ROUNDUP, EuGH

EuGH stÀrkt Verbraucher bei Energiepreiserhöhungen

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 17:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Verbraucherinnen und Verbraucher mĂŒssen rechtswidrige Preiserhöhungen in EnergievertrĂ€gen nach EU-Recht nach einer bestimmten Zeit ohne Widerspruch nicht hinnehmen.

Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte sich in einem Urteil gegen die bisherige Lösung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach mĂŒssen Kundinnen und Kunden Preiserhöhungen im Energiesektor auch aufgrund einer unwirksamen Klausel akzeptieren, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren widersprechen. Vom EuGH hieß es nun: Das sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Die sogenannte Dreijahreslösung hatte der BGH angesichts der teils sehr lange laufenden EnergievertrĂ€ge entwickelt. Der Gedanke dahinter: Es birgt große finanzielle Risiken fĂŒr Versorgungsunternehmen, wenn alle PreisĂ€nderungen wĂ€hrend der Vertragslaufzeit ihre Wirkung verlieren und nur der zu Beginn vereinbarte Preis gilt. Der BGH steckte daher im Energiesektor den Zeitraum von drei Jahren ab, ĂŒber den hinaus Kundinnen und Kunden kein Geld zurĂŒckfordern können, wenn sie unwirksame Erhöhungen nicht rechtzeitig beanstanden.

Hintergrund ist ein Fall aus Berlin

Den EuGH angefragt hatte das Kammergericht in Berlin. Dort lĂ€uft ein Rechtsstreit, bei dem eine Gesellschaft Geld von ihrem FernwĂ€rme-Versorger zurĂŒckverlangt. Der Arbeitspreis in ihrem Vertrag war zwischen 2015 und 2020 jĂ€hrlich geĂ€ndert worden. Dies hatte die Kundin im Jahr 2019 beanstandet. Das mit dem Fall befasste Kammergericht hĂ€lt die zugrunde liegende Klausel fĂŒr missbrĂ€uchlich, stellte aber fest, dass die Gesellschaft sich wegen der Dreijahreslösung möglicherweise nicht darauf berufen könnte. Das deutsche Gericht wandte sich an den EuGH.

Die Entscheidung aus Luxemburg bedeutet nicht automatisch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sĂ€mtliche zu viel gezahlten BetrĂ€ge zurĂŒckbekommen. Im konkreten Fall entscheidet das Gericht in Berlin. Der EuGH betonte, dass ein Vertrag nach dem Wegfall missbrĂ€uchlicher Klauseln grundsĂ€tzlich fĂŒr die Parteien bindend bleiben mĂŒsse.

Verbraucherzentrale begrĂŒĂŸt Entscheidung

Die BGH-Rechtsprechung "haben wir als Verbraucherzentrale bereits seit langem kritisch gesehen", teilte ein Experte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit. Die Entscheidung aus Luxemburg erleichtere es, gegen Preiserhöhungen vorzugehen, die auf unwirksamen Klauseln beruhen, auch wenn kein Widerspruch erfolgt sei. FĂŒr die HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, macht das Urteil deutlich, "mit welchen rechtlichen Unsicherheiten WĂ€rmenetzbetreiber zunehmend konfrontiert sind". Der Rechtsrahmen fĂŒr die VertrĂ€ge mĂŒsse ĂŒberarbeitet werden.

Disclaimer...

de | DE000ENAG999 | ROUNDUP | boerse | 70178346 |