BGH-Urteil, Wirecard-AktionÀre

BGH-Urteil: Wirecard-AktionĂ€re mĂŒssen sich hinten anstellen

13.11.2025 - 09:55:37

Wirecard-AktionĂ€re können im Insolvenzverfahren des frĂŒheren Dax DE0008469008-Unternehmens ihre SchadenersatzansprĂŒche nicht als einfache Insolvenzforderungen anmelden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ihre AnsprĂŒche erst nach Forderungen einfacher GlĂ€ubiger wie kreditgebenden Banken oder ehemaligen Angestellten zu berĂŒcksichtigen seien.

In dem konkreten Fall hatte die Vermögensverwaltung Union Investment rund 10 Millionen Euro Schadenersatz zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Doch der Insolvenzverwalter bestritt die Forderungen, weil er andere GlĂ€ubiger als vorrangig sah. Die AktionĂ€re seien nur zu berĂŒcksichtigen, falls am Ende Geld ĂŒbrig bliebe - wonach es nicht aussieht. Union Investment klagte auf Feststellung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle.

Klage der AktionÀre abgewiesen

Das Oberlandesgericht MĂŒnchen hatte in dem Verfahren 2024 zunĂ€chst die Rechte der AktionĂ€re gestĂ€rkt und in einem Zwischenurteil entschieden, dass sie AnsprĂŒche auf Schadenersatz als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können. Die Entscheidung hob der BGH nun auf. Es stellte ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts MĂŒnchen wieder her, das die Klage abgewiesen hatte. (Az. IX ZR 127/24)

In Summe ging es in Karlsruhe um viel Geld: Etwa 50.000 Wirecard-AktionÀre haben laut Gerichtsangaben Schadenersatz-Forderungen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-GlÀubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse betrÀgt aber nur rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die GlÀubiger also auch ohne Beteiligung der AktionÀre nur einen kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen.

@ dpa.de