WhatsApp erringt vor EuGH wichtiges Verfahrensrecht
10.02.2026 - 12:40:12Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Unternehmen gegenüber der EU-Datenschutzaufsicht. WhatsApp darf Entscheidungen der Europäischen Datenschutzbehörde (EDPB) nun direkt anfechten – ein Präzedenzfall für die Tech-Branche.
Luxemburg – In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Weg für direkte Klagen von Unternehmen gegen die EU-Datenschutzbehörde freigemacht. Das Gericht gab damit der Beschwerde von WhatsApp gegen eine frühere Abweisung durch das EU-Gericht erster Instanz (EuG) statt. Die Meta-Tochter kann nun eine bindende Entscheidung der EDPB aus dem Jahr 2021 direkt angreifen. Diese hatte zu einer Rekordstrafe von 225 Millionen Euro geführt.
EuGH kippt früheres Urteil: Direktklage ist zulässig
Der Kern des Streits lag im Verfahrensrecht. Das EuG hatte WhatsApps Klage für unzulässig erklärt, mit der Begründung, die EDPB-Entscheidung sei formell an die irische Datenschutzbehörde (DPC) adressiert. Das Unternehmen müsse sich daher an nationale Gerichte wenden. Der EuGH widersprach dieser Auffassung heute entschieden.
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Die Luxemburger Richter folgten der Schlussanträge der Generalanwältin. Sie sahen WhatsApp durch die EDPB-Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen. Die irische Behörde habe bei der Feststellung des Verstoßes und der Höhe der Geldbuße keinen Ermessensspielraum mehr gehabt. Die eigentliche Ursache für die rechtliche Beeinträchtigung liege somit bei der EU-Behörde. Das Unternehmen direkt abzuweisen, würde eine Lücke im Rechtsschutz schaffen, so das Gericht.
Hintergrund: Der Streit um die 225-Millionen-Strafe
Der Fall geht auf einen langwierigen Konflikt um die DSGVO-Durchsetzung zurück. Die irische DPC hatte WhatsApp 2021 zunächst eine Geldbuße zwischen 30 und 50 Millionen Euro auferlegt. Andere europäische Aufsichtsbehörden protestierten und riefen den Streitschlichtungsmechanismus der EDPB an.
Die EU-Behörde erließ daraufhin eine bindende Weisung an Irland, die Strafe deutlich zu erhöhen – mit dem Ergebnis von 225 Millionen Euro. WhatsApp wurde vorgeworfen, nicht transparent genug darüber informiert zu haben, wie Nutzerdaten mit anderen Meta-Unternehmen geteilt werden. Das heutige Urteil befasst sich nicht mit der inhaltlichen Rechtmäßigkeit dieser Strafe, sondern allein mit der Frage, ob WhatsApp sie direkt angreifen darf.
Brancheneffekt: Mehr Druck auf die EU-Aufsicht?
Rechtsexperten sehen in dem Urteil einen potenziellen Wendepunkt. Bislang agierte die EDPB als mächtiger Schiedsrichter in grenzüberschreitenden Fällen, der oft auf strengere Durchsetzung und höhere Strafen drängte als nationale Leitbehörden.
Die Möglichkeit zur Direktklage erhöht das Prozessrisiko für die EDPB erheblich. Ein Sprecher von WhatsApp begrüßte die Entscheidung, da sie volle gerichtliche Rechenschaftspflicht der Behörde sicherstelle. Andere Tech-Konzerne wie TikTok oder Google, die ebenfalls mit komplexen DSGVO-Verfahren konfrontiert sind, dürften das Urteil aufmerksam verfolgen. Es bestätigt ihr Recht, die oft strafverschärfenden „Konsistenzbeschlüsse“ der EU-Behörde anzufechten.
Was kommt jetzt? Die inhaltliche Prüfung steht noch aus
Der heutige Sieg für WhatsApp ist rein verfahrenstechnischer Natur. Der EuGH hat nicht darüber entschieden, ob die EDPB ihre Befugnisse überschritten hat. Diese inhaltliche Prüfung muss nun das EU-Gericht erster Instanz vornehmen – ein Prozess, der weitere 18 bis 24 Monate dauern könnte.
Die ursprüngliche Geldbuße und die Auflagen bleiben vorerst in Kraft. Die irische Behörde hatte jedoch angedeutet, Teile des Vollzugs auszusetzen, bis die europäischen Gerichte endgültig entschieden haben. Für die Tech-Branche markiert das Urteil einen wichtigen Schritt: Wo EU-Behörden Strafen maßgeblich diktieren, gibt es nun einen direkten Weg nach Luxemburg, um dagegen vorzugehen.
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