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EQS-News: Uzin Utz SE: Hauptversammlung beschließt die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 (deutsch)

13.05.2026 - 17:20:59 | dpa.de

Uzin Utz SE: Hauptversammlung beschließt die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 EQS-News: Uzin Utz SE / Schlagwort(e): Dividende Uzin Utz SE: Hauptversammlung beschließt die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 13.05.2026 / 17:20 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Uzin Utz SE: Hauptversammlung beschließt die Dividende für das Geschäftsjahr 2025


EQS-News: Uzin Utz SE / Schlagwort(e): Dividende
Uzin Utz SE: Hauptversammlung beschließt die Dividende für das Geschäftsjahr
2025



13.05.2026 / 17:20 CET/CEST
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Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 13. Mai 2026 hat
beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR
63.304.249,06 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,90 je
gewinnbezugsberechtigter Stückaktie (insgesamt EUR 9.584.206,10) zu
verwenden. Der nach Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn von EUR
53.720.042,96 wird auf neue Rechnung vorgetragen.



Die Auszahlung der Dividende für Aktien mit der WKN 755 150 (ISIN:
DE0007551509) erfolgt ab dem 19. Mai 2026 über die Clearstream Banking AG,
Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute unter Abzug von
25 % Kapitalertragsteuer sowie von 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die
einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer
auf die Kapitalertragsteuer.



Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
vorgenommen, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung
des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz
oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag
erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen
nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.



Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des
Ermäßigungsbetrages sind rechtzeitig an das Bundeszentralamt für Steuern,
53225 Bonn, zu richten.



Ulm, im Mai 2026



Uzin Utz SE



Der Vorstand




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13.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Uzin Utz SE
                   Dieselstraße 3
                   89079 Ulm
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)731 4097-0
   Fax:            +49 (0)731 4097-0
   E-Mail:         de@uzin-utz.com
   Internet:       https://de.uzin-utz.com/
   ISIN:           DE0007551509
   WKN:            755150
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
                   Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,
                   Tradegate BSX
   EQS News ID:    2327270





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