WhatsApp muss Datenteilung in Indien neu regeln
25.02.2026 - 06:19:12 | boerse-global.deMeta und WhatsApp geben im indischen Obersten Gericht nach und fĂŒhren eine Einwilligungslösung fĂŒr die Datenteilung ein. Die Frist fĂŒr die Umsetzung lĂ€uft bis zum 16. MĂ€rz 2026.
In einem bedeutenden Schritt im globalen Kampf um digitale PrivatsphĂ€re lenkt der Meta-Konzern vor indischen Gerichten ein. WhatsApp wird seinen Nutzern im Land kĂŒnftig eine klare Opt-out-Option bieten, um die Weitergabe ihrer Daten an andere Meta-Unternehmen wie Facebook und Instagram zu verhindern. Diese Zusage gab der Konzern diese Woche in einer Anhörung vor dem Obersten Gericht Indiens ab. Sie ist eine direkte Folge des Drucks durch die indische Wettbewerbsbehörde CCI.
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Strategischer RĂŒckzug vor Gericht
Das Gericht nahm die ErklĂ€rung der Unternehmen zur Kenntnis. Gleichzeitig zogen Meta und WhatsApp ihre EilantrĂ€ge zurĂŒck, mit denen sie eine frĂŒhere Entscheidung des Berufungsgerichts NCLAT anfechten wollten. Diese hatte die Anordnungen der CCI bestĂ€tigt. Der strategische RĂŒckzug bedeutet jedoch nicht das Ende des Rechtsstreits. Der Konzern fĂŒhrt seinen Hauptrechtsstreit gegen eine Geldstrafe von umgerechnet rund 25 Millionen Euro weiter, die die CCI wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verhĂ€ngt hatte.
Der gesamte Prozess nahm seinen Anfang mit der umstrittenen Aktualisierung der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp im Jahr 2021. Damals machte der Messenger die Datenweitergabe an die Meta-Mutter zur Pflicht. Die CCI saw darin eine unfaire Bedingung und einen klaren Machtmissbrauch. Die Behörde argumentierte, die Kombination der Nutzerdaten aus WhatsApp, Facebook und Instagram schaffe hohe Markteintrittsbarrieren fĂŒr Wettbewerber im digitalen WerbegeschĂ€ft.
Was sich fĂŒr Nutzer konkret Ă€ndert
Bis Mitte MĂ€rz muss WhatsApp in Indien nun nachbessern. Die Kernforderung der CCI: Nutzer mĂŒssen explizit und klar der Datennutzung fĂŒr alle Zwecke auĂerhalb des Kerndienstes â also der Messaging-Funktion â zustimmen können. Dies betrifft vor allem die Verwendung fĂŒr personalisierte Werbung. Der Zugang zum WhatsApp-Dienst darf nicht mehr von dieser umfassenden Zustimmung abhĂ€ngig sein.
Das ist eine Kehrtwende. Die Opt-out-Möglichkeit, die es bis zu einer RichtlinienĂ€nderung 2016 noch gab, war 2021 gestrichen worden. Jetzt mĂŒssen auch alle Nutzer, die den Bedingungen von 2021 bereits zugestimmt haben, ĂŒber eine prominente In-App-Benachrichtigung und einen dauerhaften Einstellungs-Tab die Kontrolle ĂŒber ihre Datenteilungs-PrĂ€ferenzen zurĂŒckerhalten.
Ein globaler PrÀzedenzfall mit Signalwirkung
Der indische Fall ist kein Einzelfall, sondern Teil einer weltweiten Auseinandersetzung. WĂ€hrend WhatsApp betont, dass persönliche Nachrichten Ende-zu-Ende verschlĂŒsselt bleiben, kritisieren Aufsichtsbehörden die kommerzielle Verwertung von Metadaten wie Kontoinformationen oder IP-Adressen.
In Europa hat die EU WhatsApp kĂŒrzlich als âSehr groĂe Online-Plattformâ eingestuft. Diese Klassifizierung unter dem Digital Services Act (DSA) bringt verschĂ€rfte Pflichten zur Risikobewertung und -minderung mit sich, auch in puncto Datenschutz. Die bereits geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbietet eine Pflicht zur datenschutzrechtlichen Einwilligung, wie sie WhatsApp in Indien zunĂ€chst durchsetzen wollte, von vornherein.
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Ausblick: Deadline und drohendes Werbeverbot
Die Umsetzung der neuen Richtlinie bis zum 16. MĂ€rz wird nun genau beobachtet. WhatsApp muss dem Gericht einen Umsetzungsbericht vorlegen. Parallel verhandelt das Oberste Gericht weiter ĂŒber die hohe Geldstrafe. Eine weitere Drohung fĂŒr Meta schwebt noch im Raum: Die CCI hat dem Gericht vorgeschlagen, die Nutzung von WhatsApp-Daten fĂŒr Werbezwecke fĂŒr fĂŒnf Jahre komplett zu verbieten. Ăber diesen Antrag ist noch nicht entschieden.
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