WDH/ ROUNDUP: TextilhÀndler scheitert mit Klage gegen Bund zu Coronamasken
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 15:30 Uhr | dpa.de(Am Ende des 1. Absatzes muss es heiĂen KlĂ€ger rpt KlĂ€ger)
BONN (dpa-AFX) - Im Streit ĂŒber rund eine halbe Milliarde Euro wegen Corona-Maskenlieferungen hat ein Hamburger TextilhĂ€ndler eine Niederlage einstecken mĂŒssen. Mails des TextilhĂ€ndlers mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wertete das Landgericht Bonn nicht als Kaufvertrag. "Die Klage ist in der Sache nicht begrĂŒndet, es gibt keinen Anspruch der KlĂ€gerin auf Zahlung", sage der Vorsitzende Richter Stefan Bellin. Die vom KlĂ€ger geforderte Vernehmung von Spahn als Zeugen lehnte der Richter ab (Aktenzeichen 1 O 213/25).
Eingereicht hatte die Klage die Hamburger Pure Fashion Agency GmbH und deren Chef Matthias Timm. Der frĂŒhere Profi-FuĂballer und Junioren-Nationalspieler betreibt einen Textilhandel etwa mit Restposten, der heute 57-JĂ€hrige verfĂŒgt ĂŒber gute Kontakte in die TĂŒrkei und andere Staaten. Sein Netzwerk zu Produzenten kam ihm in der Corona-Krise zugute, im FrĂŒhjahr 2020 wollte er kurzfristig SchutzausrĂŒstung beschaffen.
Was genau besagten die Mails von Spahn?
Am 8. MĂ€rz 2020 rief ihn ĂŒberraschend der damalige Bundesgesundheitsminister Spahn an, wie in der Gerichtsverhandlung besprochen wurde. Danach schrieben sich Timm und Spahn Mails, die in dem Gerichtsverfahren aktenkundig wurden und der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Er wolle das "heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen", schrieb Spahn am 9. MĂ€rz 2020. Und spĂ€ter: "Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)".
Der TextilhĂ€ndler wertete die Korrespondenz als Kaufvertrag ĂŒber 287 Millionen Euro, inklusive Zinsen wĂ€ren das bis heute 469 Millionen Euro. Es ging um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe, Kittel und andere Ware, die im Zuge der Corona-Pandemie dringend gebraucht wurden.
Gericht sagt gleich zweimal Nein
War das ein Kaufvertrag oder nicht? In der mĂŒndlichen Verhandlung hatte Richter Bellin diese Frage noch offengelassen und keine Andeutung gemacht, wohin er tendiere - der Sachverhalt sei ein interessantes Beispiel fĂŒr die LehrbĂŒcher, so der Jurist.
Beim Urteil wiederum sprach Bellin Klartext. Mit Blick auf die Mails von Spahn sagte er: "Das ist kein Vertragsschluss, [...] das ist eine groĂe Interessenbekundung, mehr ist das nicht." Spahn habe nicht erklĂ€rt, dass etwas rechtsverbindlich eingeloggt worden sei, sondern dass etwas rechtsverbindlich eingeloggt werden solle - dazu sei es aber nicht gekommen. Spahn habe an "seine Leute" verwiesen und dann sei der Vertragsabschluss eben nicht erfolgt.
Das Urteil war deutlich, denn es enthielt gewissermaĂen eine doppelte Verneinung der RechtsansprĂŒche auf die millionenschwere Zahlung. Denn selbst wenn man die Mailkorrespondenz als Kaufvertrag werten wĂŒrde, so wĂ€ren die AnsprĂŒche auf Zahlung verjĂ€hrt, urteilte Richter Bellin. Die damaligen AnwĂ€lte des KlĂ€gers hatten 2023 zwar einen Mahnbescheid verschickt, um die VerjĂ€hrung zu hemmen. Dieser sei aber unzulĂ€ssig, so das Gericht.
FĂŒr wen wird es teuer: fĂŒr den Steuerzahler oder den KlĂ€ger?
Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig. Der Anwalt des KlĂ€gers, Dennis GeiĂler, sagte, er werde das schriftliche Urteil prĂŒfen und seinem Mandanten dann empfehlen, ob eine Berufung sinnvoll sei. Die Kosten des Verfahrens trĂ€gt laut Bonner Urteil die Pure Fashion Agency. Sollte die Firma in Berufung gehen, wĂŒrde der Fall vor dem Kölner Oberlandesgericht landen.
So ein Verfahren kann zwei Jahre dauern - bis zu einem Kölner Urteil könnten sich die ZahlungsansprĂŒche des KlĂ€gers inklusive Zinsen auf rund 600 Millionen Euro erhöhen. Es könnte also richtig teuer werden fĂŒr den Steuerzahler. Oder es wird teuer fĂŒr den KlĂ€ger - verliert der auch in der nĂ€chsten Instanz, wird er noch höhere Gerichtskosten zahlen mĂŒssen.
