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WerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen: Gender-Pay-Gap verschĂ€rft Systemkritik

06.03.2026 - 12:22:24 | boerse-global.de

Aktuelle Daten zeigen massive Lohnunterschiede nach Geschlecht in deutschen BehindertenwerkstĂ€tten. Die EnthĂŒllungen erhöhen den Reformdruck auf Politik und Betreiber vor dem Fachkongress in Leipzig.

WerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen: Gender-Pay-Gap verschĂ€rft Systemkritik - Foto: ĂŒber boerse-global.de
WerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen: Gender-Pay-Gap verschĂ€rft Systemkritik - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die Debatte um Ausbeutung in deutschen BehindertenwerkstĂ€tten (WfbM) erreicht einen neuen Höhepunkt. Anlass sind aktuelle Daten zu einem massiven Gender-Pay-Gap, die das politische Netzwerk Weibernetz e.V. diese Woche veröffentlichte. Die EnthĂŒllungen kommen zur Unzeit fĂŒr die Branche – just vor dem großen Fachkongress „You can!“ in Leipzig nĂ€chste Woche.

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Frauen verdienen bis zu 21 Prozent weniger

Die Zahlen vom MĂ€rz 2026 offenbaren eine doppelte Ungerechtigkeit: Innerhalb eines ohnehin umstrittenen Entgeltsystems werden Frauen und diverse Personen systematisch benachteiligt. Weibliche BeschĂ€ftigte erhalten demnach durchschnittlich maximal 168 Euro im Monat, inklusive aller Leistungszulagen. MĂ€nnliche Kollegen kommen auf bis zu 181 Euro, diverse Personen sogar nur auf 142 Euro. Das bedeutet ein LohngefĂ€lle von etwa 7 Prozent fĂŒr Frauen und 21 Prozent fĂŒr diverse Personen gegenĂŒber MĂ€nnern.

Die Veröffentlichung folgte strategisch auf den Equal Pay Day Ende Februar. Sie soll zeigen: Geschlechtsspezifische Lohnungleichheit existiert auch im sozialen Sektor. Die Kritik zielt auf ein System, in dem der Durchschnittsverdienst bei etwa 226 Euro liegt – ein Bruchteil des gesetzlichen Mindestlohns. Die Advocacy-Gruppe fordert die sofortige Schließung dieser LĂŒcke und verweist darauf, dass die systematische Unterbewertung marginalisierter Geschlechter seit ĂŒber einem Jahrzehnt ignoriert werde.

Rechtliche Grauzone als Karrierefalle

Das Kernproblem liegt im rechtlichen Status der Werkstatt-BeschĂ€ftigten. Sie gelten als „arbeitnehmerĂ€hnlich“, nicht als normale Arbeitnehmer. Dieser Status befreit die WerkstĂ€tten von der Pflicht, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Das komplexe Entgeltsystem setzt sich aus einem Grundbetrag (126 Euro), einer steuerfinanzierten BeschĂ€ftigungsförderung (52 Euro) und einer variablen, leistungsabhĂ€ngigen Komponente zusammen.

Kritiker sehen darin eine Falle. Die Übergangsquote von WerkstĂ€tten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stagniert bei unter einem Prozent – manche SchĂ€tzungen nennen sogar nur 0,35 Prozent jĂ€hrlich. Die GrĂŒnen-Politikerin Katrin Langensiepen bekrĂ€ftigte Anfang Februar ihre scharfe Systemkritik. Sie warf den Einrichtungen vor, oft institutionelle Interessen ĂŒber die Inklusion der BeschĂ€ftigten zu stellen. Aus einer Übergangslösung sei ein dauerhafter Niedriglohnsektor geworden.

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Politische Reformen stocken, Druck wÀchst

Das Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales (BMAS) steht unter wachsendem ErklĂ€rungsdruck. Ein lange angekĂŒndigter Referentenentwurf fĂŒr ein „Zweites Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ lĂ€sst auf sich warten. Das Gesetzesvorhaben soll erste Verbesserungen bei der Werkstatt-VergĂŒtung bringen und Alternativen stĂ€rken. Die Verzögerung frustriert Behindertenrechtsorganisationen zunehmend.

Die neuen EnthĂŒllungen zum Gender-Pay-Gap könnten den Reformprozess beschleunigen. Die Timing ist brisant: Vom 11. bis 13. MĂ€rz lĂ€dt der Bundesarbeitsgemeinschaft der WerkstĂ€tten (BAG WfbM) zum ersten Fachkongress „You can!“ nach Leipzig. Die Lohnungerechtigkeit wird die Podiumsdiskussionen dominieren und die Betreiber zwingen, ihr Wirtschaftsmodell vor nationaler Öffentlichkeit zu rechtfertigen.

Wirtschaft profitiert von Niedriglöhnen

Die wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit von BehindertenwerkstĂ€tten reicht weit ĂŒber den Sozialsektor hinaus. Zahlreiche Privatunternehmen lagern Montage-, Verpackungs- oder DigitalisierungsauftrĂ€ge an WfbMs aus. Der finanzielle Anreiz ist doppelt: nicht nur reduzierte Lohnkosten, sondern auch die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der Rechnungssumme auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen. Diese Abgabe mĂŒssen Unternehmen zahlen, die ihre BeschĂ€ftigungspflicht fĂŒr Schwerbehinderte nicht erfĂŒllen.

Rechtsexperten und SozialverbĂ€nde wie der VdK warnen jedoch vor einfachen Lösungen. Eine pauschale EinfĂŒhrung des Mindestlohns im aktuellen Rahmen wĂŒrde viele WerkstĂ€tten in den Bankrott treiben. Ihre Finanzierung basiert auf staatlichen ZuschĂŒssen und ErtrĂ€gen, die keine existenzsichernden Löhne decken könnten. Stattdessen fordern sie eine grundlegende Reform des Sozialgesetzbuches (SGB), um ein menschenwĂŒrdiges Grundeinkommen zu garantieren, ohne das schĂŒtzende Umfeld fĂŒr Menschen mit hohem UnterstĂŒtzungsbedarf zu zerstören.

System am Scheideweg vor Leipziger Kongress

Die WerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen stehen an einem Wendepunkt. Der Druck fĂŒr Transparenz bei den variablen Lohnbestandteilen und fĂŒr die Beseitigung des Gender-Pay-Gaps wĂ€chst. Die Bundesregierung dĂŒrfte ihren Reformfahrplan angesichts des öffentlichen Drucks beschleunigen.

Eine vollstĂ€ndige Abschaffung des WfbM-Systems steht kurzfristig nicht zur Debatte. Der Fokus wird sich jedoch verstĂ€rkt auf den Ausbau von Inklusionsunternehmen und unterstĂŒtzten BeschĂ€ftigungsmodellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verlagern. FĂŒr die rund 300.000 BeschĂ€ftigten in den WerkstĂ€tten geht es um eine grundlegende Frage: Wird ihre Arbeit endlich fair, gerecht und transparent entlohnt? Die Antwort könnte in Leipzig erste Konturen annehmen.

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