Vergesellschaftung, Regierung

Vergesellschaftung verbieten? Regierung noch in Abstimmung

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 06:31 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die PlÀne der schwarz-roten Koalition, die Verstaatlichung von Mietwohnungen zu verbieten, befinden sich noch in der Abstimmung der Bundesregierung.

Das teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Vorhaben liegt demnach in der Co-FederfĂŒhrung des Hauses von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und den beiden SPD-gefĂŒhrten Justiz- und Bauministerien. Das Innenministerium habe dabei eine sogenannte technische FederfĂŒhrung inne, erlĂ€uterte der Sprecher.

Linke, GrĂŒne und SPD in Berlin wollen im Falle einer Koalition eine Vergesellschaftung großer privater WohnungsbestĂ€nde angehen. Das geht aus einem gemeinsamen Sondierungspapier vom Wochenende hervor. Betroffen sein sollen private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dĂŒrften die Konzerne dabei behalten.

Beschluss aus Juli: Koalition will Vergesellschaftung verhindern

Die Bundesregierung hatte bereits im Juli beschlossen, dass sie eine solche Verstaatlichung verhindern will. Vor allem die Union befĂŒrchtet durch die rot-grĂŒn-roten PlĂ€ne einen Schaden fĂŒr den Wirtschaftsstandort Deutschland. Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses.

Rechtlich geht es vor allem um Artikel 15 des Grundgesetzes. Danach können "Grund und Boden, NaturschĂ€tze und Produktionsmittel" durch ein Gesetz, das auch die EntschĂ€digung regelt, in Gemeineigentum ĂŒberfĂŒhrt werden. In der politischen Debatte ist oft von "Enteignung" die Rede. Verfassungsrechtlich ist dies jedoch ein anderes Instrument.

Kann der Bund die PlÀne verbieten?

Die Vergesellschaftung von Grund und Boden zĂ€hlt zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund darf hier nur dann gesetzgeberisch tĂ€tig werden, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger LebensverhĂ€ltnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Ein einfaches Gesetz, das lediglich festhĂ€lt, dass LĂ€nder nicht vergesellschaften dĂŒrfen, könnte womöglich als unzulĂ€ssige reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.

Insofern mĂŒsste ein Verbot wohl konkret mit einem positiven Ziel verknĂŒpft werden, etwa der Schaffung zusĂ€tzlichen Wohnraums oder erleichterten Möglichkeiten fĂŒr den Erwerb von Wohneigentum. Entsprechende Bedenken Ă€ußerten zumindest mehrere Juristen, die das Vorhaben auf der Plattform Verfassungsblog analysiert haben.

Disclaimer...
de | DE000A0HN5C6 | VERGESELLSCHAFTUNG | boerse | 70356909 |