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Teilerfolg fĂŒr Klage gegen Astrazeneca nach Corona-Impfung

09.03.2026 - 14:34:24 | dpa.de

WĂ€hrend der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Schutzimpfungen gegen das Virus verabreicht.

FĂŒr die Allermeisten verlief das ohne anhaltende Probleme, einige Menschen berichteten aber von gesundheitlichen SchĂ€den nach der Impfung. Vor Gericht verlangen sie teils Auskunft und EntschĂ€digung von den Impfstoffherstellern.

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) stĂ€rkt ihnen nun ein StĂŒck weit den RĂŒcken. Das höchste deutsche Zivilgericht setzte am Montag niedrigere HĂŒrden fĂŒr einen Auskunftsanspruch - etwa zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs. Die Informationen können dann bei Schadenersatz-Klagen eine wichtige Rolle spielen. Worum es konkret ging:

Wann spricht man von einem Impfschaden?

Ein Impfschaden liegt laut Bundesgesundheitsministerium dann vor, wenn eine Person durch eine Schutzimpfung eine GesundheitsschĂ€digung erleidet, die ĂŒber ĂŒbliche Impfreaktionen wie kurzfristiges Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht. Ob im konkreten Fall eine SchĂ€digung durch die Impfung vorliegt und damit grundsĂ€tzlich ein Anspruch auf EntschĂ€digung besteht, entscheidet die zustĂ€ndige Behörde des jeweiligen Bundeslandes.

Wie viele Menschen sind von Corona-ImpfschÀden betroffen?

Wie viele Menschen von der Covid-19-Impfung SchĂ€den erlitten haben, ist schwer zu sagen. Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden von Ende 2020 bis Ende 2024 rund 350.000 VerdachtsfĂ€lle von Impfnebenwirkungen gemeldet. Damit lag die Rate bei 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen. FĂŒr schwerwiegende Nebenwirkungen waren es 0,32 Meldungen pro 1.000 Impfdosen.

Diese VerdachtsfĂ€lle seien "unerwĂŒnschte Reaktionen, die in zeitlicher NĂ€he zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurden", betont das Institut. Es handele sich weder um bestĂ€tigte Nebenwirkungen noch um ImpfschĂ€den.

Wer klagt in Karlsruhe?

Der BGH befasste sich mit der Klage von Pia Aksoy, die im MĂ€rz 2021 mit dem Astrazeneca GB0009895292-Impfstoff Vaxzevria geimpft wurde. Kurz darauf wurden bei ihr verschiedene GesundheitsschĂ€den festgestellt. Unter anderem kann sie seitdem auf einem Ohr nicht mehr hören. "Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war", erklĂ€rte die Mainzerin bei der mĂŒndlichen Verhandlung im Dezember. Vom Hersteller verlangte sie Schadenersatz und Auskunft - hatte damit in den Vorinstanzen aber zunĂ€chst keinen Erfolg.

Wann haften Impfstoffhersteller fĂŒr SchĂ€den?

Hersteller können laut Arzneimittelgesetz grundsĂ€tzlich verpflichtet sein, bei ImpfschĂ€den den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das gilt aber nur, wenn der Impfstoff bei sachgerechter Anwendung schĂ€dliche Wirkungen zeigt, die ĂŒber ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgehen - wenn also das Risiko der Impfung grĂ¶ĂŸer als ihr Nutzen ist -, oder wenn der Schaden darauf beruht, dass die Fachinformationen nicht den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprachen.

Wann haben Betroffene Anspruch auf Auskunft?

Wenn es Anhaltspunkte dafĂŒr gibt, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat, kann der GeschĂ€digte laut Gesetz vom Hersteller Auskunft verlangen. Das gilt aber nur, wenn die Auskunft notwendig ist, um festzustellen, ob Anspruch auf Schadenersatz besteht. Der Anspruch gilt fĂŒr dem Unternehmen bekannte Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen sowie VerdachtsfĂ€lle und sĂ€mtliche weitere Erkenntnisse, die fĂŒr die Bewertung der Vertretbarkeit schĂ€dlicher Wirkungen wichtig sein können.

Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hob das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das die Klage abgewiesen hatte, auf und verwies den Fall zurĂŒck. Das Gericht habe zu hohe Voraussetzungen an den Auskunftsanspruch gestellt, so der sechste Zivilsenat. Entscheidend sei, ob es plausibel erscheine, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat. Das könne auch dann der Fall sein, wenn mehr gegen als fĂŒr die UrsĂ€chlichkeit spricht. Der Auskunftsanspruch sei zudem nicht auf Informationen zu dem individuellen Krankheitsbild der KlĂ€gerin beschrĂ€nkt.

Und was ist mit dem Schadenersatz?

Die fehlerhafte Verneinung des Auskunftsanspruchs fĂŒhre ferner dazu, dass auch der Anspruch auf Schadenersatz neu geprĂŒft werden mĂŒsse, urteilte der BGH. "Es ist nicht auszuschließen, dass die KlĂ€gerin im Fall einer Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung weitere Tatsachen zur BegrĂŒndung ihrer SchadensersatzansprĂŒche vorbringen kann." (Az. VI ZR 335/24)

Was heißt das fĂŒr die KlĂ€gerin?

Als "Waffengleichstand" beschreibt die KlĂ€gerin den aktuellen Stand. Es sei schlimm, dass erst der BGH nach den Vorinstanzen ihre Argumente anerkannte. FĂŒr die zweite Runde vor dem OLG möchte sie, "dass der Pharmakonzern zur Verantwortung gezogen wird". Aksoy ist hoffnungsvoll: "Jetzt sind wir schon so weit gekommen und jetzt gehen wir voller Kraft und voller Zuversicht diesen Weg weiter, damit am Ende die Gerechtigkeit siegt."

Was sagt Astrazeneca dazu?

Das beklagte Unternehmen verweist darauf, dass Zulassungsbehörden weltweit ĂŒbereinstimmend festgestellt hĂ€tten, dass "der Nutzen der Impfung die Risiken Ă€ußerst seltener potenzieller Nebenwirkungen" ĂŒberwiege. "Wir sind außerordentlich stolz auf die Rolle, die der Oxford-Astrazeneca Impfstoff bei der Beendigung der globalen Pandemie gespielt hat."

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