EU will wehrfÀhigen Ukrainern Flucht vor Krieg erschweren
26.06.2026 - 09:46:03 | dpa.de23- bis 60-JĂ€hrige, die von der Ukraine keine Ausreiseerlaubnis bekommen, sollen nach einem Vorschlag der EuropĂ€ischen Kommission von den vereinfachten Aufnahmeregeln fĂŒr FlĂŒchtlinge ausgenommen werden.
KriegsflĂŒchtlinge aus der Ukraine finden in der EuropĂ€ischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme, ihre Schutzersuchen werden also nicht individuell geprĂŒft. Das macht es Ukrainern bisher wesentlich leichter, in der EU Schutz zu erhalten, als flĂŒchtenden Menschen aus anderen Gruppen.
Diese Regelung will die EU-Kommission um ein weiteres Jahr bis MĂ€rz 2028 verlĂ€ngern. Das soll allerdings nicht mehr fĂŒr die betroffenen MĂ€nner gelten: Nach Willen der Behörde mĂŒssten sie kĂŒnftig einen Asylantrag stellen, hĂ€tten also deutlich geringere Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis. Deutschland und andere MitgliedslĂ€nder hatten sich auf EU-Ebene in den vergangenen Wochen fĂŒr eine solche EinschrĂ€nkung ausgesprochen.
EU-Kommission: Wunsch der Ukraine
Die EU-Kommission folgt nach eigenen Aussagen aber auch einer Bitte der Ukraine. Das von Russland angegriffene Land braucht weiter viele Soldaten. Nach Angaben von PrĂ€sident Wolodymyr Selenskyj mobilisiert die Ukraine monatlich bis zu 34.000 Mann. Aufgrund der hohen Zahl an FahnenflĂŒchtigen kann die Armee ihre Verluste damit jedoch kaum ausgleichen. Nach Auskunft von Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow wird nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gefahndet.
Der vorliegende Vorschlag der EU-Kommission orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: MĂ€nner zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen dort weiter einem Ausreiseverbot. FĂŒr den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.
Ausnahmen - die auch in der EU berĂŒcksichtigt werden sollen - gelten fĂŒr VĂ€ter von mindestens drei minderjĂ€hrigen Kindern oder fĂŒr diejenigen, die aus gesundheitlichen GrĂŒnden vom Wehrdienst freigestellt sind.
Deutschland unterstĂŒtzt EinschrĂ€nkungen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte seine UnterstĂŒtzung fĂŒr einen entsprechenden Vorschlag Anfang des Monats signalisiert. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits vergangenes Jahr deutlich positioniert und vom ukrainischen PrĂ€sidenten Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen fĂŒr junge MĂ€nner gefordert. "Ich habe ihn gebeten, dafĂŒr zu sorgen, dass diese jungen MĂ€nner im Land bleiben, weil sie im Land gebraucht werden und nicht in Deutschland", sagte Merz.
Die Bundesrepublik hat die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU aufgenommen. Hier fanden Ende April knapp 1,28 Millionen Menschen durch die vereinfachten Aufnahmeregeln Schutz, wie die Statistikbehörde Eurostat mitteilte. Demnach profitierten EU-weit 4,37 Millionen ukrainische KriegsflĂŒchtlinge vom Schutzstatus.
Asylantrag bleibt letzte Möglichkeit fĂŒr Betroffene
Die aktuellen EU-Regeln laufen noch bis zum 4. MĂ€rz 2027, könnten aber schon deutlich frĂŒher geĂ€ndert werden. Die EU-Staaten mĂŒssen dem Vorschlag dafĂŒr noch zustimmen, was nach einem Treffen der EU-Innenminister Anfang Juli als wahrscheinlich gilt. Die Neuregelung könnte also schon bald in Kraft treten. Sie wĂŒrde nur bei MĂ€nnern, die neu in die EU kommen, Anwendung finden.
Den Betroffenen bliebe dann das Recht auf einen Asylantrag und sogenannten subsidiÀren Schutz. SubsidiÀrer Schutz wird in Deutschland gewÀhrt, wenn im Herkunftsland etwa wegen bewaffneter Konflikte ernsthafter Schaden droht.
Aber: Dass jemand in der Ukraine zum Wehrdienst eingezogen und womöglich an die Front geschickt werden könnte, sichert alleine keinen Schutz in der Bundesrepublik. FĂŒr die Frage, ob der subsidiĂ€re Schutzstatus gewĂ€hrt wird, kommt es zum Zeitpunkt der Entscheidung jeweils darauf an, ob es inlĂ€ndische Fluchtalternativen gibt - etwa in eine Kleinstadt im Westen der Ukraine. Wer keinen positiven Asylbescheid bekommt, könnte abgeschoben werden.
Rekrutierungen in der Ukraine oft gewaltvoll
In der Ukraine stoĂen Rekrutierungskommandos der Armee hĂ€ufig auf Widerstand. TĂ€glich werden in sozialen Netzwerken neue Videos von ZusammenstöĂen veröffentlicht, Rekrutierungsunwillige wehren sich zum Teil mit Waffengewalt.
Zwangsrekrutierte werden in gefĂ€ngnisartigen Einrichtungen festgehalten. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, berichtet regelmĂ€Ăig ĂŒber TodesfĂ€lle im Rahmen von Zwangsrekrutierungen. Ein kĂŒrzlicher Pressebericht deckte FĂ€lle von PrĂŒgel, Folter und QuĂ€lereien rekrutierter MĂ€nner in einer Einheit auf.
