EU-Einigung: Schutz fĂŒr wehrfĂ€hige Ukrainer einschrĂ€nken
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 11:21 Uhr, dpa.deEs sollen dann nur noch diejenigen von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren, die ihren Wehrdienst in der Ukraine geleistet haben oder freigestellt sind, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. Die grundsÀtzliche Einigung soll demnach in den kommenden Wochen formal beschlossen werden.
Nach den derzeitigen ukrainischen Regeln wĂ€ren davon besonders wehrfĂ€hige MĂ€nner zwischen 23 und 60 Jahren betroffen. Sie unterliegen in der Ukraine einem Ausreiseverbot. FĂŒr den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.
Die Ănderung wĂŒrde nur bei MĂ€nnern Anwendung finden, die neu in die EU kommen. Nach Willen der EU bliebe ihnen kĂŒnftig nur die Möglichkeit eines Asylantrags, sie hĂ€tten also deutlich geringere Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis.
Vereinfachte Aufnahmeregeln werden grundsÀtzlich verlÀngert
KriegsflĂŒchtlinge aus der Ukraine finden in der EuropĂ€ischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme, ihre Schutzersuchen werden also nicht individuell geprĂŒft. Das macht es Ukrainern bisher wesentlich leichter, in der EU Schutz zu erhalten, als flĂŒchtenden Menschen aus anderen Staaten.
Abgesehen von den EinschrĂ€nkungen fĂŒr wehrpflichtige MĂ€nner sollen die vereinfachten Aufnahmeregeln bis MĂ€rz 2028 verlĂ€ngert werden. In der Praxis mĂŒssten FlĂŒchtlinge aus der Ukraine aber kĂŒnftig nachweisen, dass sie ihren Wehrpflichten nachgekommen seien, heiĂt es in der Mitteilung.
Ausreisestempel oder Schreiben nötig
Dies könnte demnach etwa durch die Vorlage eines Reisepasses mit einem von den ukrainischen Behörden erteilten Ausreisestempel erfolgen. Auch die Vorlage eines Dokuments, das die Befreiung von der Wehrpflicht oder die ErfĂŒllung der Wehrpflicht bestĂ€tigt, sei ausreichend.
Die EU-Staaten stimmen damit einem Vorschlag der EuropĂ€ischen Kommission von vor knapp drei Wochen zu. BrĂŒssel folgte nach eigenen Angaben einer Bitte der Ukraine.
