EU-Einigung, Schutz

EU-Einigung: Schutz fĂŒr wehrfĂ€hige Ukrainer einschrĂ€nken

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 11:21 Uhr, dpa.de

WehrfĂ€hige MĂ€nner aus der Ukraine sollen sich einem Einsatz im Krieg gegen Russland kĂŒnftig schwerer entziehen können und nach dem Willen der MitgliedslĂ€nder nicht mehr so einfach Zuflucht in der EU finden.

Es sollen dann nur noch diejenigen von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren, die ihren Wehrdienst in der Ukraine geleistet haben oder freigestellt sind, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. Die grundsÀtzliche Einigung soll demnach in den kommenden Wochen formal beschlossen werden.

Nach den derzeitigen ukrainischen Regeln wĂ€ren davon besonders wehrfĂ€hige MĂ€nner zwischen 23 und 60 Jahren betroffen. Sie unterliegen in der Ukraine einem Ausreiseverbot. FĂŒr den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.

Die Änderung wĂŒrde nur bei MĂ€nnern Anwendung finden, die neu in die EU kommen. Nach Willen der EU bliebe ihnen kĂŒnftig nur die Möglichkeit eines Asylantrags, sie hĂ€tten also deutlich geringere Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis.

Vereinfachte Aufnahmeregeln werden grundsÀtzlich verlÀngert

KriegsflĂŒchtlinge aus der Ukraine finden in der EuropĂ€ischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme, ihre Schutzersuchen werden also nicht individuell geprĂŒft. Das macht es Ukrainern bisher wesentlich leichter, in der EU Schutz zu erhalten, als flĂŒchtenden Menschen aus anderen Staaten.

Abgesehen von den EinschrĂ€nkungen fĂŒr wehrpflichtige MĂ€nner sollen die vereinfachten Aufnahmeregeln bis MĂ€rz 2028 verlĂ€ngert werden. In der Praxis mĂŒssten FlĂŒchtlinge aus der Ukraine aber kĂŒnftig nachweisen, dass sie ihren Wehrpflichten nachgekommen seien, heißt es in der Mitteilung.

Ausreisestempel oder Schreiben nötig

Dies könnte demnach etwa durch die Vorlage eines Reisepasses mit einem von den ukrainischen Behörden erteilten Ausreisestempel erfolgen. Auch die Vorlage eines Dokuments, das die Befreiung von der Wehrpflicht oder die ErfĂŒllung der Wehrpflicht bestĂ€tigt, sei ausreichend.

Die EU-Staaten stimmen damit einem Vorschlag der EuropĂ€ischen Kommission von vor knapp drei Wochen zu. BrĂŒssel folgte nach eigenen Angaben einer Bitte der Ukraine.

de | boerse | 69772346 |