Vereine profitieren ab sofort von höheren Steuerfreigrenzen
18.01.2026 - 23:30:12Berlin – Ehrenamt und Vereinsarbeit in Deutschland werden ab sofort steuerlich deutlich entlastet. Ein umfassendes Gesetzespaket, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat, erhöht die finanziellen Spielräume für gemeinnützige Organisationen und reduziert bürokratische Hürden. Kernstück ist die Anhebung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000 auf 50.000 Euro jährlich.
Die Neuregelung bringt vor allem kleinen und mittleren Vereinen spürbare Erleichterung. Sie betrifft Einnahmen, die nicht direkt dem satzungsmäßigen Zweck dienen – etwa der Verkauf von Speisen auf dem Vereinsfest oder Werbeeinnahmen. Überschreiten diese Einnahmen die neue Grenze von 50.000 Euro nicht, bleiben sie von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit.
Doch Vorsicht: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird die Schwelle auch nur um einen Euro überschritten, unterliegt der gesamte Gewinn aus diesen Tätigkeiten der Steuerpflicht. Die Anpassung soll verhindern, dass Vereine unbeabsichtigt in steuerliche Fallen tappen und gibt mehr Puffer für die oft notwendige kommerzielle Mittelbeschaffung.
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Weniger Bürokratie: Vereinfachte Buchführung
Ein weiterer großer Schritt ist der Abbau administrativer Lasten. Vereine, deren Gesamteinnahmen unter der neuen 50.000-Euro-Grenze liegen, müssen ihre Einnahmen künftig nicht mehr kompliziert in verschiedene steuerliche „Sphären“ aufteilen.
Diese bisher verpflichtende Sphärenzuordnung zwischen ideellem Bereich, Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb stellte für ehrenamtliche Schatzmeister oft eine große Hürde dar. Der Wegfall bedeutet weniger Aufwand in der Buchhaltung und mehr Zeit für die eigentliche Vereinsarbeit.
Ehrenamtspauschalen steigen deutlich
Das Reformpaket geht über die reine Freigrenzen-Anhebung hinaus. Es stärkt das Ehrenamt auch durch höhere steuerfreie Aufwandsentschädigungen. Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr. Die allgemeine Ehrenamtspauschale wird von 840 auf 960 Euro angehoben.
Zudem wurde die Einkommensgrenze für die Befreiung von der „zeitnahen Mittelverwendung“ mehr als verdoppelt – von 45.000 auf 100.000 Euro. Kleinere Vereine können so leichter Rücklagen für größere Projekte bilden. Weitere Klarstellungen: Der Betrieb von Photovoltaikanlagen schadet der Gemeinnützigkeit nicht, und E-Sport ist nun offiziell als gemeinnütziger Zweck anerkannt.
Lang ersehnte Entlastung für den Dritten Sektor
Die Änderungen, beschlossen im Steueränderungsgesetz 2025, sind eine direkte Umsetzung von Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Sie reagieren auf langjährige Forderungen von Sportverbänden wie dem DOSB und anderen Vereinigungen. Die veralteten finanziellen Grenzen und der bürokratische Aufwand hatten viele Ehrenamtliche an die Belastungsgrenze gebracht.
Experten werten die Reform als überfällige Modernisierung und wichtiges Signal der Wertschätzung. Sie erwarten, dass die Vereinfachungen die Hemmschwelle senken, Verantwortung in einem Verein zu übernehmen – etwa ein Amt im Vorstand.
Was Vereine jetzt beachten müssen
Die neuen Regeln gelten seit Jahresbeginn. Vereine sollten ihre Finanzplanung für 2026 umgehend an die großzügigeren Grenzen anpassen, um die Vorteile voll auszuschöpfen. Die Finanzverwaltungen der Länder werden voraussichtlich noch konkrete Anwendungshinweise veröffentlichen.
Branchenkenner sehen zwar einen großen Fortschritt, aber keinen Abschluss der Debatte. Forderungen nach einer dynamischen, inflationsangepassten Anhebung der Freibeträge oder weiteren Vereinfachungen im Spendenrecht bleiben auf der Agenda. Für den Moment aber atmen Deutschlands Vereine durch – und gewinnen neuen Spielraum für ihr Engagement.
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