mehr Transparenz nachzukommen, soll die Kennzeichnung deswegen auch auf diesen Bereich ausgeweitet werden.

Konkret geht es darum, dass auch in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder AushĂ€ngen das kĂŒnftige Logo zur Haltungsform der Tiere zu finden sein soll - etwa zu Kriterien wie Platz und frischer Außenluft im Stall. Damit könnten GĂ€ste in Restaurants, Kantinen oder am Imbiss "eine informierte Kaufentscheidung" treffen. Erkennbar sein soll dies an fĂŒnf Kategorien von der Stufe "Stall" mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis "Bio". Das System steht schon jetzt im Gesetz und sollte zunĂ€chst nur fĂŒr frisches Schweinefleisch im Handel gelten.

Wie oft muss die Speisekarte geÀndert werden?

Mit den neuen PlĂ€nen soll das staatliche Logo nach langer politischer Blockade auch ĂŒberhaupt ins Laufen kommen. Der Start der Kennzeichnung, die 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossen wurde, wurde mehrmals verschoben - von August 2025 zuletzt auf Anfang 2027. In den SupermĂ€rkten gibt es seit 2019 eine freiwillige Kennzeichnung der Handelsketten. Sie hat die gleichen Stufen und umfasst schon Fleisch von Schwein, Rind und GeflĂŒgel.

Die Anwendung in der Außer-Haus-Verpflegung mit wechselnden Gerichten ist dabei keine ganz einfache Sache. Nicht gelten soll die Kennzeichnung fĂŒr "eher getrĂ€nkegeprĂ€gte Gastronomiebetriebe" und GaststĂ€tten, die keine Gerichte mit Schweinefleisch anbieten. Betroffen sein dĂŒrften rund 100.000 GaststĂ€tten, schĂ€tzt das Ministerium. Restaurants kauften ihr Fleisch etwa wöchentlich ein, oft gebe es feste VertrĂ€ge mit Lieferanten, um gleiche QualitĂ€t, verlĂ€sslichen Nachschub und gĂŒnstigere Einkaufspreise zu sichern. Daher dĂŒrften Angaben in Speisekarten oder Preistafeln im Schnitt einmal pro Woche aktualisiert werden.

Keine Kennzeichnung fĂŒr Bolognese-Sauce

Dabei soll die Kennzeichnung nicht - wie im Supermarkt - direkt am Produkt oder in der NĂ€he angebracht werden. Zur Erleichterung soll es verschiedene Möglichkeiten geben: auf Speisekarten zum BlĂ€ttern oder digital. Möglich wĂ€ren auch Hinweise an der Theke, dass man die Haltungsformen auf Anfrage einsehen kann. Bei Schweinefleischrouladen soll nur das Fleisch gekennzeichnet werden mĂŒssen, nicht nötig wĂ€re es fĂŒr eingewickelten Speck zur Geschmacksgebung - und auch nicht fĂŒr Fleisch in Tortellini, Maultauschen oder Bolognese-Saucen.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten nannte die Ausdehnung auf Restaurants und Co. einen wichtigen Schritt. Denn große Fleischmengen wĂŒrden bisher komplett ungekennzeichnet in der Gastronomie verkauft. Wichtig wĂ€re, dass die Kennzeichnung ausgeschrieben und klar dem Gericht zuzuordnen sei und nicht versteckt hinter einer kleinen Fußnote auf der letzten Seite der Speisekarte.

Logo soll umgestaltet werden

Die GesetzesplĂ€ne sehen auch eine geĂ€nderte Gestaltung des Logos vor. Es soll weiter neutral in Schwarz-Weiß gehalten sein. In einem etwas schmaleren abgerundeten Rechteck soll nun statt "Tierhaltung" aber in Großbuchstaben "Staatliche Tierhaltungskennzeichnung" stehen. Die jeweilige Stufe soll ein fettgedruckter Haken in einem Kreis markieren. RegulĂ€r soll angegeben werden können, dass Fleisch "mindestens" aus der markierten Haltungsform stammt.

Dies greift Forderungen der Branche nach einer flexibleren Handhabung des Systems auf. Wenn sie Fleisch abverkaufen wollen, können Anbieter es so nicht mit der tatsĂ€chlichen, sondern einer schlechteren Haltungsform kennzeichnen, die damit "mindestens" gegeben ist. Die Koalition will zudem regeln, dass die Kennzeichnung auch fĂŒr Fleisch aus dem Ausland gilt. Wegen europarechtlicher Zweifel wurde bisher darauf verzichtet - die geplatzte Pkw-Maut lĂ€sst grĂŒĂŸen.

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